Überbeglaubigungen von inländischen Schulzeugnissen durch das BMBWF
Für die Anerkennung österreichischer Zeugnisse im Ausland ist in vielen Ländern eine diplomatische Beglaubigung erforderlich – sofern es kein Abkommen (siehe Beglaubigungsvorschriften) gibt.
Zur Beachtung:
Die Beglaubigung der Übereinstimmung von ORIGINAL und KOPIE des Zeugnisses erfolgt durch ein Notariat!
Das BMBWF kann nur bei Zeugnissen öffentlicher Schulen bzw. Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht überbeglaubigen.
Diese Zeugnisse müssen bereits von der zuständigen Bildungsdirektion (Bundesland der Schule) beglaubigt worden sein!
Ausnahmen:
- Pädagogische Hochschulen (Lehramt – Pflichtschulbereich)
- Technische, gewerbliche Zentrallehranstalten
- Land- und forstwirtschaftliche Zentrallehranstalten
Einbringung der Schulzeugnisse bzw. Schulbesuchsbestätigungen:
- persönlich oder
- durch eine Vertretung (Freunde, Verwandtschaft, Botendienst) oder
- per Post*) als Einschreiben! oder
- über die Bildungsdirektion im Dienstweg*)
*) Bei der Einbringung per Post bzw. über die Bildungsdirektion ist dem Antrag unbedingt eine Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse anzufügen. Bedingt durch den Weg des Post- und Zahlungsverkehrs ist in diesen Fällen mit einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu rechnen. Die Kontodaten für die Einzahlung der anfallenden Gebühr werden per Post/E-Mail übermittelt.
Postanschrift:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
<Sachbearbeiter/in – siehe Zuständigkeiten im BMBWF>
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Parteienverkehr
Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) mit der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter!
Amtskasse:
Die Amtskasse zur Einzahlung der anfallenden Gebühren - 17,50 Euro pro Zeugnisvermerk - befindet sich am Concordiaplatz 1. Es ist nur Barzahlung möglich!
Der Zeitraum muss so eingeplant werden, dass der Einzahlungsbeleg vor 12.00 Uhr (Ende des Parteienverkehrs) bei der bearbeitenden Stelle vorgelegt wird. Andernfalls kann das Zeugnis erst am nächsten Parteienverkehrstag (Dienstag oder Donnerstag) beglaubigt werden.
Anmerkung: Die Wegzeit beträgt – hin und retour - ca. eine Stunde.
Zuständigkeitsbereiche – Ansprechpersonen
Zur Beachtung: Beglaubigungsvorschriften
Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)
AUSSCHLIESSLICH MIT VORBEGLAUBIGUNG DER BILDUNGSDIREKTION
Kontrin Melanie Jenisch
T +43 1 53120-4452
melanie.jenisch@bmbwf.gv.at
Gebäude: Haidingergasse 1
Polytechnische Schule, Berufsschulen (nur Schulzeugnisse – keine Prüfungszeugnisse der Lehrabschlussprüfung!), Kaufmännische Schulen (Handelsakademien, Handelsschulen)
AUSSCHLIESSLICH MIT VORBEGLAUBIGUNG DER BILDUNGSDIREKTION
Kontrin Gabriella Waldhauser
T +43 1 53120-4434
gabriella.waldhauser@bmbwf.gv.at
Gebäude: Haidingergasse 1
Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen
(Höhere technische Lehranstalten – HTL sowie Fachschulen) sowie Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen
AUSSCHLIESSLICH MIT VORBEGLAUBIGUNG DER BILDUNGSDIREKTION
Vorbeglaubigung der technischen und der Höheren Land- und forstwirtschaftliche Zentrallehranstalten
Kontrin Natascha Fidler
T +43 1 53120-4433
natascha.fidler@bmbwf.gv.at
Gebäude: Haidingergasse 1
Pflichtschulen (Volks,- Mittelschulen, …), Schulen für Tourismus, für Mode, für Kunst und Gestaltung, für wirtschaftliche Berufe, für Sozialberufe (NICHT: Gesundheitsberufe)
AUSSCHLIESSLICH MIT VORBEGLAUBIGUNG DER BILDUNGSDIREKTION
FIin Ingrid Probst
T +43 1 53120-4409
ingrid.probst@bmbwf.gv.at
Gebäude: Haidingergasse 1
Pädagogische Hochschulen (Lehramt – Pflichtschulbereich), Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (Kindergartenpädagogik), Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
AUSSCHLIESSLICH MIT VORBEGLAUBIGUNG DER BILDUNGSDIREKTION
Vorbeglaubigung der BISOP BADEN und der Pädagogischen Hochschulen (Lehramt – Pflichtschulbereich)
FOIin Gabriele Osmann
T +43 1 53120-2891
gabriele.osmann@bmbwf.gv.at
Gebäude: Freyung 1
Bundessportakademien
AUSSCHLIESSLICH MIT VORBEGLAUBIGUNG DER BILDUNGSDIREKTION
AL Mag. Günther Apflauer
T +43 1 53120-2574
guenther.apflauer@bmbwf.gv.at
Gebäude: Freyung 1
Zur Beachtung: Beglaubigungsvorschriften
Alle Schulbereiche
AUSSCHLIESSLICH MIT VORBEGLAUBIGUNG DER BILDUNGSDIREKTION
Zeugnisse von Privatschulen können nur beglaubigt werden, wenn diese das Öffentlichkeitsrecht besitzen. Dieses ist am Zeugnis vermerkt. Bildungsnachweise von Privatschulen (ohne Öffentlichkeitsrecht) und Erwachsenenbildungseinrichtungen sind keine öffentlichen Urkunden und können daher nicht vom BMBWF beglaubigt werden.
ADirin Bianca HALBAUER
T +43 1 53120-2362
bianca.halbauer@bmbwf.gv.at
Gebäude: Freyung 1
Als nächster Schritt ist die Überbeglaubigung vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Büro für Konsularbeglaubigungen erforderlich. Adresse: Minoritenplatz 8, Eingang Leopold-Figl-Gasse 5 (Nähe U-Bahnstation Herrengasse, U3), 1010 Wien; Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr).
Apostille
Für Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung ist ein vereinfachtes Verfahren in Form einer Apostille erforderlich.
Welche Länder Mitglied dieses Abkommens sind, ist in folgender Liste angeführt.
Für die Ausstellung dieser Apostille ist das jeweilige Amt der Landesregierung im Bundesland zuständig.
Elektronisch ausgestellte Urkunden können mittels elektronischer Apostille im Büro für Konsularbeglaubigungen beglaubigt werden.
Informationen zur Beglaubigungen von Urkunden im Hochschulbereich.