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ECTS-System

ECTS ist die Abkürzung für European Credit Transfer and Accumulation System – das europäische Erfassungssystem für zu erbringende und erbrachte Leistungen von Studierenden. Sie sollen dadurch international lesbar und vergleichbar gemacht und damit die Anerkennung erleichtert werden. Damit soll es nicht nur den Studierenden selbst einfacher gemacht werden, ins Ausland zu gehen. Es soll insgesamt die Mobilität von Studierenden in Europa gefördert werden. Das ECTS stellt eines der zentralen Instrumente zur Erreichung der in der Bologna-Erklärung 1999 definierten Ziele dar.

Idee und Konzeption

Das ECTS wurde im Rahmen eines Modellversuchs der Europäischen Union von 1989 bis 1997 entwickelt. Dieser war ein Teil des EU-Mobilitätsprogramms ERASMUS.

Primäres Ziel des Kreditpunktsystems war zunächst, den Transfer von Studienleistungen maßgeblich zu erleichtern. Im Laufe der Zeit etablierte sich ECTS aber zunehmend auch zu einem Qualitäts- und Transparenzinstrument. Damit wird nicht nur abgebildet, wie viel Lernaufwand Studierende für ein bestimmtes Lernergebnis aufwenden müssen, sie erfahren auch, welche Fertigkeiten sie am Ende des Lernprozesses erworben haben sollen.

Ein wesentlicher Aspekt des Gesamtpakets sind die sogenannten ECTS-Punkte (ECTS-Credits). Sie errechnen sich aus der geschätzten Zeit und dem geschätzten Arbeitspensum ("Workload"), die Studierende durchschnittlich für die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen, Module etc. benötigen.

Das Arbeitspensum setzt sich dabei aus sämtlichen Lernaktivitäten zusammen, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden.

Dazu zählen:

  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Praktika
  • Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder Arbeit zu Hause)
  • Prüfungsvorbereitung
  • Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen

ECTS-Punkte geben keine Auskunft über den Lerninhalt, die Lernergebnisse oder die erworbenen Kompetenzen der Studierenden. Vielmehr werden ECTS-Punkte auf Basis der definierten Lernergebnisse berechnet.
Ein ECTS-Punkt steht für 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand seitens des/der Studierenden. Der Arbeitsaufwand eines Studienjahres wird für eine Vollzeitstudentin/einen Vollzeitstudenten mit 60 ECTS-Punkten bemessen. Das entspricht einem tatsächlichen Arbeitsaufwand von ca. 1.500 Stunden.

Zentrale Elemente

Die ECTS Anwendung wird durch bestimmte Formulare/Tools unterstützt:

  • Vorlesungsverzeichnis („course catalogue“)
  • Lernvereinbarungen („learning agreements“)
  • Leistungsübersicht („transcript of records“)

Diese Elemente, aber auch die Erläuterung von Lernergebnissen, werden im ECTS Leitfaden 2015 der Europäischen Kommission beschrieben.

Ziele von ECTS

Durch die Anwendung von ECTS sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • kürzere Real-Studienzeiten
  • besser überschaubare Studien- und Prüfungsanforderungen, die auf Basis der an Lehrveranstaltungen gebundenen Kreditpunkte erstellt werden.
  • lernprozessbegleitende Leistungskontrollen als Orientierungshilfe für die Studierenden
  • Transparenz hinsichtlich der Arbeitsbelastung der Studierenden
  • eine erhöhte Planungssicherheit für Studierende durch exakte Angabe der zu absolvierenden Module und der zu erbringenden Leistungsnachweise
  • größere Flexibilität des Studiums, sowohl bei der Kombination von Modulen, als auch für die Gestaltung/Absolvierung von Teilzeitstudien
  • Steigerung der nationalen und internationalen Mobilität der Studierenden
  • die Erleichterung wechselseitiger Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • sowie schnellere Reaktionsmöglichkeiten für die Hochschulen auf Änderungen/Anforderungen am Arbeitsmarkt

Links

Kontakt

Mag. Hans Peter Hoffmann 
Abteilung IV/9 (Rechtsfragen und Rechtsentwicklung)
T +43 1 53120-5832
hanspeter.hoffmann@bmbwf.gv.at

Mag. Stephan De Pasqualin 
Abteilung IV/11 (Europäischer Hochschulraum, EU-Bildungsprogramme, Bologna-Prozess und Mobilität)
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120-6798
stephan.depasqualin@bmbwf.gv.at
www.bmbwf.gv.at