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Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG

Auf Grund der Kompetenzverteilung des elementaren Bildungswesens in Österreich, welche die Zuständigkeit bei den Ländern sieht, wurde eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern beschlossen, damit der Bund Investitionen, welche an gewisse Bedingungen für die Länder geknüpft sind, tätigt. Diese Vereinbarung regelt letztlich den Umgang und die Bedingungen bzw. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Zweckzuschüsse. Zweckzuschüsse stellen zusätzliche finanzielle Mittel dar, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt.

Zur Sicherstellung eines bestmöglichen Starts der Bildungslaufbahn für Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen sowie zur Verbesserung der Bildungschancen, zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit zur Gleichberechtigung der Geschlechter, zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund sowie als zur Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution, investiert der Bund weiterhin in den elementaren Bildungsbereich in Form einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27. Diese neue Vereinbarung ersetzt somit die bisherige für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22.

Die aktuelle Vereinbarung umfasst dabei folgende Schwerpunktsetzungen:

  • Einheitliches kompaktes Sprachstandsfeststellungsinstrument „BESK (DaZ) kompakt“
  • Intensivierung der Sprachförderung bei Vierjährigen
  • Vorantreiben der Qualifikation der Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen und des Sprachförderpersonals
  • Verbindliche Vermittlung von grundlegenden Werten
  • Klare Definition der Zielsetzung von Bildung und Betreuung durch Festlegung pädagogischer Grundlagendokumente
  • Verstärkter Fokus auf die Schnittstelle Kindergarten – Schule
  • Verstärkte Kontrolle und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
  • Konstante Evaluierung und ein effizientes (Wirkungs-)Controlling
  • Beibehaltung des verpflichtenden beitragsfreien Kindergartenjahres für 5-Jährige
  • Fokus auf den Ausbau des elementaren Bildungsangebots für unter 3-Jährige
  • Flexibilisierung und Erweiterung der Öffnungszeiten sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen und des Betreuungsschlüssels
  • Stärkung der Tageseltern als Alternative zu elementaren Bildungseinrichtungen

 

EU-Logo

Förderung durch die Europäische Union – Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ (Aufbau- und Resilienzfazilität)

Die Europäische Union leistet mit dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ und der darin enthaltenen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) einen essentiellen Beitrag zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen im Zusammenhang mit der Corona-Krise und stellt demgemäß ihren Mitgliedsländern Zweckzuschüsse und Darlehen von insgesamt 672,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Auch Österreich erhält Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, wobei ein Teil dem wissensbasierten Aufbau, speziell dem Ausbau des elementaren Bildungsangebots, gewidmet ist, wodurch der Zugang zu inklusiver, hochwertiger frühkindlicher Betreuung und Bildung verbessert werden soll. Somit wurde ein Teil der Mittel im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 von der Europäischen Union – NextGenerationEU finanziert.

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