Abschluss des Projektes: Hilfe für Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, die dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) unterliegen beziehungsweise unterlagen
Mit 31. Dezember 2019 ist die finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, die dem BMBWF unterliegen beziehungsweise unterlagen, ausgelaufen. Seit 1. Juli 2017 hatten Betroffene, die in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirche Gewalt erlitten haben, die Möglichkeit, eine monatliche Rentenleistung nach dem Heimopferrenten-Gesetz zu beziehen.
Bereits im Frühjahr 2012, unmittelbar nach Bekanntwerden von Missbrauchsvorwürfen betreffend Einrichtungen des Bundes schloss das BMBWF (damals Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, BMUKK) als erstes Bundesministerium in Österreich eine Fördervereinbarung mit dem Weissen Ring, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und Verhütung von Straftaten, zur Hilfe für Missbrauchsopfer ab. Das Ziel: den betroffenen Menschen möglichst rasch die erforderliche Unterstützung auf Grundlage einer einheitlichen Vorgangsweise zu ermöglichen. Die Prüfung der Sachverhalte erfolgte dabei entsprechend der Bewertung der im Opferschutzgremium vertretenen Expertinnen und Experten.
Im Rahmen der Fördervereinbarung zwischen dem BMBWF und dem Weissen Ring vom 29. März 2012 wurden vom BMBWF insgesamt EUR 686.000,- für die Unterstützung von Missbrauchsopfern zur Verfügung gestellt. In Summe haben sich 47 Betroffene beim Weissen Ring gemeldet, deren Anliegen in 9 Sitzungen der Opferhilfe behandelt wurden und denen in Form von Psychotherapie, Rechtsberatung und/oder finanzieller Unterstützung geholfen werden konnte. Die Schließung des Projektes mit 31. August 2017 bedeutet, dass die Fördersummen zur Gänze ausgeschöpft und keine weiteren Personen nach diesem Zeitpunkt ins Förderprogramm aufgenommen wurden. Bis dahin zugesagte Leistungen wurden aber selbstverständlich weiterhin bis zum Projektabschluss mit Ende Dezember 2019 erbracht.
Am 17. November 2016 wurde auf Initiative von Nationalratspräsidentin Doris Bures in Form eines Staatsaktes im Parlament eine „Geste der Verantwortung“ gesetzt, die ganz im Zeichen von Demut und der Bitte um Entschuldigung gegenüber all jenen ehemaligen Heimkindern stand, die in der zweiten Republik Leid und Unrecht erfahren mussten. Damit haben das offizielle Österreich und die Kirche eine Ehrerweisung an alle Menschen erbracht, die in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen Opfer von Gewalt geworden sind.
In weiterer Folge wurde am 26. April 2017 im Nationalrat einstimmig das Heimopferrentengesetz beschlossen. Dieses Gesetz spricht Personen, die in Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kirche oder auch in Pflegefamilien missbraucht wurden, ab Erreichen des Regelpensionsalters beziehungsweise ab Pensionsantritt monatlich 300 Euro zu. Die Rente wird seit Juli 2017 ausbezahlt – für Fälle zwischen 1945 und 1999 (danach gilt das Verbrechensopfergesetz).
Beratung und Informationen zur Antragsstellung bietet weiterhin der Weisse Ring
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Informationen zum Heimopferrentengesetz und zur Antragstellung
- Weisser Ring: Heimopferrente
- Parlament: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG) erlassen und da Verbrechensopfergesetz geändert wird