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Registerforschung

Unter Registern im Sinne des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) sind sämtliche Verzeichnisse, Datenbanken oder ähnliche Anwendungen oder Verarbeitungsplattformen zu verstehen, die bundesgesetzlich vorgesehen sind.

Regierungsprogramm: Innovation durch Transparenz und Zugang zu wissenschaftlichen Daten

Das Regierungsprogramm 2020-2024 hält dazu fest:

„Innovative Forschung wird möglich, wenn Datenbestände kombiniert und analysiert werden können, die für die Wissenschaft bisher verschlossen sind. Auch evidenzbasierte Politik und wissenschaftliche Evaluierungen werden dadurch in einer deutlich verbesserten Qualität möglich. Daher soll in Österreich ein ‚Austrian Micro Data Center‘ und Datenzugänge für die Wissenschaft geschaffen werden.“

Das BMBWF hat gemeinsam mit dem BKA unter Einbindung der Statistik Austria und der Wissenschaft durch die Novellierung des Bundesstatistikgesetzes 2000 sowie des Forschungsorganisationsgesetzes die legistischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Austrian Micro Data Center (AMDC) geschaffen. Mit 1. Jänner 2022 sind die Novellen in Kraft getreten.

Mit 1. Juli 2022 nahm das AMDC seinen Betrieb auf. Unter Einhaltung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Datenschutzstandards bietet diese zukunftsweisende Forschungsinfrastruktur Datenzugang zu Registerdaten für die Forschung in Form eines virtuellen Safe Centers. Die Finanzierung erfolgt durch das BMBWF.

Wichtige Grundlage für die Forschung

Die Chancen der Registerforschung für die Gesellschaft erkennt etwa die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), an: „Durch die Verknüpfung von Informationen aus Registern können Forscher neue Erkenntnisse von großem Wert in Bezug auf weit verbreiteten Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und Depression erhalten. Durch die Verwendung von Registern können bessere Forschungsergebnisse erzielt werden, da sie auf einen größeren Bevölkerungsanteil gestützt sind. Im Bereich der Sozialwissenschaften ermöglicht die Forschung anhand von Registern es den Forschern, entscheidende Erkenntnisse über den langfristigen Zusammenhang einer Reihe sozialer Umstände zu erlangen, wie Arbeitslosigkeit und Bildung mit anderen Lebensumständen. Durch Register erhaltene Forschungsergebnisse bieten solide, hochwertige Erkenntnisse, die die Basis für die Erarbeitung und Umsetzung wissensgestützter politischer Maßnahmen darstellen, die Lebensqualität zahlreicher Menschen verbessern und die Effizienz der Sozialdienste verbessern können. Zur Erleichterung der wissenschaftlichen Forschung können daher personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verarbeitet werden, wobei sie angemessenen Bedingungen und Garantien unterliegen, die im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten festgelegt sind.“, heißt es im Erwägungsgrund 157 in der DSGVO. Auf ihrer Grundlage wurde 2018 das Forschungsorganisationsgesetz (FOG) novelliert und die Voraussetzung für den Zugang der Wissenschaft zu Registerdaten für den Bereich der Lebens- und Sozialwissenschaften geschaffen.

Forschungscommunity

Forschungseinrichtungen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben sich in der Plattform Registerforschung zusammengeschlossen, um Expertise zu diesem Themenbereich zu bündeln und als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

AMDC & ASEP Nutzerinnen-und Nutzerkonferenz am 24.10.2024, Programm: hier (PDF, 660 KB)

Links

Kontakt AG Registerforschung des BMBWF

AG-Leitung:  
Mag. Matthias Reiter-Pázmándy
Abteilung V/4 – Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften
T +43 1 531 20-6274  
matthias.reiter-pazmandy@bmbwf.gv.at   

AG-Leitung Stellvertretung:  
Mag. Harald Titz, MSc
Leiter der Abteilung IV/10 – Hochschulstatistik, Evidenzen zur Universitätssteuerung
T +43 1 531 20-5870
harald.titz@bmbwf.gv.at