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Suchtprävention

Die schulische Suchtprävention wird als Teilbereich einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik der Schule verstanden und geht von einem weit gefassten Suchtmittelbegriff aus, der alle psychoaktiven Substanzen (legal und illegal) und auch stoffungebundene Suchtformen umfasst. 

Inhaltliche Aspekte

Förderung der Lebenskompetenzen

“Lebenskompetenzen sind diejenigen Fähigkeiten, die einen angemessenen Umgang sowohl mit unseren Mitmenschen als auch mit Problemen und Stresssituationen im alltäglichen Leben ermöglichen. Diese Fähigkeiten sind bedeutsam für die Stärkung der psychosozialen Kompetenz”, (WHO 1994). Selbstwahrnehmung, Einfühlungsvermögen, mit Stress aber auch Langeweile auf vielfältige Weise und kreativ umgehen können, Probleme und Konflikte zu lösen – alle diese Fähigkeiten sind Lebenskompetenzen. 

Geschlechtsbezogene Suchtprävention

Belastungen und Entwicklungsprobleme in der Jugendphase bei Mädchen und Jungen ebenso wie deren Ressourcen zur Bewältigung der Belastungen unterscheiden sich. Auf inhaltlicher Ebene sind daher vor, die Interaktionen von Schülerinnen und Schüler im Prozess der Herausbildung von Geschlechtsidentitäten und die aktive Gestaltung dieses Prozesses im Unterschied zu einer passiven Übernahme von Geschlechtsrollenerwartungen und –stereotypen“ zu berücksichtigen. 

Förderung eines adäquaten Umgangs mit psychoaktiven Substanzen

Die Auseinandersetzung und Ausbildung eines angemessenen Umgangs mit den Risiken von Suchtmitteln wird als Entwicklungsaufgabe der Adoleszenz verstanden. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sucht, Suchtentstehung, Beratungs- und Hilfsangebote muss altersangemessen und sachlich orientiert sein und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Klare Regeln und Grenzen für den Umgang mit psychoaktiven Substanzen sollten gemeinsam diskutiert und etabliert werden. 

Dabei sollen Lehrkräfte eine moderierende Funktion einnehmen und den Schülerinnen und Schülern mit geeigneten Methoden und Inputs eine Plattform bieten, damit diese ihr Verhalten, ihre Konsumgewohnheiten und -muster und gesellschaftliche Wertvorstellungen gemeinsam mit ihren Peers reflektieren. 

Strukturelle Aspekte

Suchtprävention in die Organisationskultur integrieren: Das bedeutet einerseits, dass die Schule in allen Entscheidungen mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung von Suchtverhalten aller am Schulleben beteiligten Personen berücksichtigt. Andererseits, dass alle suchtpräventiven Maßnahmen von den Schulpartner/innen/n gemeinsam geplant und langfristig umgesetzt werden.

Förderung der Lebensqualität in der Klasse und in der Schule

Nachhaltige und langfristige Suchtprävention braucht ein wertschätzendes Klassen- und Schulklima. Hier geht es um die positiven Beziehungen zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler um die Stärkung der Ressourcen der Lehrkräfte als Voraussetzung dafür, dass sie unterstützend und gesundheitsfördernd wirken können.

Angebote zur Früherkennung von Suchtverhalten etablieren: Schulleitung und Lehrkräfte haben ein umfassendes Problemverständnis und bieten Schülerinne und Schülern mit Suchtmittelmissbrauch, die vorgesehen Maßnahmen nach dem im Suchtmittelgesetz an. Die Schulleitung übernimmt die Verantwortung und folgt dem Prinzip „Helfen statt Strafen“. 

§ 13 Suchtmittelgesetz

Der Paragraph 13 Abs. 1 des Suchtmittelgesetzes verpflichtet Schulen jenen Schüler/innen, die illegale Suchtmittel konsumieren, gezielte Hilfe anzubieten. Dadurch soll jungen Menschen frühzeitig Unterstützung angeboten werden – ohne zu strafen, ohne Anzeige und ohne Diskriminierung. Unter dem Motto: „Helfen statt strafen“. 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat für alle Bundesländer unter Mitwirkung der Fachstellen für Suchtprävention einen Leitfaden veröffentlicht.

Links

Kontakt 

MinRin Mag.a Ingrid Egger
Abteilung Schulpsychologie, psychosoziale Unterstützung und schulärztlicher Dienst, Bildungs- und Berufsberatung