Der Weg der Reform
Seit der Orthografiekonferenz von 1901 in Berlin haben sich zahlreiche Reformversuche um eine einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung bemüht.
Bei den so genannten „Wiener Gesprächen“ zwischen 1986 und 1994 wurde die Rechtschreibreform zum Thema politischer Verhandlungen. Wissenschaftler wurden beauftragt, ein Gesamtregelwerk zu entwickeln.
Bei den 3. Wiener Gesprächen wurde ein Neuregelungsvorschlag von Vertretern der Länder Belgien, BRD, Dänemark, Frankreich, Italien/Südtirol, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Schweiz und Ungarn verabschiedet.
Am 1. Juli 1996 wurde auf Einladung von Bundesministerin Elisabeth Gehrer die „Wiener Absichtserklärung“ unterzeichnet. Die Unterzeichner wollten sich in ihrem Wirkungsbereich für die Umsetzung der Reform einsetzen.
Mit Beginn des Schuljahres 1998/99 wurden die neuen Regeln in Österreichs Schulen unterrichtet. Für die Fehlerbewertung galt ein Toleranzzeitraum bis 1. August 2005. Diese Übergangsphase ermöglichte es SchülerInnen und Lehrerinnen, sich auf die neuen Schreibweisen einzustellen.
Im Dezember 2004 löste der Rat für deutsche Rechtschreibung die Zwischenstaatliche Kommission ab. Ihm gehören mittlerweile 40 Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Südtirol und Belgien an. Das Gremium hat die Aufgabe übernommen, die Schreibpraxis zu beobachten und die Rechtschreibung in ihrem Sinne weiterzuentwickeln.
Der Rat hat seine Beratungen über die noch offenen Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung am Zeilenende, Zeichensetzung und Randgebiete der Groß- und Kleinschreibung abgeschlossen und nach einem Anhörungsverfahren für nicht im Rat vertretene aber mit Sprache und Schreiben befasste Gruppen seine Empfehlungen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Regelung 2006 wird seit dem Schuljahr 2006/07 an Österreichs Schulen unterrichtet.