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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Gruppe I/C im BMBWF
 

Geschäftszahl: 2024-0.176.351

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Gruppe I/C (Koordinierung ESF, überfachliche Kompetenzen, ganztägige Schulformen, Schulpartnerschaft, Schulsport, Kunst, Kultur und Kreativität an Schulen, Erwachsenenbildung) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 7 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe v1/5, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Wertigkeit: A1/7 bzw. v1/5
Dienststelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Dienstort: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien
Vertragsart: befristet
Befristung: fünf Jahre
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Juli 2024
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/7 – EUR 11.282,30 brutto bzw. v1/5 – EUR 10.673,60 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Gruppen fallen insbesondere:

  • Strategische Steuerung, Implementierung und Koordination von Bildungsentwicklungs- und Reformprojekten in den Bereichen ESF Beschäftigung, der überfachlichen Kompetenzen, der ganztägigen Schulformen, Schulpartnerschaft, Weiterentwicklungen im Schulsport, in der Kunst, Kultur und Kreativität an Schulen und Umsetzung von Maßnahmen in der Erwachsenenbildung
  • Umsetzung des jeweiligen Regierungsprogrammes und der Wirkungsziele des BMBWF durch Unterstützung der Sektionsleitung bei der strategischen Ausrichtung der Sektion, in allen Zuständigkeiten im Gruppenbereich, bei der Budgetplanung, den Maßnahmen der Wirkungsorientierten Steuerung (WIST) sowie der Erstellung des Sektionsplanes
  • Koordination und strategische Ausrichtung der den Abteilungen der Gruppe zugeordneten Aufgaben und Verantwortungsbereiche an den übergeordneten Zielen
  • Effiziente und authentische Wahrnehmung der Führungsaufgaben; Schaffung förderlicher Arbeitsbedingungen und eines unterstützenden Arbeitsklimas für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a Vertragsbedienstetengesetz 1948
  2. Abgeschlossenes Hochschulstudium 

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Mindestens dreijährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion sowie Eignung zur Menschenführung; Erfahrung in der verantwortlichen Koordination bei der Erstellung und Implementierung von bildungspolitisch relevanten Vorhaben und Strategien 15%
2. Umfassende Kenntnisse des österreichischen Schulsystems, der Erwachsenenbildung, der Verwaltungsprozesse sowie der rechtlichen Grundlagen des Bildungssystems 20%
3. Fundierte Kenntnisse zu pädagogischen Fragen und der Organisation in den Themenbereichen pädagogische Angelegenheiten der ganztägigen Schulformen, überfachliche Kompetenzen und übergreifende Themen, Schulsport, Kreativität an Schulen sowie umfassende Kenntnisse zum Bereich Erwachsenenbildung sowie ESF

25%

4. Erfahrung in der Führung von Verhandlungen mit Schulbehörden, Schulaufsicht, Interessensvertretungen, Sozialpartnern und anderen Ressorts sowie Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung

15%

5. Fremdsprachenkenntnisse

5%

6. Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken, Fähigkeit zur Lösung komplexer Aufgaben, Kommunikationsfähigkeit, hohes Maß an Eigeninitiative, Entscheidungsfreude, Belastbarkeit

10%

7. Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Verständnis für Diversität und hohes Maß an sozialer Kompetenz   

10%

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw.bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).

Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Gruppe beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).

Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht.

Der Monatsbezug (A1/7) / das Monatsentgelt (v1/5) beträgt mindestens EUR 11.282,30 brutto bzw. EUR 10.673,60 brutto.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens diesem durch das BMBWF übermittelt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungen sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich“ (www.evi.gv.at) unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/8 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an recruiting@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2024-0.176.351) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 AusG gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:

Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung 
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/8
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 7. Juni 2024

Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann