Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die 4. C RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes erlassen und die 3. C RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes geändert wird
BGBl. II Nr. 450/2021 vom 29. Oktober 2021