Ethikkommissionen
Ethikkommissionen im Hochschulbereich sind an den öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen eingerichtete weisungsfreie Gremien, die vor allem die angewandte Forschung am Menschen einer Prüfung und kritischen Beurteilung unterziehen. Durch die breite Zusammensetzung, insbesondere der Einbeziehung von verschiedensten Interessensvertretungen im medizinischen Bereich, garantieren diese eine hohe ethische und fachliche Kompetenz bei der Prüfung der Forschungsvorhaben und beim Schutz der betreuten Personen.
Verpflichtende Ethikkommissionen
Ethikkommissionen sind im Bereich der Krankenanstalten durch die bundesgesetzliche Regelung in § 8c Kranken- und Kuranstaltengesetz des Bundes (KAKuG) vorgesehen. In § 30 Universitätsgesetz 2002 (UG) wurde diese Verpflichtung für die Medizinischen Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, übernommen. In diesen Bestimmungen sind die verpflichtenden Anwendungsbereiche, nämlich die klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Anwendung neuer medizinischer Methoden und die angewandte medizinische Forschung am Menschen aufgeführt. Daher finden sich Ethikkommissionen an allen nach dem UG eingerichteten Medizinischen Universitäten (an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz, Innsbruck) bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist (Universität Linz). Diese übernehmen im Zusammenwirken mit der Krankenanstalt vor Ort auch Aufgaben für die Krankenversorgung im Klinischen Bereich der Universität. Diesen Ethikkommissionen können in der Satzung der Universität noch weitere Aufgaben übertragen werden.
Freiwillige Ethikkommissionen
Darüber hinaus haben auch andere öffentliche Universitäten und Privatuniversitäten Ethikkommissionen oder Ethikbeiräte eingerichtet, da die Frage der ethischen Verträglichkeit von bestimmten Studien und Forschungen in der heutigen Zeit einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Dabei erfolgt auch die Beachtung der ethischen Grundsätze der Europäischen Charta für Forschende und anderer internationaler Standards. Das Aufgabengebiet und die Zusammensetzung werden autonom in der Satzung der jeweiligen Universität geregelt und spiegeln ihre Forschungsausrichtung wider.
Verwandte Einrichtungen für Fragen der wissenschaftlichen Integrität
Von Ethikkommissionen zu unterscheiden sind Einrichtungen an einigen Universitäten, an denen eine Unterstützung der Studierenden und Wissenschaftler/innen zu Fragen im Zusammenhang mit Forschungsethik und Forschungsintegrität angeboten wird. In der Regel erfolgte jedoch keine Prüfung von Forschungsvorhaben.
Zusammensetzung
Im Hinblick auf das untersuchte Forschungsvorhaben wird die Zusammensetzung der Ethikkommissionen jeweils angepasst. Für den medizinischen Bereich ist die Minimalzusammensetzung in § 8c KAKuG festgelegt. Neben fachlich zuständigen Ärzt/inn/en und Angehörigen der Pflegeberufe sind vor allem die Vertreter/innen von Behinderten- und Seniorenorganisationen, der Patientenvertretung und einer Person mit ethischer Kompetenz hervorzuheben.
Universitäre Leitethikkommissionen nach dem Arzneimittelgesetz
Seit 31. Jänner 2023 werden klinische Studien in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes über ein gemeinsames Onlineportal eingereicht. Dies ist in den europäischen Einreichrichtlinien für klinische Studien im medizinischen Bereich (Clinical Trials Regulation) geregelt. Die einzelnen Studien werden über das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen an die jeweiligen Leitethikkommissionen zur Behandlung weitergeleitet. Im Bereich der Universitäten wurden diese an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck und der Universität Linz eingerichtet.
Bedeutung für den Forschungsstandort Österreich
Durch ihre unabhängige Beurteilung stellen die Ethikkommissionen sicher, dass die eingereichten Vorhaben sowohl im Bereich der akademischen Eigenforschung als auch der industriefinanzierten Studien europaweit und auch international anerkannte Ergebnisse liefern können. Für die betroffenen Studienteilnehmer/innen gewährleistet die Kontrolle eine geprüfte, ethisch einwandfreie Studie und ermöglicht damit, vor allem im medizinischen Bereich, den sehr frühen Zugang zu verbesserten medizinischen Behandlungsverfahren. Damit bleibt Österreich auch für die internationale medizinische Forschung als Forschungsstandort attraktiv. Für die Tätigkeiten der Ethikkommissionen werden Gebühren eingehoben.
Liste der eingerichteten Ethikkommissionen an Hochschulen
Ethikkommission nach dem Universitätsgesetz 2002 (Schwerpunkt Medizin):
- Ethikkommission der Medizinischen Universität Wien
- Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz
- Ethikkommission der Medizinischen Universität Innsbruck
- Ethikkommission der Universität Linz
Freiwillige Ethikkommissionen (Schwerpunkt nach Fachbereich):
- Ethikkommission der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität
- Ethikkommission der Universität Wien
- Ethikkommission der Universität für Bodenkultur Wien
- Ethikkommission der Universität Graz
- Ethikbeirat der Universität Innsbruck
- Ethikkommission der Universität Salzburg
- Ethikrat der Universität Klagenfurt
- Ethikkommission der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
- Ethikbeirat der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
- Ethik- und Tierschutzkommission der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- Ethikkommission der Sigmund-Freud-Universität (SFU) sind zwei Ethikkommissionen eingerichtet, die Ethikkommission der Fakultät Psychotherapiewissenschaft und der Fakultät Psychologie sowie die Ethikkommission der Fakultät Medizin
- Kommission für Scientific Integrity und Ethik der Karl-Landsteiner-Universität
- Institutional Review Board (IRB) der Modul University Vienna Private University
- Research Committee for Scientific Ethical Questions (RCSEQ) der Privaten Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT) gemeinsam mit FH Gesundheit Tirol (fhg)
- Institutionelles Ethikboard (IEB) der FH Gesundheitsberufe OÖ
- Ethikkommission der FH Campus Wien
- Research Committee for Scientific Ethical Questions (RCSEQ) der FH Gesundheit Tirol (FHG - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol) – gemeinsam mit UMIT
- Ethikkommission der Universität für Weiterbildung Krems
- Kommission für wissenschaftliche Integrität und Ethik der Danube Private University
Weiterführende Links
- Forum Österreichischer Ethikkommission (freiwilliger Zusammenschluss von Ethikkommissionen mit medizinischem Hintergrund)
- Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
- § 8c Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG), abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- § 30 Universitätsgesetz (UG 2002), abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Europäische Charta für Forscher - Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern (deutsche Fassung)