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Hochschulkonferenz

Die Hochschulkonferenz (HSK) ist ein zentrales  Beratungs- und Koordinationsgremium, in dessen Kernteam hochrangige Vertreter/innen aller vier Hochschulsektoren, der Österreichischen Hochschüler/innenschaft sowie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) eine Stimme haben.

Ihre Aufgabe umfasst neben dem regelmäßigen Informationsaustausch, die Abstimmung von und Beratung über strategische Ziele und Weichenstellungen im Hochschulbereich, um partnerschaftlich Empfehlungen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten mit dem Ziel, den österreichischen Hochschulraum weiterzuentwickeln.

Wesen und Aufgabe der Hochschulkonferenz

Die Hochschulkonferenz (HSK) ist ein Beratungs- und Koordinationsgremium des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), in dem alle vier Hochschulsektoren vertreten sind und das Empfehlungen und Lösungsvorschläge zur Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulraums gemeinschaftlich erarbeitet. Dieser ist gekennzeichnet durch die Autonomie und das jeweilige Selbstverständnis des einzelnen Sektors, weshalb nur Differenzierung und Kooperation gleichermaßen zu einem Ergebnis führen können.

Dies bedeutet vor allem:

  • mehr Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Hochschulsektoren
  • bessere Nutzung der Ressourcen in Forschung und Lehre
  • abgestimmte Profil- und Schwerpunktsetzungen und
  • bewusste Profilschärfung

Arbeitsweise der Hochschulkonferenz

Die Arbeitsweise der HSK ist durch den partnerschaftlichen Diskurs zwischen und mit den direkt betroffenen Hochschuleinrichtungen gekennzeichnet. Dabei gilt es, bei der Festlegung von Themen, ihrer Bearbeitung und vorgeschlagenen Umsetzung eine klare und einheitliche Position im Wege des argumentativen Abtausches zu erreichen. Die HSK definiert und priorisiert dafür aktuelle Problembereiche des Hochschulbereichs. Dafür setzt sie thematische Arbeitsgruppen ein, in der die jeweils betroffenen Institutionen – der partnerschaftlichen Prämisse folgend - vertreten sein müssen.  Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden von der HSK nach aktiver, inhaltlicher Auseinandersetzung, in der gegebenenfalls weitere Expert/inn/en einbezogen werden, im Einvernehmen beschlossen und dem BMBWF als Empfehlungen vorlegt. Auch deren Umsetzung kann von der HSK begleitet werden.
Die Umsetzung der Empfehlungen der HSK wird von den in ihr vertretenen Gremien unterstützt. Zudem finden die Empfehlungen gegebenenfalls in Steuerungsinstrumenten wie etwa dem österreichischen Hochschulplan oder dem Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan oder dem Fachhochschul-Entwicklungs- und -finanzierungsplan Berücksichtigung.

Organisation und Zusammensetzung der HSK

Im Gegensatz zu gesetzlich verankerten Beratungsgremien wie etwa dem Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung handelt es sich bei der HSK um einen informellen Zusammenschluss mit beratendem Charakter. Dennoch hat sich die HSK eine Geschäftsordnung gegeben, die vorsieht, wer vertreten ist und wie sie Empfehlungen beschließt. Die HSK hat sich am 3. Mai 2012 erstmals konstituiert.

Die Hochschulkonferenz besteht aus einer Kerngruppe und thematischen Arbeitsgruppen und bezieht anlass- bzw. regionenbezogene Vertreter/innen der „wissenschaftsbezogenen“ Öffentlichkeit mit ein.

Die Kerngruppe besteht aus

Die Vertreter/innen der Hochschulkonferenz werden von dem/der amtierenden Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf Vorschlag der jeweiligen Institution benannt und verfügen – außer diese/r selbst – alle über ein Stimmrecht.

Die notwendige Koordination und Kommunikation zwischen den Gruppen der Hochschulkonferenz und weiteren Anspruchsgruppen erfolgen über die im BMBWF in der Abteilung IV/1 - Universitäts- bzw. Hochschulplanung und Raum - eingerichtete Geschäftsstelle Hochschulplan und Hochschulkoordination.
Die „wissenschaftsbezogene Öffentlichkeit“ wird, gegebenenfalls zu qualifizierten Stellungnahmen in schriftliche Begutachtungsverfahren oder im Wege von Anhörungen einbezogen. Auch regionenbezogene Abstimmungen erfolgen im Anlassfall, in dem Vertreter/innen der Bundesländer einbezogen werden. Die wissenschaftsbezogene Öffentlichkeit wird involviert, indem Stellungnahmen der Kerngruppe an die nachstehend genannten Institutionen bzw. Funktionsträger/innen zur Stellungnahme übermittelt werden und ihre Anregungen und Empfehlungen in den weiteren Diskurs  und gegebenenfalls auch in die Umsetzungsempfehlungen an das BMBWF einfließen.

Einbeziehung der wichtigsten Vertreter/innen der Wissenschaftscommunity

 Unter „wissenschaftsbezogener Öffentlichkeit“ sind folgende Institutionen oder Gremien gemeint:

Mitglieder der HSK

Stand: 29.2.2024

Nominiert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Martin Polaschek, Elmar Pichl, Barbara Weitgruber, Margareta Scheuringer

Nominiert von der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft 
Nina Mathies

Nominiert von der Österreichischen Fachhochschulkonferenz 
Ulrike Prommer, Andreas Breinbauer

Nominiert von der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz 
Karl Wöber

Nominiert von der Österreichischen Universitätenkonferenz 
Oliver Vitouch, Brigitte Hütter 

Nominiert durch den Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung 
Thomas A. Henzinger

Nominiert von der Senatsvorsitzendenkonferenz der Österreichischen Universitäten 
Stefan Krammer

Nominiert von der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen 
Beatrix Karl

bisherige Dokumente

Kontakt

Liane Lippsky, MA
Abteilung IV/1 - Universitäts- bzw. Hochschulplanung
Geschäftsstelle der Hochschulkonferenz
Rosengasse 2-6, 1010 Wien
T +43 1 53120-6395
liane.lippsky@bmbwf.gv.at

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