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Universitätsfinanzierung NEU


Öffentliche Universitäten werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert: Der sogenannte Globalbudgetanteil an der universitären Betriebsleistung liegt zwischen 60 Prozent (Technische Universitäten) und 95 Prozent (Künstlerische Universitäten). Das geht aus einer Studie von WPZ Research von Juli 2021 hervor, die die Rolle der Universitäten als unternehmerisch handelnde Institutionen aus finanztechnischer Sicht untersucht hat. Bereits 2017 hat das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) eine Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass diese öffentlichen Mittel im Universitätsbereich generell gut investiert sind.

Um den Effekt der eingesetzten öffentlichen Mittel weiter zu steigern, wurde mit Anfang 2019 das Finanzierungssystem grundlegend erneuert. Dieses findet – geringfügig adaptiert – auch für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022 bis 2024 Anwendung.

Studieren an öffentlichen Universitäten ist (weitgehend) gratis, aber nicht umsonst

Die Universitäten werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Dass diese Mittel gut investiert sind, belegt eine 2017 veröffentlichte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Effekte von Universitäten (vgl. Janger et al. 2017):

„Wissen ist der wichtigste Produktionsfaktor in modernen Volkswirtschaften. Universitäten schaffen über Forschung neues Wissen und vermitteln über die Lehre die Fähigkeit, Wissen produktiv einzusetzen. Öffentliche Investitionen in Universitäten sind damit das Rückgrat unserer Wirtschaft, sie begünstigen Innovation, Strukturwandel, Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung. Z.B. zählen universitäre Leistungen zu den wichtigsten Faktoren bei Standortentscheidungen forschungsaktiver Konzerne.
Österreich ist EU-Spitzenreiter im Anteil der Unternehmen, die mit Hochschulen kooperieren. 86 Prozent der Unternehmen, die mit Hochschulen kooperieren, haben Marktneuheiten eingeführt, das sind Innovationen mit hohem Neuigkeitsgrad (‚radikal‘). Studien zeigen, dass die wirtschaftlichen Effekte von Universitäten zu Steuereinnahmen führen, die weit über den öffentlichen Budgetausgaben für die Universitäten liegen."

Quelle: Jürgen Janger, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung in BMBWF, Universitätsbericht 2017, Seite 57

Kontinuierliche Budgetsteigerung für die öffentlichen Universitäten

Aus diesem Grund hat sich die  Bundesregierung in den vergangenen Jahren stets um eine Erhöhung des Universitätsbudgets bemüht. So standen 2019 bis 2021 über ihre Leistungsvereinbarungen mit insgesamt 11 Milliarden Euro um 1,3 Milliarden Euro mehr für die öffentlichen Universitäten zur Verfügung als in der dreijährigen Vorperiode. Mit den Leistungsvereinbarungen für 2022 bis 2024 wird der Wachstumspfad fortbeschritten, weil nun insgesamt 12,3 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, um 1,3 Milliarden Euro oder 12 Prozent mehr. Die deutliche Budgetsteigerung geht einher mit klaren Zielvorgaben für die Universitäten. Sie verpflichten sich im Gegenzug, in ihren Leistungsvereinbarungen Zielsetzungen zu verfolgen, die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Wesentlichen vorgegeben und in Verhandlungen mit den Universitäten auf bestimmte Zielwerte konkretisiert werden.

Eckpunkte der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung

Grundlage dafür ist die Universitätsfinanzierung Neu, die mit der Novelle des Universitätsgesetzes im Frühjahr 2018 als „kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung“ eingeführt wurde. Sie setzt bei den wichtigsten Stellschrauben für die Qualitätssicherung der Lehre und Forschung an:

  1. Verbesserte Steuerung und Planung der Kapazitäten in der Lehre, v.a. durch Kapazitäts- und Qualitätsorientierung sowie größere Studierendenbezogenheit;
  2. Erhöhung der Transparenz und Kostenwahrheit durch Orientierung an den universitären Kernleistungsbereichen;
  3. Qualitätsverbesserung in der Lehre (durch Verbesserung der Betreuungsrelationen) und Qualitätssteigerung der Forschung (korrespondierend durch mehr Personalressourcen);
  4. Steigerung der Anzahl der prüfungsaktiven Studien (die mit zumindest 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr betrieben werden) und der abgeschlossenen Studien;
  5. Größere Planbarkeit und geregeltere Entwicklungen durch adäquate und – dort, wo sie notwendig sind – kapazitätsorientierte Zugangsregelungen.

Das 3-Säulen-Modell – die Logik hinter der Unifinanzierung NEU:

3 Säulenmodell

Ausgangspunkt sind die fünf Wirkungsziele, denen sich das BMBWF verschrieben hat. Sie umfassen u.a. mehr Abschlüsse im tertiären Bildungsbereich, die Schaffung eines in Lehre und Forschung wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraums und die Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung. Es gilt der Grundsatz, dass Universitäten dann besonders viel Budget erhalten, wenn es der Erfüllung dieser Ziele dient.

Budget wird überwiegend anhand von Indikatoren, also Zielwerten, errechnet

Die drei Säulen umfassen einen Teilbetrag für Lehre, einen für die Forschung und die Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Budget für Infrastruktur und strategische Entwicklung, das Sonderausgaben für Universitäten (etwa für Mieten) abdeckt. Nur die ersten beiden Säulen werden anhand von Indikatoren, also Zielwerten errechnet.

Prüfungsaktivität als wichtiger Zielwert

Die wichtigste Zutat für den Teilbetrag der Lehre ist die Prüfungsaktivität, die dann gegeben ist, wenn zumindest 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr abgelegt werden. Darauf baut die sogenannte Lehrfinanzierung auf, die sich an der Anzahl der Studienplätze (= aktiv betriebene Studien) in den einzelnen Fächergruppen orientiert. Jede Fächergruppe wird nun mit einem bestimmten Finanzierungssatz „bewertet“. Für die Fächergruppe 1, die Buchwissenschaften, beträgt er für die Prüfungsaktivität beispielsweise 10.700 Euro pro belegtem Studium. Für die Fächergruppe 7, die besonders betreuungs-intensiven Kunst- und Musikstudien, macht er 53.500 Euro aus. Wie viel Geld eine Universität genau bekommt, errechnet sich durch eine einfache Multiplikation.
Nach einer ähnlichen Methode errechnet sich auch der Teilbetrag für die Forschung und die Entwicklung und Erschließung der Künste, die sogenannte Forschungsbasisleistung. Dazu wird herangezogen, wie viel wissenschaftliches (oder künstlerisches) Personal eine Universität einsetzt und dieser Wert wird wiederum mit einem Finanzierungssatz pro Fächergruppe multipliziert. Über diesen Mechanismus wird der überwiegende Anteil des Gesamtbudgets an die Universitäten vergeben.

Um 570 Millionen Euro konkurrieren die Universitäten = Wettbewerbsindikatoren

Darüber hinaus werden noch rund 570 Millionen Euro (= 4,6 Prozent) über sogenannte Wettbewerbsindikatoren vergeben, will heißen: die Universitäten konkurrieren um diese Summe und bekommen umso mehr, je erfolgreicher sie in den Zielbereichen abschneiden.

Diese lauten:
In der Forschung:

  • Einwerbung von Drittmitteln
  • Strukturierte Doktoratsprogramme

In der Lehre:

  • Möglichst viele Absolventinnen und Absolventen
  • Anteil an Studien mit mindestens 40 ECTS pro Studienjahr, also solche die besonders prüfungsaktiv sind.

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