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Bildungsentwicklung und -controlling

Die Aufgaben im Bereich der Bildungsentwicklung und des Bildungscontrollings bilden die strategische Brückenfunktion über alle Aufgaben des Schulsystems: Diese beinhaltet die Verfolgung wesentlicher, bereichsübergreifender Entwicklungen, die koordinierte Erarbeitung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung des Schulsystems, die Koordination übergreifender Reformen, Monitoring der Entwicklung wesentlicher Projekte und die Koordination von Steuerungsprozesse hin zu den Bildungsdirektionen.

Durch die wirkungsorientierte Steuerung werden vom Gesetzgeber die Ziele des Schulsystems festgelegt. Mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 wurde die Wirkungsorientierte Verwaltungssteuerung eingeführt, deren Ausgangspunkt die Frage nach der erzielten Wirkung in der Gesellschaft darstellt. Dabei definiert jedes Ressort für sich ein Leitbild und legt bis zu fünf Wirkungsziele fest, die es anhand von Maßnahmen (Globalbudgetmaßnahmen) versucht zu erreichen. Durch die Festlegung von Indikatoren sollen Veränderungen aufgrund der gesetzten Maßnahmen messbar gemacht werden. Die Wirkungsorientierte Verwaltungssteuerung im Bereich „Schule“ umfasst auch die Themen Kindergarten und Erwachsenenbildung sowie EU/Internationales.

Abgeleitet von den Wirkangaben des Ressorts, welche durch das Bundesfinanzgesetz im Bundesvoranschlag festgelegt werden, werden mit den nachgeordneten Dienststellen - den Bildungsdirektionen - Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne vereinbart.

Bildungscontrolling-Bericht

Alle drei Jahre ist dem Nationalrat ein Bildungscontrolling-Bericht vorzulegen. Der Bildungscontrolling-Bericht basiert auf den Schulqualitätsberichten der Bildungsdirektionen und ist Teil des Nationalen Bildungsberichts. Der erste Bildungscontrollingbericht ist im Dezember 2021 im Rahmen des Nationalen Bildungsberichts erschienen. Der nächste Bildungscontrollingbericht erscheint im Rahmen des Nationalen Bildungsberichts 2024.