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Bildungsreformgesetz 2017

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Bildungsreformgesetz 2017)

BGBl. I Nr. 138/2017 v. 15.9.2017

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Autonome Schulen
  • Adäquate schulische Verwaltungseinheiten (Schulcluster)
  • Qualifizierung und Objektivierung bei Leitungsfunktionen im Bildungsbereich
  • Effektive und effiziente Bildungsbehörden

Bildung ist der Grundstein für die Zukunft jedes einzelnen Kindes und der Gesellschaft als Ganzes. Aufgabe der Schule ist es, diesem Bedarf nach Bildung individuell für jede Schülerin und jeden Schüler nach den von der Gesellschaft an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Um dies leisten zu können, müssen ihr entsprechende organisatorische Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Schulautonome Unterrichtsorganisation
  • Schulautonome Personalauswahl und -entwicklung
  • Pädagogisches und administratives Assistenzpersonal
  • Schulcluster
  • Qualifizierung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Objektivierung von Auswahlverfahren
  • Schulbehörden
  • Bildungscontrolling

Diese Maßnahmen stellen die Umsetzung des Autonomiepakets und des Schulorganisation-Pakets der von der Bundesregierung am 17.11.2015 vorgestellten umfassenden Reform der Bildungsbereiche dar.

Links

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018