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Standardisierte, kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung an BHS

Die standardisierte kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung (SRDP) wird seit dem Schuljahr 2015/16 österreichweit an allen berufsbildenden höheren Schulen (BHS) durchgeführt. 

Sie setzt sich aus drei voneinander unabhängigen Säulen zusammen: 

  • eine Diplomarbeit inklusive deren Präsentation und Diskussion
  • eine Klausurprüfung bestehend aus Klausurarbeiten sowie allenfalls mündlichen Kompensationsprüfungen (je nach Wahl entweder drei oder vier schriftliche Teilprüfungen)
  • eine mündliche Prüfung bestehend aus zwei oder drei mündlichen Teilprüfungen, abhängig von der Anzahl der schriftlichen Teilprüfungen

Die SRDP ist modular aufgebaut. Dies bedeutet, dass Kandidatinnen und Kandidaten trotz allfälliger negativer Leistung(en) bei der Klausurprüfung oder der Diplomarbeit zur mündlichen Prüfung antreten können. Eine negative Beurteilung der Diplomarbeit führt zu einer Wiederholung dieses Prüfungsgebiets. Darüber hinaus ist auf Antrag der Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten eine Kompensation einer negativen schriftlichen Klausurarbeit durch eine mündliche Kompensationsprüfung möglich. Bei Nichtantritt zur Kompensationsprüfung beziehungsweise bei negativer Beurteilung dieser, ist die Klausurprüfung zu wiederholen

Das 3-Säulen-Modell nimmt Rücksicht auf die unterschiedlichen berufsbildenden Schwerpunkte  und bietet im Hinblick auf die schriftlichen Klausurarbeiten zumeist eine Teilprüfung in einem beziehungsweise gegebenenfalls mehreren der schulartenspezifischen Unterrichtsgegenstände an. Die Aufgabenstellungen dazu werden von Prüferinnen und Prüfern am Schulstandort entwickelt und sind somit nicht standardisiert. Hingegen werden die Klausurarbeiten in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache zentral und standardisiert zur Verfügung gestellt.

3-Säulen-Modell der standardisierten Reife- und Diplomprüfung an BHS

Zulassungsvoraussetzungen im ganzjährigen Modell

Zur Ablegung der SRDP sind grundsätzlich alle Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten berechtigt, die die letzte lehrplanmäßig vorgesehene Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben (§ 36a SchUG). Schüler/innen mit maximal einem „Nicht genügend“ in der Abschlussklasse/im Abschlussjahrgang können vor der Klausurprüfung eine Wiederholungsprüfung über den negativ beurteilten Gegenstand ablegen. Wird diese positiv beurteilt, ist der Antritt zu den Klausurarbeiten und zur mündlichen Prüfung möglich. Sollte die Wiederholungsprüfung negativ ausfallen, kann diese an den Wiederholungsprüfungstagen wiederholt werden und bei positiver Absolvierung zum nächstmöglichen Termin zur SRDP angetreten werden. Hat eine Schülerin/ein Schüler in der Abschlussklasse/im Abschlussjahrgang zwei „Nicht genügend“, so ist sie/er erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen an den Wiederholungsprüfungstagen zum Antreten zur SRDP zugelassen.

Zulassungsvoraussetzungen im semestrierten Modell

In der „SOST“ sind zur Ablegung der SRDP grundsätzlich alle Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten berechtigt, die die letzte lehrplanmäßig vorgesehene Schulstufe erfolgreich abgeschlossen (§ 36a Abs.) und vorgeschriebene (Pflicht-)Praktika zurückgelegt haben (§ 5 Abs. 8 SchuG).

In der „NOVI“ und in der „NOST“ (auslaufend) sind zur Ablegung der SRDP grundsätzlich alle Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten berechtigt, die in allen Semesterzeugnissen alle Pflichtgegenstände positiv absolviert, an allen verbindlichen Übungen teilgenommen und sämtliche im Lehrplan vorgesehenen (Pflicht-)Praktika abgelegt haben.

Wiederholungsmöglichkeiten

Jedes Prüfungsgebiet der SRDP kann nach dem Erstantritt dreimal wiederholt werden. Kandidatinnen und Kandidaten melden sich nach dem Erstantritt zur Wiederholung im gewählten Prüfungstermin in der Schule an. 

Säule 1: „Diplomarbeit“ einschließlich deren Präsentation und Diskussion 

Im Rahmen dieses Prüfungsgebiets verfassen Schüler/innen im Team außerhalb der Unterrichtszeit eine schriftliche Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau, die einen gewissen Umfang aufweist und entsprechenden Qualitätskriterien genügt. Nach Möglichkeit sollen Themen für bis zu fünf Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten einem übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder Projekt zuordenbar sein, wobei die eigenständige Bearbeitung der einzelnen Themen dadurch nicht beeinträchtigt werden darf. Empfohlen wird eine Themenstellung, die im Umfang von etwa 20 bis 25 Seiten (exklusive Anhänge) pro Kandidat/in bearbeitet werden kann. Die schriftliche Arbeit kann im Einvernehmen mit der Prüferin/dem Prüfer auch in einer von der Prüfungskandidatin oder vom Prüfungskandidaten besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst werden. Das Prüfungsgebiet wird mit der Präsentation und Diskussion (maximal 15 Minuten pro Kandidat/in) der Diplomarbeit abgeschlossen. 

Über die Diplomarbeits-Genehmigungsdatenbank des BMBWF werden der übergeordnete Aufgabenbereich oder das Projekt sowie die individuellen Themen für die Diplomarbeit eingereicht und von der Schulleitung genehmigt. 
In der letzten Schulstufe hat eine kontinuierliche Betreuung zu erfolgen, wobei wesentliche Arbeitsfortschritte im sogenannten Betreuungsprotokoll von der entsprechenden Lehrperson festgehalten werden. 
Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Klausurprüfung sowohl in digitaler (beispielsweise über die Diplomarbeits-Genehmigungsdatenbank) als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen. Der Diplomarbeit ist ein von der Prüfungskandidatin beziehungsweise vom Prüfungskandidaten erstellten Begleitprotokoll beizulegen.
Die Gesamtbeurteilung der Diplomarbeit erfolgt nach der Präsentation und Diskussion durch die Prüfungskommission, wobei die Leistung jeder einzelnen Prüfungskandidatin/jedes einzelnen Prüfungskandidaten individuell beurteilt wird. Wenn die Abschlussklasse/der Abschussjahrgang wiederholt werden muss, bleibt die positive Beurteilung der Diplomarbeit erhalten. Im Falle einer negativen Beurteilung der Diplomarbeit muss diese mit einer neuen Themenstellung wiederholt werden. 
Nähere Informationen zur Diplomarbeit 

Säule 2: Klausurprüfung (Klausurarbeiten und allfällige mündliche Kompensationsprüfungen

Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen entweder drei oder vier Klausurarbeiten. Die Wahlmöglichkeiten der Prüfungsgebiete hängen dabei von der Schulart ab.

Übersicht über die Teilprüfungen der standardisierten Reife- und Diplomprüfung an BHS
Übersicht über die Teilprüfungen der standardisierten Reife- und Diplomprüfung an BHS

Übersicht über die Teilprüfungen der standardisierten Reife- und Diplomprüfung an BHS (PDF, 60 KB)

Die kompetenzorientierten Aufgabenstellungen in den Prüfungsgebieten Unterrichtssprache (Deutsch, Slowenisch), Lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch) und (Angewandte) Mathematik werden vom BMBWF zentral und standardisiert zur Verfügung gestellt. Die Prüfungstermine für diese standardisierten Prüfungsgebiete werden ebenfalls zentral vorgegeben und gesondert verordnet. Die Korrektur und Beurteilung der standardisierten Klausurarbeiten erfolgt nach einem vorgegebenem Korrektur- und Beurteilungsschlüssel, die Entscheidung über die Beurteilung erfolgt durch die Prüfungskommission. 

Nicht standardisierte Aufgabenstellungen werden durch die Prüfer/innen am Schulstandort erstellt und von der zuständigen Schulbehörde genehmigt.

Nähere Informationen zu den standardisierten Prüfungsgebieten (standardisierte Klausurarbeiten und Kompensationsprüfungen) finden Sie auf der Matura-Website

Negative schriftliche Klausurarbeiten können durch mündliche Kompensationsprüfungen im Rahmen desselben Prüfungstermins ausgebessert werden. Für standardisierte Prüfungsgebiete werden die Aufgabenstellungen auch für die mündliche Kompensationsprüfung vom BMBWF erstellt. Die Anzahl der möglichen mündlichen Kompensationsprüfungen ist nicht beschränkt – es können somit bis zu vier Kompensationsprüfungen abgelegt werden.

Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten melden sich zur mündlichen Kompensationsprüfung im selben Prüfungstermin an. Der Antritt zu einer mündlichen Kompensationsprüfung ist nur im gleichen Prüfungstermin, in dem die Klausurarbeit negativ absolviert worden ist, möglich. Die mündliche Kompensationsprüfung dauert maximal 25 Minuten, für die Vorbereitungszeit stehen mindestens 30 Minuten Zeit zur Verfügung. Bei negativer Absolvierung der Kompensationsprüfung müssen die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten im nächsten Prüfungstermin wieder schriftlich zur Klausurarbeit antreten.

Die Leistungen der lehrplanmäßig letzten Schulstufe, in der der entsprechende Unterrichtsgegenstand oder die entsprechenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurden, werden bei der Beurteilung des schriftlichen/graphischen/praktischen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist die positive Absolvierung der Klausurprüfung (Klausurarbeit und Kompensationsprüfung) oder bei negativer Absolvierung der Klausurarbeit, das Erreichen des so genannten „Schwellenwertes“. Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 9/2022).

Säule 3: Mündliche Prüfung

Die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten haben die Wahl, je nach Anzahl der abgelegten Klausuren, zwei mündliche Teilprüfungen (bei vier gewählten Klausurarbeiten) oder drei mündliche Teilprüfungen (bei drei gewählten Klausurarbeiten) aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten zu absolvieren. Die oben angeführte Tabelle „Übersicht über Teilprüfungen“ zeigt die Kombinationsmöglichkeiten der Prüfungsgebiete der einzelnen Schularten auf. Die Prüfungsgebiete der mündlichen Teilprüfungen können nach Interesse der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten gewählt werden, wobei zumindest eines der Prüfungsgebiete der jeweiligen Fachrichtung bzw. dem jeweiligen Schwerpunkt der Schulart entsprechen muss. Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Schularten befinden sich in der Prüfungsordnung BMHS, BGBl. II Nr. 177/2012 i.d.g.F

Für jedes Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung werden von den jeweiligen Fachlehrpersonen eines Schulstandortes die wesentlichen Themenbereiche des betreffenden Unterrichtsgegenstandes beziehungsweise der betreffenden Unterrichtsgegenstände in einer Konferenz festgelegt und bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe kundgemacht. Bei der mündlichen Prüfung werden von der Prüfungskandidatin beziehungsweise vom Prüfungskandidaten zwei Themenbereiche gezogen. Anschließend wird der Prüfungskandidatin beziehungsweise dem Prüfungskandidaten von der Prüferin beziehungsweise dem Prüfer aus dem gewählten Themenbereich eine Aufgabenstellung in schriftlicher Form zur Bearbeitung vorgelegt.

Zur Vorbereitung auf jede mündliche Teilprüfung erhalten die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine angemessene Frist von mindestens 20 Minuten. Die Prüfungsdauer liegt zwischen 10 und 20 Minuten, wobei nicht mehr Zeit zu verwenden ist, als es für die Gewinnung einer sicheren Beurteilung bedarf. 

Die Leistungen der lehrplanmäßig letzten Schulstufe, in der der entsprechende Unterrichtsgegenstand oder die entsprechenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurden, werden bei der Beurteilung des mündlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung ist die Mitwirkung an der Prüfung. Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 9/2022).

Die Prüfungskommission ist gegenstandsbezogen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorsitzende bzw. Vorsitzender
  • Jahrgangs- oder Klassenvorständin bzw. Jahrgangs- oder Klassenvorstand (oder nominierte Fachprüferin bzw. nominierter Fachprüfer)
  • Prüferin bzw. Prüfer (= Klassenlehrperson, die den Unterrichtsgegenstand oder die Unterrichtsgegenstände unterrichtet hat - das können auch zwei sein - bzw. Betreuer/in der abschließenden Arbeit)
  • fachlichkundige Beisitzerin bzw. fachkundiger Beisitzer (wenn nicht bereits zwei Lehrpersonen prüfen)

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