Europäische Partnerschaften
Im Rahmen von Europäischen Partnerschaften setzen die Europäische Kommission und private und / oder öffentliche Partner ein gemeinsames Forschungs- und Innovationsprogramm um. Das Ziel ist, den Europäischen Forschungsraum (EFR) weiterzuentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern. Die Partnerschaftsinitiativen leisten einen wesentlichen Beitrag, um politische Prioritäten der EU umzusetzen, wie z.B. den European Green Deal, die Digitalisierung oder die Pandemiebekämpfung und -vorsorge. Der neue strategischere Ansatz unter Horizon Europe hat die Partnerschaftslandschaft vereinfacht und rationalisiert. Außerdem werden die Initiativen untereinander besser koordiniert werden und mit anderen Instrumenten im Rahmenprogramm zusammenspielen. Die Partnerschaften sollen in Bezug auf Teilnehmerkreis, Aktivitäten und Ergebnisse offener und transparenter werden. Angestrebte oder bereits erzielten Ergebnisse und Auswirkungen der Partnerschaften stehen besonders im Vordergrund
In Horizon Europe gibt es drei Arten von Partnerschaften, die sich hauptsächlich in der Form ihrer Umsetzung beziehungsweise in ihrer rechtlichen Grundlage unterscheiden:
Koprogrammierte Partnerschaften: Auf der Grundlage von Vereinbarungen bzw. vertragliche Absprachen werden diese Partnerschaften eigenständig von den Partnern und von Horizon Europe umgesetzt.
Kofinanzierte Partnerschaften: Die Grundlage ist ein gemeinsames Programm, das von den Partnern festgelegt und umgesetzt wird. Die Partner sind zur Erbringung von Finanz- und Sachleistungen verpflichtet.
Institutionelle Partnerschaften: diese Initiativen sind längerfristig angelegt und haben den Bedarf einer starken Integration. Sie werden auf Basis von Artikel 185 bzw. 187 AEUV und der Rechtsakte des EIT für den Zeitraum 2021-2027 gegründet.
Die Auswahl der Europäischen Partnerschaften ist ein integraler Bestandteil des strategischen Planungsprozesses von Horizon Europe. Die Partnerschaften werden von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausgewählt und implementiert.
Aktuelle Liste der 49 Partnerschaftskandidaten:
Alle zwei Jahre veröffentlicht die Europäische Kommission einen Monitoring-Bericht (BMR), der eine Evidenzbasis darstellt, um die Umsetzung der Europäischen Partnerschaften während ihres gesamten Lebenszyklus zu begleiten und strategische Diskussionen über den neuen politischen Ansatz von Horizont Europa zu informieren. Der Bericht wird in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten erstellt.
Links:
European Partnerships in Horizon Europe | European Commission (europa.eu)