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Sexualpädagogik

Zielsetzung der Sexualpädagogik

Aufgabe der Schule ist es, im Zusammenwirken von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten die Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Persönlichkeit zu fördern. Sexuelle Entwicklung ist Teil der gesamten Persönlichkeitsentwicklung des Menschen und verläuft auf kognitiver, emotionaler, sensorischer und körperlicher Ebene. Sexualpädagogik ist somit auch insbesondere als Teil der Gesundheitsförderung zu sehen.

Zeitgemäße Sexualpädagogik versteht sich heute als eine Form der schulischen Bildung, die altersentsprechend in der frühen Kindheit beginnt und sich bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. Dabei wird Sexualität als ein positives, dem Menschen innewohnendes Potential verstanden. Im Rahmen einer umfassenden Sexualpädagogik sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Kompetenzen vermittelt werden, um verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen zu können. Im Grundsatzerlass zur Sexualpädagogik, Rundschreiben Nr. 11/2015 sind die grundlegenden Zielsetzungen und allgemeinen Grundsätze zur Umsetzung ausführlich erläutert. Die Inhalte orientieren sich dabei an internationalen Standards (insbesondere der WHO). 

Einbeziehung außerschulischer Personen

Grundsätzlich hat die Lehrkraft gemäß § 17 SchuG in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts-und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schulen zu erfüllen. Durch die Einladung der Expertinnen und Experten kann die Unterrichtserteilung nicht gänzlich an diese delegiert werden. Da – wie im Grundsatzerlass Sexualpädagogik geregelt – den Eltern und Erziehungsberechtigten im Bereich der sexuellen Bildung eine zentrale Aufgabe zukommt, sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten rechtzeitig im Vorfeld über die Einbindung von außerschulischen Personen und Organisationen zum Beispiel im Rahmen eines Elternabends über Folgendes zu informieren: 

  • Name der Person/Organisation und deren wertebezogenen Hintergrund 
  • Geplante Inhalte und Methoden 
  • Verwendete Materialen sollten den Eltern vorgestellt beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden. 
  • Es ist darauf zu achten, dass die außerschulischen Organisationen nachweislich eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder-und Jugendfürsorge“ über die in ihrem Auftrag oder über ihre Empfehlung im Schulbereich tätigen Personen eingeholt haben und die eingesetzten didaktischen Methoden und Inhalte altersgemäß sind sowie an die Lebenswelt der Kinder anknüpfen (siehe auch Grundsatzerlass Sexualpädagogik, Kapitel C5). 

Clearingstellen

Im Zweifel wird empfohlen, sich über die Seriosität und Qualität der außerschulischen Person beziehungsweise Organisation bei der jeweiligen Clearingstelle im Bereich der Sexualpädagogik, die in den Bildungsdirektionen eingerichtet ist, zu informieren.

Links

Kontakt

Esther Lurf, BA
Abteilung Schulpsychologie, psychosoziale Unterstützung und schulärztlicher Dienst, Bildungs- und Berufsberatung
schulpsychologie@bmbwf.gv.at