Wissensbilanzen der österreichischen Universitäten
Die Wissensbilanzen sind systematische und aggregierte Darstellungen der öffentlichen Universitäten über ihr im Berichtszeitraum vorhandenes, gesamtes intellektuelles Vermögen, ihre Leistungen und ihren Output. Sie stellen eine Rückschau dar, da sie nach § 13 Absatz 6 Universitätsgesetz (UG) von den Rektoraten bis 30. April jedes Kalenderjahres über das abgelaufene Vorjahr vorgelegt werden müssen. Die Wissensbilanzen sind somit als ein wesentliches Instrument des universitären Berichtswesens anzusehen. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklungspläne der Universitäten, die diese dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) alle drei Jahre vorlegen müssen.
Wissensbilanzen der österreichischen Universitäten
Jede der 22 öffentlichen Universitäten in Österreich gibt mit der Vorlage an das BMBWF jährlich eine Bestandsaufnahme des ihr im jeweiligen Berichtsjahr verfügbaren Wissens ab. Dieses umfasst vor allem immaterielle Werte, Leistungen, Output und intellektuelles Vermögen. Die Wissensbilanz stellt somit eine Rückschau dar.
Inhalt und Aufbau der Wissensbilanz werden durch die Wissensbilanz-Verordnung 2016 (WBV 2016) geregelt.
Gliederung der Wissensbilanz
Die Wissensbilanz besteht aus drei Teilen:
I. Leistungsbericht
Im Leistungsbericht stellen die Universitäten in bis zu zehn Bereichen qualitativ ihre jeweiligen Leistungen dar. Sie betreffen beispielsweise Lehre & Forschung, Gesellschaftliche Verantwortung, Personalentwicklung, Qualitätssicherung und Mobilität.
II. Kennzahlen
Das BMBWF stellt den Universitäten einen Arbeitsbehelf zur Erstellung der Wissensbilanzen (WBV-Arbeitsbehelf) zur Verfügung, um unter anderem eine möglichst einheitliche Erhebung der vereinbarten Kennzahlen des intellektuellen Vermögens, von Kernprozessen wie Lehre und Forschung und deren sowie optionale Kennzahlen zu gewährleisten. Er beinhaltet eine Übersicht der Sets an Kennzahlen, Anleitungen und Erläuterungen zu deren Erfassung sowie zur Erstellung der zugehörigen Interpretationen. Darauf basierend erstellt das BMBWF nach einem qualitätssichernden Datenclearing-Prozess interne Auswertungen und Vergleiche, die wiederum in die Erstellung von Strategiedokumenten einfließen.
Die Wissensbilanz-Kennzahlen stehen der Öffentlichkeit auf unidata, dem hochschulstatistischen Informationssystem des BMBWF; in aufbereiteter Form zur Verfügung.
III. LV-Monitoring
In diesem Teil werden die für eine Periode von drei Jahren zwischen der Universität und dem BMBWF in den Leistungsvereinbarungen (LV) vereinbarten Vorhaben und Ziele auf ihren Umsetzungsstand geprüft. Dabei werden Ist- und Ziel-Werte jeweils von der Universität und dem im BMBWF zuständigen Referat verglichen. Wenn nötig, werden die Vorhaben und Ziele dann in den zweimal jährlich stattfindenden Begleitgesprächen zwischen Universität und BMBWF angesprochen.
Die Wissensbilanz ist ein spezifisches Berichtselement, das den Berichtspflichten im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zugeordnet ist. Sie stellt eine der Schüsselquellen für Informationen über die Universitäten dar.
Digitalisierung der Wissensbilanzen
Durch Umsetzung des Projekts „Digitalisierung der Wissensbilanz“ werden seit dem Jahr 2021 Teil I und III der Wissensbilanz automationsunterstützt mit einer eigenen Applikation digital erstellt und an das BMBWF übermittelt. Ziel ist, die vorhandenen Informationen leichter verarbeiten zu können, diese gebündelt aufzufinden und für Steuerungszwecke heranzuziehen.
Links
§ 13 Universitätsgesetz (UG 2002)
Wissensbilanz-Verordnung (WBV 2016)
Kontakt
Abteilung IV/6, Referat IV/6b