Nutzungsordnung
Folgende Nutzungsordnung gilt für den Aufenthalt in den Räumlichkeiten in den Gebäuden Bankgasse 1, Rosengasse 2-6 und Teinfaltstraße 8 in 1010 Wien. Sie ist grundsätzlich von allen Nutzern zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob die Benützung dauerhaft oder bloß vorrübergehend (insbesondere Parteienverkehr) ist.
Für Fragen zu den Gebäuden sowie den geltenden Nutzungsbestimmungen wenden Sie sich bitte an
Dr.in Brigitte Sandara
brigitte.sandara@bmbwf.gv.at