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Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung

Das Förderprogramm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ startete im Herbst 2008. Lehrlingen wird die Möglichkeit einer Berufsausbildung (Lehre) mit den Vorteilen einer Matura (Berufsreifeprüfung) geboten. Einer unserer bildungspolitischen Schwerpunkte ist es, jungen Menschen durch Bildung bessere Jobchancen zu eröffnen. Die Kombination von Lehre und Berufsreifeprüfung, ist ein wichtiger Beitrag für den Zugang zu einem Fachhochschul- oder Universitätsstudium für „nicht-traditionell“ Studierende aber auch für eine aktive Teilhabe am Lebensbegleitenden Lernen.

Allgemeine Informationen

Mit der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung wird bereits während der Lehrausbildung gestartet. Lehrlinge können im Rahmen des Förderprogramms kostenlos Vorbereitungskurse besuchen und Teilprüfungen absolvieren.

Mindestens eine Teilprüfung muss vor dem Ende der gesetzlichen Behaltefrist (d.h. drei Monate nach Lehrzeitende) abgelegt werden, um weiterhin im Rahmen des Förderprogramms die Vorbereitungskurse und Teilprüfungen (innerhalb von fünf Jahren ab Beginn des ersten Vorbereitungskurses) kostenfrei zu absolvieren. Der vollständige Abschluss ist jedoch erst nach erfolgreich abgeschlossener Lehrausbildung möglich und darf frühestens mit Vollendung des 19. Lebensjahres absolviert werden.

Mit der Berufsreifeprüfung wird unter anderem die Berechtigung zum Beginn eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums erworben.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Fördermodell "Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" ist ein gültiger Lehrvertrag Voraussetzung. Der Einstieg in das Modell "Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" ist ab dem 1. Lehrjahr möglich. Dieser kann aber auch erst später erfolgen.

Kosten

Gefördert wird in Form einer Lehrgangsplatzförderung, das heißt für die Vorbereitungskurse, Kursunterlagen und Prüfungen zur Berufsreifeprüfung fallen für die Lehrlinge keine Kosten an. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung finanziert pro Lehrling bis zu 900 Unterrichtseinheiten.

Anmeldung

Bei Interesse am Förderprogramm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ ist die erste Anlaufstelle die Projektpartnerschaft im jeweiligen Bundesland. Von den Projektpartnerschaften werden Informationsveranstaltungen für Interessierte abgehalten, in denen diese mit Inhalten, Ablauf und Belastungen des Modells vertraut gemacht werden.

Aufnahmeverfahren

Im Rahmen des mehrstufigen Aufnahmeverfahrens ist für Lehrlinge neben der Erstellung eines Motivationsschreibens, einer verpflichtenden Eingangsberatung und Potenzialanalyse auch eine Eingangsphase mit „Auffrischungskursen“ in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache Englisch vorgesehen. Danach wird mit dem Lehrling die Teilnahme am Förderprogramm erörtert und über die Aufnahme eine Entscheidung getroffen. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird durch die jeweilige Projektpartnerschaft gemeinsam mit den Interessierten auch ein individueller Bildungsplan für die Absolvierung des Programms erstellt.

Ablauf

Bei Aufnahme in das Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ muss bei der Anmeldung zur Berufsreifeprüfung entschieden werden, welche Teilprüfungen in welcher Form (schriftlich beziehungsweise mündlich) abgelegt werden, ob eine Projektarbeit geschrieben oder in welchem Fachbereich angetreten wird.

Mindestens eine der Teilprüfungen muss im Rahmen einer Externistenprüfung an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule abgelegt werden. Die anderen drei Teilprüfungen können auch an einer anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt werden (Wahlmöglichkeit), wo auch Vorbereitungskurse besucht werden können. Dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert.

Aufbau

Bei einer Berufsreifeprüfung müssen vier Teilprüfungen abgelegt werden:

  • Deutsch
    fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung; eine negative schriftliche Klausurarbeit kann durch eine positive mündliche Prüfung ausgeglichen werden
  • Mathematik
    viereinhalbstündige schriftliche Klausurarbeit
  •  Lebende Fremdsprache
    entweder fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung
  • Fachbereichsprüfung
    entweder fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung oder Durchführung einer Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion und mündliche Prüfung

Die Teilprüfungen können alle auf einmal oder zeitlich getrennt voneinander abgelegt werden. Für jene Teilprüfungen, die innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Zulassung abgelegt werden, werden jene Lehrpläne und Prüfungsvorschriften angewendet, die zum Zeitpunkt der Zulassung anzuwenden waren; nach diesem Zeitpunkt ist nach den jeweils geltenden Bestimmungen vorzugehen.

Eine zeitliche Limitierung für das Ablegen der einzelnen Teilprüfungen bzw. der Berufsreifeprüfung insgesamt ist nicht vorgesehen. Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen nach nicht mehr geltenden Vorschriften gehen nicht verloren.

Vorteile

Überblick der Vorteile des Programms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“

  • Lehrlinge und Unternehmen profitieren
    Lehrlinge erwerben zusätzlich zu ihrer praktischen Lehrausbildung die Berufsreifeprüfung – Unternehmen verfügen über eine größere Anzahl an höherqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Der Abschluss ist für Lehrlinge kostenlos
    Für die Vorbereitungskurse und Prüfungen zur Berufsmatura fallen für die Lehrlinge keine Kosten an.
  • Die Berufsreifeprüfung ist während der Lehrzeit möglich
    Drei der vier Teilprüfungen (Deutsch, lebende Fremdsprache, Mathematik und ein Fachbereich aus dem jeweiligen Lehrberuf) für die Berufsreifeprüfung können bereits vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.
  • Bildungsanbieter erhalten Förderung vom Bund
    Für jede/n Jugendliche/n erhalten Bildungsanbieter maximal 6.000,- Euro Förderung für die Vorbereitungskurse.
  • Lehrlinge erhalten uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen und anderen tertiären Bildungseinrichtungen in Österreich

Links

Downloads

Sonderrichtlinie für das Förderprogramm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ (PDF, 313 KB)

Kontakt

Allgemeine Informationen zur Berufsmatura

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bürger/innenservice
0800 20 56 76 (gratis aus ganz Österreich)
buergerinnenservice@bmbwf.gv.at

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung für Berufsschulen und Polytechnische Schulen
Minoritenplatz 5
1010 Wien
+43 1 53120-0
berufsmatura@bmbwf.gv.at