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Beglaubigungsvorschriften

Volle diplomatische Beglaubigung:

Ausländische Urkunden aus dem Bildungsbereich, die in Österreich zu amtlichen Zwecken vorgelegt werden, bedürfen grundsätzlich der innerstaatlichen Beglaubigung des jeweiligen Staates (d.h. Unterrichtsbehörde, Außenministerium) sowie der Überbeglaubigung durch die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausstellungsland (Botschaft, Konsulat, Honorarkonsulat).

Beglaubigung in der Form der Apostille:

Eine volle diplomatische Beglaubigung von Urkunden aus dem Bildungsbereich entfällt bei Vertragsstaaten des „Haager Beglaubigungsübereinkommens“ (Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung), wenn diese Urkunden mit der Apostille versehen sind.

Dies sind derzeit folgende Staaten: Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Chile, China – einschließlich Sonderverwaltungsgebiete Macau und Hongkong – ausgenommen Taiwan, Costa Rica, Dänemark, Dominica, Ecuador, El Salvador, Estland, Eswatini, Fidschi, Georgien, Grenada, Griechenland, Guatemala, Guyana, Honduras, Indien, Indonesien, Irland, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kap Verde, Kasachstan, Kolumbien, Republik Korea, Lesotho, Lettland, Liberia, Litauen, Luxemburg, Malawi, Malta, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Oman, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Portugal, Russische Föderation, Samoa, San Marino, São Tomé und Principe, Saudi-Arabien, Schweiz, Seychellen, Singapur, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Tonga, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Uruguay, Vanuatu, Venezuela, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Befreiung von jeglicher Beglaubigung:

Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn.