Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird
BGBl. I Nr. 118/2008 v. 8.8.2008
- Gesetzesentwurf (pdf, 45 KB) (PDF)
- Vorblatt und Erläuterungen (pdf, 48 KB) (PDF)
- Textgegenüberstellung (pdf, 80 KB) (PDF)
Problem:
- Der Zugang zur Berufsreifeprüfung ist zu sehr auf Absolventen schulischer Ausbildungen eingeschränkt.
- Die Ablegung der Teilprüfungen ist mit einer gleichzeitig erfolgenden Lehrausbildung schwer vereinbar. Besondere Begünstigungen bestehen derzeit nur für Lehrlinge von vierjährigen Lehrberufen.
- Qualitative Verbesserungen insbesondere in den Bereichen „Deutsch“ und „Fachbereich“ sind möglich. Gleichzeitig erschweren unterschiedliche Lehrgangsangebote die Beurteilung der Gleichwertigkeit der absolvierten Prüfungen.
Ziel:
- Öffnung des Zugangs zur Berufsreifeprüfung auch für die nichtschulische (Berufs-)Ausbildung zum Unteroffizier.
- Stärkere Bedachtnahme auf die besondere Situation von Lehrlingen.
- Qualitative Verbesserungen in den genannten Teilprüfungen. Schaffung der Möglichkeit, kompetenzbasierte Curricula zu verordnen.