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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

BGBl. II Nr. 1/2023 vom 2.1.2023

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Verbesserung des Übergangs von elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen in die Schule
  • Sicherung eines nachhaltigen fachlichen und überfachlichen Kompetenzerwerbs als Basis für den Bildungserfolg
  • Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem und des Übergangs von Schüler/innen von Primar- zu Sekundarstufe I

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Erlassung neuer Lehrpläne

Zur Sicherung einer zeitgemäßen Ausbildung soll der Lehrplan der Mittelschule neu erlassen werden und es sollen insbesondere folgende Modernisierungsschritte (um)gesetzt werden:

  • Sicherung eines nachhaltigen fachlichen, überfachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzerwerbs als Basis für den Bildungserfolg durch inhaltlich kohärente und gut aufeinander abgestimmte Lehrpläne
  • konsequente Fortsetzung des bereits eingeleiteten Wandels vom lehrstofforientierten hin zum kompetenzorientierten Unterricht; damit schließt die Lehrplanentwicklung sowohl an internationale als auch an nationale Entwicklungen zu verstärkter Kompetenzorientierung in Unterricht sowie bei Leistungsmessungen an
  • Aktualisierung der Lehrpläne und Einführung eines neuen Pflichtgegenstandes "Digitale Grundbildung" in der Sekundarstufe I, um gesellschaftliche Veränderungen und den Wandel in der globalisierten und digitalisierten Wissensgesellschaft aufzugreifen
  • Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem und des Übergangs von Schüler/innen von Primar- zu Sekundarstufe I durch ein gemeinsames inhaltliches und strukturelles Gefüge
  • Aufwertung der fächerübergreifenden Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler über eine Verankerung der übergreifenden Themen sowohl im allgemeinen Teil des Lehrplans als auch in den Fachlehrplänen.
  • Beibehaltung der subsidiären Stundentafel und Weiterführung der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten in kohärenter, vergleichbarer Form

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.