Bedarfsgerechter Ausbau der ganztägigen Schulformen / Standorte 2024/25
Ein wichtiger Bereich in der bedarfsgerechten Gestaltung des Schulsystems ist der Ausbau ganztägiger Schulformen (GTS), um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Im Schuljahr 2024/25 liegt die Betreuungsquote österreichweit bei rund 32,41% (APS und AHS, 1.-9. Schulstufe), 242.689 Schülerinnen und Schüler besuchen eine ganztägige Schulform.
Für die Zielsetzung für 40 Prozent aller Schülerinnen und Schüler die Betreuung sicherzustellen, wurde mit dem Bildungsinvestitionsgesetz ein Budgetvolumen von 750 Millionen Euro vorgesehen (für Infrastruktur und Personal) – Details dazu siehe unter Finanzierung.
Derzeit bieten knapp über 62% der Standorte (VS, MS, PTS, ASO und AHS-Unterstufe), das heißt 3.063 Schulen ein ganztägiges Angebot, getrennt geführte Angebote sind dabei mit rund 92% der ganztägig geführten Standorte deutlich in der Überzahl.
Wer legt fest, welche Schulen ganztägig geführt werden?
Öffentliche Pflichtschulen
Die Festlegung, welche öffentlichen Volksschulen, Sonderschulen, Mittelschulen und Polytechnischen Schulen ganztägig geführt werden, ist Sache des jeweiligen Schulerhalters (meist Gemeinde oder Gemeindeverbände, bei manchen Sonderschulen auch das Land) und bedarf der Bewilligung der Landesregierung nach Anhörung der Bildungsdirektion. Vor dieser Festlegung sind die betroffenen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zu hören. Unter Bedachtnahme auf die räumlichen Voraussetzungen und auf andere regionale Betreuungsangebote (wie zum Beispiel Horte) ist eine klassen-, schulstufen- oder schul- und schulartenübergreifende Tagesbetreuung jedenfalls ab 15 angemeldeten Schülerinnen und Schülern zu führen. Kommt eine Gruppe auch bei schulartenübergreifender Führung so nicht zustande, müssen sich jedenfalls 12 Schülerinnen und Schüler angemeldet haben.
§ 1 Abs. 2 PflSchErh-GG , § 11 Abs. 1 PflSchErh-GG, § 8 d Abs. 3 SchOG
Bundesschulen
Vor der Festlegung, welche Standorte mit einer AHS-Unterstufe ganztägig geführt werden, sind die Erziehungsberechtigten des jeweiligen Standortes zu informieren. Bei einer getrennten Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteils darf ab einer Mindestzahl von 10 Schülerinnen und Schülern, die zum Betreuungsteil an mindestens drei Tagen einer Woche angemeldet sind, eine Betreuungsgruppe gebildet werden. Bei verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteils entspricht die Größe der Betreuungsgruppe der Klassengröße.