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Ethikkommissionen

Ethikkommissionen im Hochschulbereich sind an den öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen  eingerichtete weisungsfreie Gremien, die vor allem die angewandte Forschung am Menschen einer Prüfung und kritischen Beurteilung unterziehen. Durch die breite Zusammensetzung, insbesondere der Einbeziehung von verschiedensten Interessensvertretungen im medizinischen Bereich, garantieren diese eine hohe ethische und fachliche Kompetenz bei der Prüfung der Forschungsvorhaben und beim Schutz der betreuten Personen.
 

Verpflichtende Ethikkommissionen

Ethikkommissionen sind im Bereich der Krankenanstalten durch die bundesgesetzliche Regelung in § 8c Kranken- und Kuranstaltengesetz des Bundes (KAKuG) vorgesehen. In § 30 Universitätsgesetz 2002 (UG) wurde diese Verpflichtung für die Medizinischen Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, übernommen. In diesen Bestimmungen sind die verpflichtenden Anwendungsbereiche, nämlich die klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Anwendung neuer medizinischer Methoden und die angewandte medizinische Forschung am Menschen aufgeführt. Daher finden sich Ethikkommissionen an allen nach dem UG eingerichteten Medizinischen Universitäten (an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz, Innsbruck) bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist (Universität Linz). Diese übernehmen im Zusammenwirken mit der Krankenanstalt vor Ort auch Aufgaben für die Krankenversorgung im Klinischen Bereich der Universität. Diesen Ethikkommissionen können in der Satzung der Universität noch weitere Aufgaben übertragen werden.

Freiwillige Ethikkommissionen

Darüber hinaus haben auch andere öffentliche Universitäten und Privatuniversitäten Ethikkommissionen oder Ethikbeiräte eingerichtet, da die Frage der ethischen Verträglichkeit von bestimmten Studien und Forschungen in der heutigen Zeit einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Dabei erfolgt auch die Beachtung der ethischen Grundsätze der Europäischen Charta für Forschende und anderer internationaler Standards. Das Aufgabengebiet und die Zusammensetzung werden autonom in der Satzung der jeweiligen Universität geregelt und spiegeln ihre Forschungsausrichtung wider.

Verwandte Einrichtungen für Fragen der wissenschaftlichen Integrität

Von Ethikkommissionen zu unterscheiden sind Einrichtungen an einigen Universitäten, an denen eine Unterstützung der Studierenden und Wissenschaftler/innen zu Fragen im Zusammenhang mit Forschungsethik und Forschungsintegrität angeboten wird. In der Regel erfolgte jedoch keine Prüfung von Forschungsvorhaben.

Zusammensetzung

Im Hinblick auf das untersuchte Forschungsvorhaben wird die Zusammensetzung der Ethikkommissionen jeweils angepasst. Für den medizinischen Bereich ist die Minimalzusammensetzung in § 8c KAKuG festgelegt. Neben fachlich zuständigen Ärzt/inn/en und Angehörigen der Pflegeberufe sind vor allem die Vertreter/innen von Behinderten- und Seniorenorganisationen, der Patientenvertretung und einer Person mit ethischer Kompetenz hervorzuheben.

Universitäre Leitethikkommissionen nach dem Arzneimittelgesetz

Seit 31. Jänner 2023 werden klinische Studien in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes über ein gemeinsames Onlineportal eingereicht. Dies ist in den europäischen Einreichrichtlinien für klinische Studien im medizinischen Bereich (Clinical Trials Regulation) geregelt. Die einzelnen Studien werden über das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen an die jeweiligen Leitethikkommissionen zur Behandlung weitergeleitet. Im Bereich der Universitäten wurden diese an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck und der Universität Linz eingerichtet.

Bedeutung für den Forschungsstandort Österreich

Durch ihre unabhängige Beurteilung stellen die Ethikkommissionen sicher, dass die eingereichten Vorhaben sowohl im Bereich der akademischen Eigenforschung als auch der industriefinanzierten Studien europaweit und auch international anerkannte Ergebnisse liefern können. Für die betroffenen Studienteilnehmer/innen gewährleistet die Kontrolle eine geprüfte, ethisch einwandfreie Studie und ermöglicht damit, vor allem im medizinischen Bereich, den sehr frühen Zugang zu verbesserten medizinischen Behandlungsverfahren. Damit bleibt Österreich auch für die internationale medizinische Forschung als Forschungsstandort attraktiv. Für die Tätigkeiten der Ethikkommissionen werden Gebühren eingehoben.

Liste der eingerichteten Ethikkommissionen an Hochschulen

 Ethikkommission nach dem Universitätsgesetz 2002 (Schwerpunkt Medizin):

 Freiwillige Ethikkommissionen (Schwerpunkt nach Fachbereich):

Weiterführende Links