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Tipps zum Ende des 1. Semesters

Mit 7. Februar 2022 beginnen für die Schülerinnen und Schüler der Bundesländer Wien und Niederösterreich die Semesterferien.

Die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg folgen eine Woche später und die Bundesländer Oberösterreich und Steiermark bilden in der Woche vom 21. bis 26. Februar 2022 den Abschluss.

Zeit, die mit jenen Dingen bereichert werden kann, für die während der Schulzeit zu wenig oder gar keine Möglichkeiten zur Verfügung standen:

  • Urlaub mit der Familie
  • Hobbys etc.

Bei der Schulnachricht, die die Schülerinnen und Schüler am Ende des 1. Semesters erhalten, handelt es sich um kein Zeugnis, sondern um einen Leistungsnachweis.

Über jede positiv erbrachte Leistung dürfen sich Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern bzw. Angehörigen freuen.

Für den Fall, dass die Schulnachricht in einem oder gar in mehreren Pflichtgegenständen eine Beurteilung mit „Nicht genügend“ aufweist, gilt es in erster Linie Abstand zu gewinnen.

Eine Beurteilung mit „Nicht genügend“ ist wenig erfreulich, bedeutet aber keinesfalls eine Katastrophe.

Vielmehr gilt es zu überlegen, welche Auslöser dazu geführt haben und welche Maßnahmen gesetzt werden sollten, um das laufende Schuljahr nach Möglichkeit positiv abschließen zu können:

  • Hat die Situation im Distance Learning zu Überforderung  geführt oder Lernunlust ausgelöst
  • Wurde ausreichend Zeit für das Lernen von Stoffgebieten eingeplant
  • Wurden Inhalte im Unterricht nicht verstanden
  • Gab es Ablenkungen, die vom Lernen abgehalten haben
  • Sind Mitschriften vollständig
  • Entspricht die Schule den Interessen und persönlichen Neigungen
  • Wird Unterstützung beim Lernen von Mitschülern oder externe Nachhilfe benötigt, um Rückstände aufzuholen.

Auch für Schülerinnen und Schüler der Neuen Oberstufe, die ab der 10. Schulstufe am Ende des ersten Semesters ein Semesterzeugnis erhalten, bedeutet eine Beurteilung mit „Nicht genügend“ keine Katastrophe.

Gemäß § 23a Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz sind Schüler ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen, die in einem oder in mehreren Pflichtgegenständen oder Freigegenständen in einem Semester nicht oder mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden, berechtigt, in diesen Unterrichtsgegenständen eine Semesterprüfung abzulegen.

Für Situationen, die zur Klärung psychologische Unterstützung erfordern, können die Angebote der schulpsychologischen Beratungsstellen in den Bundesländern www.schulpsychologie.at/kontakt  kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Bei Beratungs- und Informationsbedarf zur Schullaufbahn sowie schulrechtlichen Fragen stehen die Schulinformation im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung unter 081020-5220 sowie die Schulinformationsstellen in den Bildungsdirektionen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung.

Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.