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Leistungsvereinbarungen

Jede öffentliche Universität schließt alle drei Jahre mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) Leistungsvereinbarungen (LV) ab.

Mit vollständigem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes im Jahr 2004 wurde den öffentlichen Universitäten nicht nur die Eigenschaft eigenständiger Rechtsträger, sondern auch Autonomie zugesprochen. Sie agieren seither selbstständig, auch wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden (Details, siehe Universitätsfinanzierung NEU).

Leistungsvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge mit wechselseitigen Verpflichtungen

Grundlage dafür bilden die Leistungsvereinbarungen (LV), öffentlich-rechtliche Verträge, die das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) gemäß § 13 Universitätsgesetz (UG) dazu alle drei Jahre mit jeder der insgesamt 22 öffentlichen Universitäten abschließt. Sie beinhalten unter anderem konkrete, inhaltliche Zielwerte – allen voran für die Prüfungsaktivität, das Betreuungsverhältnis und die Forschungsbasisleistung, die entscheidend für das Ausmaß des zugewiesenen Budgets sind. Die LV legen aber auch darüberhinausgehende konkrete, „strategische Ziele, leitende Grundsätze und Aufgaben“ (§ 13 Absatz 1 Ziffer 1 Universitätsgesetz) fest.

2022 bis 2024: Sechste Leistungsvereinbarung mit Budgetplus und mehr Verbindlichkeit

Die ersten LV wurden 2007 für die Periode 2007 bis 2009 abgeschlossen, die derzeit geltenden LV sind folglich die mittlerweile sechsten. Sie wurden Ende 2021 erfolgreich für die Periode 2022 bis 2024 abgeschlossen. Sie sehen vor, dass die Universitäten 2022 bis 2024 12,3 Milliarden Euro erhalten, also um 1,3 Milliarden Euro mehr als bisher, was einer Steigerung von 12,5 Prozent im Vergleich zur letzten Leistungsvereinbarungsperiode (LV-Periode) (2019 bis 2021) darstellt.

Für die einzelnen Universitäten fällt das Budgetplus unterschiedlich aus. Es liegt zwischen 9 und 17 Prozent – je nach spezifischer Situation an der jeweiligen Universität. Sie verpflichten sich in ihren LV bestimmte Zielwerte zu erfüllen, die mit dem BMBWF ausverhandelt wurden und auf denen des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan (GUEP) aufbauen.

LV 2022 bis 2024: Die Universitätsfinanzierung NEU zum 2. Mal

Die LV-Periode 2022 bis 2024 ist die zweite, in der die Universitätsfinanzierung NEU umgesetzt wird. Diese wurde ja im Frühjahr 2018 durch Neufassung des § 12 Universitätsgesetzes (UG 2002) auf völlig neue Beine gestellt. Seither wird ein Großteil des Universitätsbudgets nach bestimmten Zielwerten bzw. Indikatoren vergeben. Die Stoßrichtung dabei ist klar: Das zugewiesene Budget soll den Menschen an den Universitäten – also den Studierenden und Wissenschaftler/innen - zugutekommen. Daher sollen durch gezielte Investitionen die universitären Studien- und Forschungsbedingungen verbessert werden. 

Qualitätssteigerung durch Steigerung der Prüfungsaktivität und mehr Personal 

Das gelingt, indem an den wichtigsten Stellschrauben für Qualitätssteigerung angesetzt wird: die Steigerung der Prüfungsaktivität (16 ECTS-Punkte pro Studienjahr werden absolviert), die Senkung der Betreuungsverhältnisse durch zusätzliches Personal sowie den Ausbau von Forschungsschwerpunkten. 

Gerade die Prüfungsaktivität hat sich in der Vorgängerperiode 2019 bis 2021 - nicht zuletzt durch die wirksame Anwendung der Universitätsfinanzierung und ihrer Zielsetzungen - erstmals signifikant stark verbessert. Das Ziel die Prüfungsaktivität um 3,2% von 178.767 Studien insgesamt auf 185.164 zu steigern wurde grosso modo erreicht. 2022 bis 2024 lautet daher nun die gemeinsame Zielvorgabe der Universitäten und des BMBWF, dieses hohe Niveau von rund 183.000 bis 185.000 prüfungsaktiv betriebenen Studien zu halten. 

Ähnliches gilt für die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse durch zusätzliches Personal. Dazu hatte es 2019 bis 2021 mit der Einrichtung bis zu 360 zusätzlicher Professuren und Laufbahnstellen (in Vollzeitäquivalenten) eine regelrechte Stellenoffensiv gegeben. Dieser Kurs wird nun in den aktuellen Leistungsvereinbarungen 2022 bis 2024 beibehalten, die einen neuerlichen Ausbau von 60 zusätzlichen Stellen vorsehen. Die Hälfte davon ist für die Umsetzung der Medizin-Initiative „Medimpuls 2030“ zur Stärkung von Lehre und Forschung in der Allgemeinmedizin, der Epidemiologie der Infektiologie und Public Health vorgesehen und fällt daher auf die drei Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck sowie die Medizinische Fakultät der Universität Linz und die Veterinärmedizinische Universität Wien. Mit den übrigen 30 zusätzlichen Professuren sollen schwerpunktmäßig der MINT-Bereich weiter ausgebaut und die Betreuungsrelationen in den Studien verbessert werden, in denen nach wie vor Änderungsbedarf besteht. 

Konkrete, inhaltliche Ziele für jede Universität

Die LV enthalten gemäß § 13 Absatz 2 UG konkrete inhaltliche Zielsetzungen in folgenden Bereichen, die sie bis zum Ende der LV-Periode erreichen sollen.

  • Strategische Ziele, Profilbildung, Universitäts- und Personalentwicklung: Es ist anzuführen, welche langfristigen Ziele eine Universität in der laufenden LV-Periode erreicht werden sollen. Das gilt besonders für die Ziele der Personalentwicklung. Deshalb leiten sich diese Ziele auch aus den Universitätsentwicklungsplänen und den Wissensbilanzen ab.
  • Forschung sowie Erschließung der Künste: Die LV zielen darauf ab, dass die Universitäten ganz gezielt Forschungsschwerpunkte zur „Profilbildung“ setzen. Dahinter steht der Gedanke, dass jede sich auf ihre Stärken konzentrieren und diese bestmöglich für den gemeinsamen Wissenschaftsstandort Österreich einbringen soll. Schließlich findet Spitzenforschung im globalen Wettbewerb statt.
  • Studien und Weiterbildung: Die LV enthalten Maßnahmen, wie Universitäten ihren Studienbetrieb und ihre Weiterbildungsaktivitäten beurteilen und weiterentwickeln können. Außerdem führen sie die Anzahl an Studienplätzen an, die eine Universität in einer Fächergruppe jedenfalls anbieten muss. Das gilt auch für die Anzahl an Studienplätzen für Studienanfänger/innen, die unter das Management der Zugangsregelungen fallen.
  • Maßnahmen zur Verringerung der Studienabbrecher/innen: Die LV legen fest, wie Universitäten die Ursachen für Studienabbrüche erheben und welche Maßnahmen sie dagegen ergreifen (etwa den Ausbau der Studierendenberatung, Coaching und Mentoring der Studieneingangs- und Orientierungsphase).
  • Verbesserung der Betreuungsrelationen
  • Angebote für berufstätige Studierende
  • Gesellschaftliche Zielsetzungen: Die Universitäten haben ihren Beitrag zur Entwicklung der Gesellschaft zu formulieren (etwa durch Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Positionen, zur gezielten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, zum Ausbau von gesellschaftlich relevanten Kunst-, Kultur- und Forschungsbereichen (Bsp. Nachhaltigkeit, Digitalisierung), zum Wissenschafts- und Technologietransfer oder Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Dimension.
  • Erhöhung der Internationalität und Mobilität durch Maßnahmen wie den Ausbau mehrjähriger Kooperationen mit anderen Hochschuleinrichtungen und Forschungseinrichtungen oder durch die verstärkte Teilnahme an Austauschprogrammen wie Erasmus+ oder anderem. In den LV sind daher auch konkrete Zielwerte über die Mobilität der Studierenden und der Wissenschaftler/innen enthalten.
  • Interuniversitäre Kooperationen und Kooperationen mit postsekundären Hochschuleinrichtungen
  • Festlegung von Indikatoren, um messen zu können, ob und inwieweit die in den Leistungsvereinbarungen festgesetzten Ziele auch erreicht wurden.
  • Maßnahmen bei Nichterfüllung, wenn die in den LV vereinbarten Ziele nicht erreicht werden. Gegebenenfalls sind gemeinsam Korrekturen vorzunehmen. Im Bereich der sozialen Dimension ist ein Budgeteinbehalt in Höhe von rund 51 Millionen Euro vorgesehen, der nach erfolgreicher Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im dritten Jahr (aktuell 2024) ausbezahlt wird.

Inhaltliche Schwerpunkte 2022 bis 2024: Stärkung der Medizin, Fokus auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die Förderung akademischer Spin-Offs 

Auch die aktuellen Leistungsvereinbarungen 2022 bis 2024 setzen gezielte inhaltliche Schwerpunkte. Sie umfassen neben der Steigerung der Prüfungsaktivität, der Verbesserung der Betreuungsverhältnisse durch mehr Personal und den Ausbau von Forschungsschwerpunkten: die gezielten Steigerung von Studienabschlüssen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), die Verbesserung der Studierbarkeit (also der derartigen Ausgestaltung der Curricula, die einen Studienabschluss innerhalb der Regelstudiendauer überhaupt möglich machen), die Stärkung und den Ausbau der Medizin sowie die Förderung akademischer Ausgründungen, insbesondere die von akademischen Start-Ups.  

Selbstverständlich setzen die LV 2022 bis 2024 weiterhin auf die Zukunftsthemen, die sich mit globalen Herausforderungen beschäftigen. Dazu sind vor allem die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit zu zählen.

Begleitung der Leistungsvereinbarungen

Wie schon in den vergangenen LV-Perioden finden mindestens zwei Mal pro Jahr zwischen dem BMBWF und jeder der 22 öffentlichen Universitäten Begleitgespräche zu haben. Sie haben zum Ziel, sich regelmäßig über den Stand der Erreichung der Zielsetzungen in den LV auszutauschen und gegebenenfalls Kurskorrekturen vorzunehmen.

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