Teilleistungsschwächen
Teilleistungsschwächen, wie Legasthenie und Dyskalkulie (Rechenschwäche), stellen keine Behinderungen im Sinne des §8 und damit keine Grundlage für einen Sonderpädagogischen Fördebedarf (SPF) dar.
Legasthenie
Legasthenie ist eine so genannte "Teilleistungsstörung", die in unterschiedlichen Ausprägungsgraden auftreten kann. Legasthenie ist die Bezeichnung für Schwächen beim Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechtschreiben, die weder auf eine allgemeine Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung, noch auf unzulänglichen Unterricht zurückgeführt werden können.
Kennzeichnend für eine Legasthenie sind weniger Anfangsschwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache, als vielmehr eine Diskrepanz zwischen dieser Leistung und den meisten übrigen Lern- und Leistungsmöglichkeiten sowie das Fortwirken der partiellen Lernschwäche auch nach Verbesserung der Lese- und Rechtschreibleistung. Die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie werden ihrer Rechtschreibung wegen zum Teil unterschätzt, so dass Entscheidungen über die Schullaufbahn immer genau geprüft werden müssen. Mit der Lese-Rechtschreibschwäche können auch Teilleistungsschwächen der Wahrnehmung, der Motorik (Bewegungs- und Koordinationsstörungen), der Seitendominanz und/oder Beeinträchtigungen des Spracherwerbs zusammentreffen.
Nähere Ausführungen zu diesem Thema (zum Beispiel gesetzliche Regelungen, Handreichung, Leistungsbeurteilung) finden Sie unter www.schulpsychologie.at.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion in Ihrem Bundesland.
Dyskalkulie (Rechenschwäche)
Unter Rechenstörung versteht man die Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine eindeutig unangemessene Beschulung erklärbar sind. Das Defizit betrifft die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie und Differential- sowie Integralrechnung benötigt werden. (Definition der WHO).
Als Ursachen von Dyskalkulie gelten Orientierungs- und Wahrnehmungsstörungen, die insbesondere die Raum- und Zeitorientierung, die visuelle Wahrnehmung, die visuelle Vorstellungskraft und das Gedächtnis betreffen.
Nähere Ausführungen zu diesem Thema (zum Beispiel gesetzliche Regelungen, Handreichung) finden Sie unter www.schulpsychologie.at.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion in Ihrem Bundesland.