Lehrpläne der Allgemeinbildenden höheren Schulen
Die tagesaktuelle Fassung des Lehrplans für allgemeinbildende höhere Schulen können Sie über das Rechtsinformationssystem (RIS) abrufen: AHS-Lehrplan
Die neuen Lehrpläne für die AHS-Unterstufe wurden mit BGBl. II Nr. 1/2023 kundgemacht. Sie treten mit dem Schuljahr 2023/24 aufsteigend mit der 5. Schulstufe in Kraft. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Pädagogik-Pakets.
Den neuen Lehrplan der AHS-Unterstufe sowie die Lehrpläne der Sonderformen können Sie über folgende Links aufrufen (Weiterleitung zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)):
- Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schule: Anlage A
- Lehrplan des zweisprachigen Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums in Oberwart: Anlage A-zbrgo
- Lehrplan des Werkschulheims: Anlage A-w
- Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung: Anlage A-m1 - Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung: Anlage A-m2 - Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung für Studierende der Musik: Anlage A-m3 - Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung
der sportlichen Ausbildung: Anlage A-sp - Lehrplan des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums für Slowenen: Anlage A-sl
- Lehrplan des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium
der Stiftung Theresianische Akademie in Wien: Anlage A-lF - Lehrplan des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen
Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung
Theresianische Akademie in Wien: Anlage A-ThNa
Aufbau der Lehrpläne
Die Lehrpläne der AHS gliedern sich in unterschiedliche Teile und umfassen:
- das allgemeine Bildungsziel
- die allgemeinen didaktischen Grundsätze (zum Beispiel die allgemeinen Bestimmungen zu Förderunterricht oder zur Leistungsbeurteilung)
- Erläuterungen zur Schul- und Unterrichtsplanung (hier finden sich Aussagen zur Anzahl der Schularbeiten, zu den schulautonomen Lehrplanbestimmungen et cetera)
- die autonomen und subsidiären („nichtautonomen“) Stundentafeln für die einzelnen Schulformen
- die Lehrpläne für den Religionsunterricht. Diese werden von den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung verlautbart.
- die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände. In diesen wird die Bildungs- und Lehraufgabe des Unterrichtsgegenstandes beschrieben, ebenso wie die Kompetenzen (Anwendungsbereiche/Lehrstoff), die in den einzelnen Schulstufen (bzw. ab der 10. Schulstufe Semestern) vermittelt werden.