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Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) wurde erstmals flächendeckend im Haupttermin 2014/15 durchgeführt.

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung setzt sich aus drei unabhängigen Säulen zusammen:

  • Vorwissenschaftliche Arbeit inklusive Präsentation und Diskussion
  • Klausurprüfungen inklusive Kompensationsprüfung (je nach Wahl entweder drei oder vier schriftliche Teilprüfungen)
  • mündliche Prüfungen (je nach Wahl entweder 3 oder 2 mündliche Teilprüfungen)

Die SRDP ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass ein/e Kandidat/in trotz negativer Absolvierung einer Teilprüfung zu einer anderen Teilprüfung antreten kann. Negativ absolvierte Klausuren können im Rahmen einer so genannten Kompensationsprüfung im selben Prüfungstermin wiederholt werden.

Das 3-Säulen-Modell nimmt Rücksicht auf die gesetzlichen Sonderformen der AHS und auf autonome Schwerpunktsetzungen an AHS. Schwerpunktsetzungen sind entweder bei der vorwissenschaftlichen Arbeit oder bei der Klausurprüfung (als „4. Klausur“) oder der mündlichen Prüfung von den Kandidat/en/innen bei der Prüfungswahl zu berücksichtigen.

Die Aufgabenstellungen anderer Unterrichtsgegenstände werden nicht zentral erstellt und sind nicht standardisiert. Sie werden am Schulstandort von der Klassenlehrkraft erstellt.

Zulassungsvoraussetzungen zur SRDP

Voraussetzung für die Zulassung zur SRDP ist der positive Abschluss der 8. Klasse. Schüler/innen mit einem Nicht genügend in der Abschlussklasse können vor den Klausurarbeiten eine Wiederholungsprüfung über den negativ beurteilten Gegenstand ablegen. Wird diese positiv beurteilt, ist der Antritt zu den Klausurarbeiten und zu den mündlichen Prüfungen möglich. Sollte die Wiederholungsprüfung negativ ausfallen, kann diese vor den Klausurarbeiten im ersten Nebentermin wiederholt werden und bei positiver Absolvierung zur SRDP im Nebentermin angetreten werden.

Hat ein/e Schüler/in in der Abschlussklasse zwei Nicht genügend, so ist er/sie erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten berechtigt.

Wiederholungsmöglichkeiten der SRDP

Jedes Prüfungsgebiet der SRDP kann nach dem Erstantritt dreimal wiederholt werden. Kandidat/innen melden sich nach dem Erstantritt zur Wiederholung im gewählten Prüfungstermin in der Schule an.

Säule 1: „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) mit Präsentation und Diskussion

Die vorwissenschaftliche Arbeit stellt das erste Prüfungsgebiet der SRDP dar. Im Rahmen dieses Prüfungsgebiets verfassen Schüler/innen selbstständig eine eigenständige Arbeit (einschließlich allfälliger praktischer und/oder grafischer Arbeiten) auf vorwissenschaftlichem Niveau und schließen das Prüfungsgebiet mit der Präsentation und Diskussion (circa 10-15 Minuten) ihrer vorwissenschaftlichen Arbeit ab.

Schüler/innen können das Thema ihrer vorwissenschaftlichen Arbeit in der 7. Klasse und ihre Betreuungsperson frei wählen. Die Themenstellung (inkl. Erwartungshorizont) für die vorwissenschaftliche Arbeit wird über die Genehmigungsdatenbank des BMBWF eingereicht. In der 8. Klasse wird die Schülerin/der Schüler kontinuierlich von der Betreuungsperson betreut. Wesentliche Arbeitsfortschritte werden im sogenannten Betreuungsprotokoll von der Betreuungsperson festgehalten.

Die schriftliche Arbeit hat einen Umfang von maximal 60.000 Zeichen inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten), ausgenommen Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis.

Die schriftliche Arbeit kann im Einvernehmen mit dem/der Prüfer/in auch in einer vom/von der Schüler/in besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst und präsentiert werden.
Die Abgabe der schriftlichen Arbeit inklusive Begleitprotokoll und Abstract erfolgt ebenfalls über die Genehmigungsdatenbank. Abgabetermin ist das Ende der ersten Woche im zweiten Semester der letzten Schulstufe.

Die Gesamtbeurteilung der vorwissenschaftlichen Arbeit erfolgt nach der Präsentation und Diskussion durch die Prüfungskommission. Wenn die Abschlussklasse wiederholt werden muss, bleibt die Beurteilung der vorwissenschaftlichen Arbeit erhalten.
Im Falle einer negativen Beurteilung der vorwissenschaftlichen Arbeit muss diese mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

Nähere Informationen zur vorwissenschaftlichen Arbeit finden Sie auf der Website Vorwissenschaftliche Arbeit.

Säule 2: Klausurarbeiten und mündliche Kompensationsprüfungen

Die Schüler/innen wählen entweder drei oder vier Klausurarbeiten.

3 Klausurarbeiten 4 Klausurarbeiten
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache (standardisiert: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch): Es kann aber auch eine andere lebende (nicht standardisierte) Fremdsprache gewählt werden.
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache (standardisiert: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch): Es kann aber auch eine andere lebende (nicht standardisierte) Fremdsprache gewählt werden.
  • Weitere(standardisierte oder nicht standardisierte) Prüfungsgebiete, die die Bedingungen für eine schriftliche Maturabilität erfüllen

Die kompetenzorientierten Aufgabenstellungen in Unterrichtssprache (Deutsch, Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Mathematik, lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) sowie Latein und Griechisch werden vom BMBWF zentral zur Verfügung gestellt. Die Korrektur und Beurteilung der standardisierten Klausurarbeiten erfolgt nach einem vorgegebenem Korrektur- und Beurteilungsschlüssel, die Entscheidung über die Beurteilung erfolgt durch die Prüfungskommission.

Nicht standardisierte Aufgabenstellungen werden durch die Klassenlehrperson erstellt.

Nähere Informationen zu den standardisierten Prüfungsgebieten (standardisierte Klausurarbeiten und Kompensationsprüfungen) finden Sie auf der Matura-Website.

Negative Klausurarbeiten können durch sog. mündliche Kompensationsprüfungen im selben Prüfungstermin ausgebessert werden. Für standardisierte Prüfungsgebiete werden auch für die mündliche Kompensationsprüfung vom BMBWF Aufgabenstellungen erstellt und zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der möglichen mündlichen Kompensationsprüfungen ist nicht beschränkt, das heißt bei zwei negativen Klausurarbeiten können zwei mündliche Kompensationsprüfungen abgelegt werden, bei drei negativen Klausurarbeiten können drei mündliche Kompensationsprüfungen abgelegt werden, et cetera.

Die mündliche Kompensationsprüfung dauert max. 25 Minuten, für die Vorbereitungszeit stehen mindestens 30 Minuten Zeit zur Verfügung.

Kandidat/innen melden sich zur mündlichen Kompensationsprüfung im selben Prüfungstermin an. Der Anspruch auf die Absolvierung einer mündlichen Kompensationsprüfung ist an den Prüfungstermin, in der die Klausurarbeit negativ absolviert wurde, gekoppelt. 

Beurteilung

Das Gesamtkalkül einer negativen Klausurarbeit in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten. 

Die Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Beurteilung des schriftlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist die positive Absolvierung der Klausurprüfung (Klausurarbeit und Kompensationsprüfung) oder bei negativer Absolvierung der Klausurarbeit, das Erreichen des so genannten „Schwellenwertes“. Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 9/2022).

Säule 3: Mündliche Prüfungen

Die Kandidat/innen wählen je nach Anzahl der gewählten Klausuren zwei beziehungsweise drei mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten. Die Kandidat/innen können die Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfungen nach Interesse wählen. Voraussetzung ist, dass die zu den Prüfungsgebieten zugehörigen Unterrichtsgegenstände in einem bestimmten Stundenausmaß besucht wurden.

  Pflichtgegenstand („vertiefender“) Wahlpflichtgegenstand
eigenständige Maturabilität mindestens vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein mindestens vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein
schulautonom möglich möglich
Themenbereich(e) vom (Fach)lehrer/innenteam am Standort zu erstellen und von der (Fach)lehrer/innenkonferenz zu beschließen.
Sonstiges:   … kann als Ergänzung zu einem (dazu gehörigen) Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die erforderliche Stundengrenze nicht erreicht wird.
  • Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen.
  • Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
  • Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (zum Beispiel Psychologie/Philosophie und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand möglich (zum Beispiel Chemie, Psychologie/Philosophie – mit besuchtem Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder Psychologie/Philosophie).
  • Wurde allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 beziehungsweise 15 Stunden zulässig.
  • Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen „vertiefenden“ Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (zum Beispiel Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung und Wahlpflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung).
aa) Wahlpflicht-
gegenstände
  • Ein 6-stündiger Wahlpflichtgegenstand „lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als selbstständiges Prüfungsgebiet zugelassen.
  • Informatik ist eigenständig nur im sechsstündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel.
  • Die eigenständigen Wahlpflichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Musikerziehung (7. und 8. Klasse) sind in Verbindung mit dem jeweiligen Pflichtgegenstand (5. und 6. Klasse) maturabel.

Lernzielorientierte Themenbereiche und kompetenzorientierte Aufgabenstellungen

Bei der mündlichen Reifeprüfung werden die wesentlichen Themenbereiche des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes geprüft. Diese entstammen dem Lehrplan und werden vom (Fach-)Lehrer/innenteam des jeweiligen Schulstandortes zusammengestellt und von der (Fach-)Lehrer/innen-Konferenz als sog. „Themenkorb“ beschlossen. Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe werden zwei bis drei Themenbereiche, insgesamt maximal 18 (lernzielorientierte) Themenbereiche festgelegt.

Aus diesen Themenkörben werden bei der mündlichen Reifeprüfung von der Kandidatin/vom Kandidaten zwei gewählt. Die Kandidatin/der Kandidat entscheidet sich für einen dieser Bereiche und bereitet mind. zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vor. Die/der Prüfer/in weist der Kandidatin/dem Kandidaten eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung zur Beantwortung zu.

Wird ein einem Prüfungsgebiet entsprechender Unterrichtsgegenstand um einen von der Prüfungskandidatin oder vom Prüfungskandidaten besuchten (vertiefenden) Wahlpflichtgegenstand ergänzt, so ist die Anzahl der Themenbereiche aliquot zu den Stunden des Unterrichtsgegenstandes und des Wahlpflichtgegenstandes festzulegen, wobei 18 nicht überschritten werden darf.

In einzelnen Unterrichtsgegenständen beziehungsweise Fächergruppen gibt es Sonderbestimmungen in der Umsetzung:

Eine Ausnahme bilden die drei- und vierjährigen lebenden Fremdsprachen, Latein und Griechisch, die eine abgestufte Reduktion der Themenbereiche erfahren, weil die ersten Lernjahre vorrangig dem Spracherwerb dienen:

Fremdsprachen Anzahl der Themenbereiche
4–jährige lebende Fremdsprachen
sowie Latein und Griechisch
14 Themenbereiche
3–jährige lebende Fremdsprachen 1 8 bis 12 Themenbereiche

1 Anmerkung: Wegen der Universitätsberechtigung ist Latein als „dreijährige Fremdsprache“ nicht maturabel.

Weitere Sonderregelungen:

Gegenstand Anzahl der Themenbereiche
Instrumentalmusik und Gesang 3 6 Themenbereiche
Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung 6 Themenbereiche
Religion Je nach Lehrplan 8 bis 18 Themenbereiche

Anmerkung: 3 "Instrumentalunterricht und Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung sind als eigenständige Gegenstände maturabel. Bei jeder Aufgabenstellung ist auch eine Probe des praktischen Könnens zu geben. Jedenfalls ist darauf zu achten, dass die theoretischen und praktischen Teile der Prüfung in eine Aufgabenstellung zusammengeführt werden.

Die mündliche Prüfung dauert 10 bis 20 Minuten. Für die mündliche Prüfung ist allerdings nicht mehr Zeit zu verwenden, als für die Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich ist. Die maximale Prüfungszeit von 20 Minuten sollte bei Gegenständen mit Praxisanteil in Anspruch genommen werden (Instrumentalunterricht, Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung).

Für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung sind mindestens 20 Minuten vorgesehen. Im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ beträgt die Vorbereitungszeit mindestens 15 Minuten. In Gegenständen im naturwissenschaftlichen Bereich, in dem experimentelle Aufgabenstellungen gestellt werden, und in Darstellender Geometrie (grafischer und praktischer Aufgabenstellungen) sollte aufgrund dieser Bestimmung die Vorbereitungszeit angemessen erhöht werden können.

Beurteilung

Die Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Beurteilung des mündlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung ist die Mitwirkung an der Prüfung. Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 09/2022).

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