Ausschreibung: Abteilungsvorständin / Abteilungsvorstand an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Informatik, 1050 Wien, Spengergasse 20
2025-0.069.361
Im Bereich der technisch-gewerblichen Zentrallehranstalten gelangt an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Informatik, 1050 Wien, Spengergasse 20 die Planstelle einer Abteilungsvorständin /eines Abteilungsvorstandes für die Abteilung
- HL für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik sowie
- HL für Wirtschaftsingenieure – Technisches Management
mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Die Stelle ist der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1/pd zugeordnet.
1. Aufgabenfelder:
Mit der Funktion ist die Leitung einer Fachabteilung im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit § 55 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, verbunden.
2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979) bzw. des § 43a Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder einer inhaltlich gleichwertigen Ausbildung
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt dabei den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrgangs „Schulen professionell führen“.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 55 SchuG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben, ist erwünscht.
3. Gehalt/Entgelt
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt bzw. Monatsentgelt von mindestens 3.364,6 € (l1)/3.520,20 (pd) eine Dienstzulage, die zwischen 436,33 € und 1.234,1 € liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.
4. Bewerbung
In der Bewerbung sind verpflichtend
- die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
- die Führungs- und Managementkompetenzen und
- die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter
Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Management-kompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte.
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleich-behandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Schule bzw. das BMBWF zum Zwecke des Auswahlverfahrens und des Personal-managements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Im Sinne der Digitalisierungsüberlegungen zu den Verwaltungsabläufen wird einer ausschließlichen Bewerbung online über die Jobbörse der Republik entgegengesehen.
Veröffentlichung: 10.02.2025
Ende Bewerbungsfrist: 11.03.2025
Wien, 5. Februar 2025
Für den Bundesminister: Mag. Christian Rubin