Sexualpädagogik
Zielsetzung der Sexualpädagogik
Aufgabe der Schule ist es, im Zusammenwirken von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten die Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Persönlichkeit zu fördern. Sexuelle Entwicklung ist Teil der gesamten Persönlichkeitsentwicklung des Menschen und verläuft auf kognitiver, emotionaler, sensorischer und körperlicher Ebene. Sexualpädagogik ist somit auch insbesondere als Teil der Gesundheitsförderung zu sehen.
Zeitgemäße Sexualpädagogik versteht sich heute als eine Form der schulischen Bildung, die altersentsprechend in der frühen Kindheit beginnt und sich bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. Dabei wird Sexualität als ein positives, dem Menschen innewohnendes Potential verstanden. Im Rahmen einer umfassenden Sexualpädagogik sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Kompetenzen vermittelt werden, um verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen zu können. Im Grundsatzerlass zur Sexualpädagogik, Rundschreiben Nr. 11/2015 sind die grundlegenden Zielsetzungen und allgemeinen Grundsätze zur Umsetzung ausführlich erläutert. Die Inhalte orientieren sich dabei an internationalen Standards (insbesondere der WHO).
Einbeziehung außerschulischer Personen oder Organisationen
Grundsätzlich hat die Lehrkraft gemäß § 17 SchuG in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schulen zu erfüllen. Durch die Einladung der Expertinnen und Experten kann die Unterrichtserteilung nicht gänzlich an diese delegiert werden. Da – wie im Grundsatzerlass Sexualpädagogik geregelt – den Eltern und Erziehungsberechtigten im Bereich der sexuellen Bildung eine zentrale Aufgabe zukommt, sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten rechtzeitig im Vorfeld über die Einbindung von außerschulischen Personen und Organisationen zum Beispiel im Rahmen eines Elternabends über Folgendes zu informieren:
- Name der Person/Organisation und deren wertebezogenen Hintergrund
- Geplante Inhalte und Methoden
- Verwendete Materialen sollten den Eltern vorgestellt beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden.
- Schulexterne Angebote im Themenfeld Sexualpädagogik dürfen nur dann an Schulen eingesetzt werden, wenn nach Abschluss des Qualitätssicherungsverfahrens ein entsprechendes Ergebnis vorliegt: Die Beurteilung soll in allen Kategorien 1 oder 2 aufweisen und somit den Anforderungen in „hohem Ausmaß“ oder in „den meisten relevanten Punkten“ entsprechen.
Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts
Um Schulen und Schulbehörden bei der Beurteilung der fachlichen und didaktischen Qualität von schulexternen Angeboten im Bereich Sexualpädagogik zu unterstützen, wurde eine Geschäftsstelle Sexualpädagogik eingerichtet (Externe Qualitätssicherungsverordnung - BGBl. II Nr. 44/2023). Die fachliche Qualität der Tätigkeit der Geschäftsstelle wird durch ein Board sichergestellt, das sich aus fünf wissenschaftlich ausgewiesenen Mitgliedern zusammensetzt. Die Ergebnisse der Qualitätssicherung externer Angebote sind auf der Webseite der Geschäftsstelle unter sexualpaedagogik.education in der Kategorie „Angebotspool für Schulen“ abrufbar.
Links
- Schulpsychologie-Bildungsberatung: Sexuelle Gesundheit - Sexualpädagogik
- GIVE – Servicestelle für Gesundheitsförderung an Österreichs Schulen
- Aidshilfen Österreichs
Kontakt
Esther Lurf, BA
Abteilung Schulpsychologie, psychosoziale Unterstützung und schulärztlicher Dienst, Schüler- und Bildungsberatung
schulpsychologie@bmbwf.gv.at