Europäischer Hochschulraum und die Europäische Union
Der Europäische Hochschulraum (EHR) umfasst jene Länder, die die Bologna-Erklärung als freiwilliges Bekenntnis zu den gemeinsam vereinbarten Zielsetzungen unterzeichnet haben. Die Europäische Union hingegen baut auf völkerrechtlichen Verträgen auf, durch die die EU-Mitgliedstaaten rechtlich gebunden sind.
Der Europäische Hochschulraum (EHR)
Der EHR beruht auf dem freiwilligen Bekenntnis seiner aktuell 49 Mitgliedsstaaten zu den gemeinsam vereinbarten Zielsetzungen und auf einer Selbstverpflichtung zu deren nationaler Umsetzung. Als "Bologna-Prozess" versteht sich der Prozess zur Gestaltung und Umsetzung des Europäischen Hochschulraums. Er wird durch die "Bologna-Follow-up-Gruppe" (BFUG) begleitet und vorangetrieben. Die Europäische Kommission ist als stimmberechtigtes Mitglied der europäischen Bologna Follow-up Gruppe am Bologna-Prozesses beteiligt.
Der Bologna-Prozess wird in „offener Arbeitsweise“ vollzogen, das heißt, die am EHR teilnehmenden Länder verständigen sich auf europäischer Ebene auf gemeinsame Ziele und Prioritäten. Es bleibt allerdings den Ländern überlassen, ob und inwieweit sie diesen Vorgaben auf nationaler Ebene Folge leisten. Anreiz ist der Umsetzungsfortschritt in den "aktiven" Bologna-Ländern, der die weniger engagierten Länder dazu motiviert, ebenfalls im europäischen Zusammenspiel aktiv zu werden. Der grundlegende Wert des EHR besteht in der Synergie der gleichzeitigen, gemeinsamen Anstrengungen auf vielen Ebenen. Erst wenn diese insgesamt und in allen Ländern umgesetzt sind, kann der EHR sein volles Potenzial entwickeln.
Die Europäische Union
Im Gegensatz zum EHR baut die Europäische Union auf völkerrechtlichen Verträgen auf, durch die die EU-Mitgliedstaaten rechtlich gebunden sind.
Wenngleich die Bildungspolitik zu jenen Politikbereichen gehört, bei denen die Entscheidungskompetenzen eindeutig bei den EU-Mitgliedstaaten liegen ("Subsidiaritätsprinzip") und der EU lediglich eine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion zukommt, hat sich die Bildungs- und damit auch die Hochschulbildungspolitik zu einem besonderen Feld der europäischen Politik entwickelt. Die Europäische Union trägt zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung bei, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten fördert. Dies erfolgt unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des (Hochschul-)Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen. Das belegt die Erfolgsgeschichte des EU-Programms Erasmus+ eindrucksvoll.
Auf der Grundlage der langfristigen Verpflichtung der EU, lebenslanges Lernen und Mobilität zu ermöglichen, die Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern sowie Kreativität und Innovation zu fördern, sind in Artikel 165 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ausdrücklich die Ziele, die mit den Maßnahmen der EU in den Bereichen allgemeine Bildung, berufliche Bildung, Jugend und Sport verfolgt werden, angeführt.
Für den Bereich der Hochschulbildung sind dabei die folgenden Zielsetzungen von besonderer Bedeutung:
- Entwicklung einer europäischen Dimension im Bildungswesen
- Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden – auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen
- Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten und
- Förderung der Entwicklung der Fernlehre
Neben den eigenen politischen Initiativen der Mitgliedstaaten unterstützt die EU aktiv die Ziele des Bologna-Prozesses, in dessen Rahmen seit seinem Beginn im Jahr 1999 auf vergleichbare, kompatible und kohärente Hochschulsysteme in Europa hingearbeitet wird.