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Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS (SRDP)
 

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung setzt sich aus drei unabhängigen Säulen zusammen:

Die SRDP ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat auch bei negativer Absolvierung einer Teilprüfung zu einer anderen Teilprüfung antreten kann. Bei einer negativ absolvierten Klausurprüfung kann im selben Prüfungstermin eine so genannte Kompensationsprüfung abgelegt werden.

Insgesamt sind sieben Teilprüfungen zu wählen (zum Beispiel abschließende Arbeit, drei schriftliche, drei mündliche Prüfungen).

Das 3-Säulen-Modell nimmt Rücksicht auf die gesetzlichen Sonderformen der AHS und auf autonome Schwerpunktsetzungen an AHS. Schülerinnen und Schüler haben diese Schwerpunktsetzungen in einer der von ihnen gewählten Teilprüfungen der Reifeprüfung abzubilden (zum Beispiel in der abschließenden Arbeit oder in einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung).

Ein Antritt zur standardisierten Reifeprüfung ist nur bei positivem Abschluss der letzten Schulstufe möglich. Weist das Zeugnis der letzten Schulstufe/des letzten Semesters ein oder zwei Nicht genügend/Nicht beurteilt auf, so ist ein Antritt zur Reifeprüfung erst nach positiver Ablegung von Wiederholungsprüfungen möglich.

Ein negativ beurteiltes Prüfungsgebiet der SRDP kann nach dem Erstantritt dreimal wiederholt werden. Kandidatinnen und Kandidaten melden sich zur Wiederholung im gewählten Prüfungstermin in der Schule an.

* Die abschließende Arbeit ist bis inklusive Schuljahr 2028/29 ein optionaler Teil der Reifeprüfung. Schülerinnen und Schüler der vorletzten Schulstufe können sich bis zum 15. Jänner dieser Schulstufe entscheiden, dass sie anstatt der abschließenden Arbeit eine zusätzlich schriftliche oder mündliche Prüfung ablegen.

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