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Säule 2: Klausurprüfungen (inklusive Kompensationsprüfungen)

Die Schülerinnen und Schüler wählen grundsätzlich drei oder vier Klausurprüfungen. Wird die abschließende Arbeit abgewählt (dies ist bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 möglich), dann kann auch eine fünfte Klausurprüfung gewählt werden.

Bei drei Klausurarbeiten sind folgende Prüfungsgebiete zu wählen:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache

Als viertes Prüfungsgebiet kann zum Beispiel eine weitere Fremdsprache oder ein nicht-standardisiertes Prüfungsgebiet wie Darstellende Geometrie oder Biologie und Umweltbildung gewählt werden. Die zu wählenden Prüfungsgebiete hängen von der Schulform und von schulautonomen Schwerpunktsetzungen ab.

Die kompetenzorientierten Aufgabenstellungen in der Unterrichtssprache (Deutsch, Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Mathematik, Lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) sowie Latein und Griechisch werden vom BMBWF zentral zur Verfügung gestellt. Die Korrektur und Beurteilung dieser sogen. standardisierten Klausurarbeiten erfolgt nach einem vorgegebenem Korrektur- und Beurteilungsschlüssel, die Entscheidung über die Beurteilung erfolgt durch die Prüfungskommission. Die Aufgabenstellungen anderer Unterrichtsgegenstände werden nicht zentral erstellt und sind nicht standardisiert. Sie werden am Schulstandort erstellt und durch die prüfende Lehrperson beurteilt.

Im Falle einer negativen Klausurarbeit kann der Kandidat/die Kandidatin im selben Prüfungstermin zu einer so genannten mündlichen Kompensationsprüfung antreten. Die Aufgabenstellung für die Kompensationsprüfungen in den standardisierten Prüfungsgebieten werden durch das BMBWF erstellt, jene für die nicht-standardisieren Prüfungsgebiete am Schulstandort. Die Anzahl der möglichen mündlichen Kompensationsprüfungen ist nicht beschränkt, das heißt bei zwei negativen Klausurarbeiten können zwei mündliche Kompensationsprüfungen abgelegt werden, bei drei negativen Klausurarbeiten können drei mündliche Kompensationsprüfungen abgelegt werden, et cetera Die mündliche Kompensationsprüfung dauert maximal 25 Minuten, für die Vorbereitungszeit stehen mindestens 30 Minuten Zeit zur Verfügung. Kandidatinnen und Kandidaten können sich zur mündlichen Kompensationsprüfung im selben Prüfungstermin anmelden. Das Gesamtkalkül einer negativen Klausurarbeit in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin eine schriftliche Teilprüfung in einer besuchten Lebenden Fremdsprache ablegen möchte, kann dies im Einvernehmen mit der Prüferin oder dem Prüfer erfolgen. Die Sprachkenntnisse fließen nicht in die Beurteilung ein. Die Ablegung einer Prüfung in einer Fremdsprache wird auch im Zeugnis vermerkt.

Bei der Beurteilung eines schriftlichen Prüfungsgebietes werden die Leistungen der letzten Schulstufe berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist die positive Absolvierung der Klausurprüfung (Klausurarbeit und Kompensationsprüfung) oder bei negativer Absolvierung der Klausurarbeit, das Erreichen des so genannten „Schwellenwertes“. Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 14/2023).

Detailinformationen zu den standardisierten Prüfungsgebieten finden Sie auf der Website matura.gv.at.

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