Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen (hlfs)
Die Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen bereiten Absolventinnen und Absolventen auf die Ausübung von qualifizierten Berufen in allen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft und Verwaltung vor. Darüber hinaus eröffnen sie den Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.
Ausbildungsdauer
Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen/BHS: 5 Jahre
Aufbaulehrgang: 3 Jahre
Die Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen verstehen sich als Kompetenzzentren der Land- und Forstwirtschaft. Im Vordergrund stehen jene Qualifikationen, die einer multifunktionalen Landwirtschaft sowie den Anforderungen der Natur, der Wirtschaft und des wissenschaftlichen und technischen Fortschrittes gerecht werden.
Die Absolventinnen und Absolventen sind für die Anliegen der Menschen im ländlichen Raum aufgeschlossen und werden zu Qualitätsbewusstsein sensibilisiert. Sie weisen umfassende, betriebs- und volkswirtschaftliche Kenntnisse nach und verfügen über die Fähigkeit zu unternehmerischem Denken und Handeln (Entrepreneurship Education). Durch Bearbeitung größerer fächerübergreifender Projekte werden Kenntnisse und Fertigkeiten des Projektmanagements vermittelt, die die Umsetzung in der beruflichen Praxis sicherstellen.
Bildungsziele
Wesentliche Bildungsziele sind der Erwerb von personaler Kompetenz, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement, Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit in Deutsch und in den Fremdsprachen. Die Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis und für ein internationales Berufsfeld wird durch integriertes Fremdsprachenlernen sichergestellt.
Lehrpläne
Die Lehrpläne sind im Bereich der Pflichtgegenstände in Lehrplanbereiche gegliedert, die sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zusammenfassen. Für alle Lehrplanbereiche sind berufsbezogene Lernergebnisse formuliert, die die Schülerinnen und Schüler mit ihrem Abschluss erlangen.
Pflichtpraktika
Die lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtpraktika, die je nach Fachrichtung zwischen 18 und 22 Wochen umfassen, dienen zur Ergänzung und Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie zur Vorbereitung auf die Berufspraxis.
Reife- und Diplomprüfung
Die Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen schließen nach 5-jährigem bzw. 3-jährigem Schulbesuch mit der Reife- und Diplomprüfung ab. Zu einer fundierten Allgemeinbildung wird eine intensive Berufsausbildung angeboten, die zur Ausübung in land- und forstwirtschaftlichen Berufen in der jeweiligen Fachrichtung sowie in verwandten Berufen befähigt.
Fachrichtungen
Je nach Fachrichtung werden Kompetenzen in den Lehrplanbereichen Gesellschaft und Recht, Sprache und Kommunikation, Natur- und Formalwissenschaften, Wirtschaft und Unternehmensführung, Landwirtschaft, Wein- und Obstbau/Technologie, Garten- und Landschaftsgestaltung, Gartenbau, Landtechnik, Forstwirtschaft und Naturraummanagement, Landwirtschaft und Ernährung, Lebensmittel- und Biotechnologie sowie Umwelt- und Ressourcenmanagement vermittelt.
Die Implementierung einer neuen Fachrichtung „Landwirtschaft und Digitalisierung“ ab dem Schuljahr 2019/20 bereitet auf die sich durch die Digitalisierung veränderte Arbeitswelt mit den besonderen Herausforderungen in der Land- und Forstwirtschaft bestens vor.
Fachrichtungen
- Landwirtschaft
- Wein- und Obstbau
- Garten- und Landschaftsgestaltung
- Gartenbau
- Landtechnik
- Forstwirtschaft
- Landwirtschaft und Ernährung
- Lebensmittel- und Biotechnologie
- Umwelt- und Ressourcenmanagement
- Informationstechnologie in der Landwirtschaft
Innerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Fachrichtungen werden an einzelnen Standorten Schulschwerpunkte angeboten, die zu einer weiteren berufsbezogenen Spezialisierung führen (Agrarmanagement, Produktions-/Regionalmanagement, Ressourcenmanagement und erneuerbare Energie, Lebensmitteltechnologie, Unternehmensführung, Informations- und Umweltmanagement, Produktmarketing und Regionaltourismus, Ökosoziales Produktmanagement, Ernährungsökologie sowie Land-, Umwelt- und Energietechnik).
Berufliche Möglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen
Absolventinnen und Absolventen der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen sind in Bereichen der land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Produktion, des Gartenbaus und der Landschaftsgestaltung, des Wein- und Obstbaus, der Lebensmittelindustrie und Ernährung, des Tourismus und der Gastronomie, der pharmazeutischen sowie der Saatgut- und Düngemittelindustrie, der Landmaschinen- sowie der Umwelt- und Ressourcentechnik auf Verwaltungs-, Management- und Marketingebene sowie in der land- und forstwirtschaftlichen Beratung und Umweltberatung tätig.
Absolventinnen und Absolventen können in allen nicht reglementierten Gewerben einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Für reglementierte Gewerbe sind fachlich einschlägige Tätigkeiten in unterschiedlicher Dauer und Meister- oder Befähigungsnachweisprüfungen erforderlich. Der Zugang zu einschlägigen Berufen mit Praxisnachweis wie beispielsweise Gärtner/in und Florist/in, Drogist/in, Milchtechnologin/-technologe, ist gewährleistet.
Der Prüfungsteil „Unternehmerprüfung“ gem. § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, entfällt.
Berechtigung zum Führen der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“
Eine Spezifikum der land- und forstwirtschaftlichen Absolventinnen und Absolventen ist nach der erfolgreich abgelegten Reife- und Diplomprüfung, einer mindestens dreijährigen facheinschlägigen Praxis und der Absolvierung eines Zertifizierungsverfahren - Fachgespräch zur Einstufung der erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen in das Qualifikationsniveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens NQR - die Berechtigung zum Führen der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.