Krieg in der Ukraine - Unterstützungsangebote für geflüchtete Familien, für Schülerinnen und Schüler und für Pädagog/inn/en
Ansprechpartner/innen für geflüchtete Familien mit Schüler/innen in den einzelnen Bildungsdirektionen
Hier finden Sie direkte Kontaktstellen in der jeweiligen Bildungsdirektion, an die sich geflüchtete Familien mit schulpflichtigen Kindern wenden können.
Kontaktpersonen bei Fragen zu Flucht und Migration in den Bildungsdirektionen (PDF, 82 KB)
Möglichkeit zum Video- und Telefondolmetsch in ukrainischer Sprache
Seitens des BMBWF besteht das kostenlose Angebot eines Video- und Telefondolmetsch. Dieses richtet sich an elementarpädagogische Einrichtungen, die Primarstufe und Mittelschulen.
Nähere Informationen: Wir verstehen uns (Videodolmetsch).
Schulpsychologische Beratungsstellen zur Verarbeitung der Ereignisse
Um Schülerinnen und Schülern unmittelbar die Möglichkeit zu bieten, über die Ereignisse und den eigenen Umgang damit zu sprechen, wurden die Angebote der Schulpsychologie erweitert:
schulpsychologie.at - Hotline.
Unterstützungsmaterialien für Schulen
Auf der folgenden Seite finden Schulen zahlreiche Unterstützungsmaterialien für die Aufnahme/Begleitung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern beziehungsweise auch zur Aufarbeitung des Themas „Krieg“ im Unterricht. Weiters finden sie alle Infomailings des BMBWF für Schulen zum Thema Ukraine sowie Formulare in ukrainischer Sprache zum Download (zum Beispiel Schulbesuchsbestätigung).
Unterstützungsmaterialien für Schulen
Bewertung und Nostrifikation ausländischer Zeugnisse
Die Bewertung ausländischer Abschlusszeugnisse soll die Einschätzung des Werts im Ausland erworbener Schulabschlüsse erleichtern sowie eine grundsätzliche Beurteilung der Vergleichbarkeit mit einem österreichischen Schulabschluss ermöglichen. Die ausgestellte Bewertung unterstützt vor allem bei der Arbeitsplatzsuche.
Zeugnisse über einen im Ausland zurückgelegten Schulbesuch oder über im Ausland abgelegte Prüfungen können als gleichwertig anerkannt werden (Nostrifikation), wenn die Nostrifikation für das Erlangen einer angestrebten Berechtigung erforderlich ist.
Bewertung und Nostrifikation ausländischer Zeugnisse