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Wichtige Meilensteine und Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung im österreichischen Bildungswesen

Die im Text genannten Jahreszahlen beziehen sich auf die Beschlussfassung gesetzlicher Bestimmungen. Die Umsetzung erfolgte mitunter erst (Jahre) später.

Ab 1812

Kunst- und Industrieschule für Arbeiterinnen in Wien (von der Gesellschaft adeliger Frauen)

1848

Schaffung eines Ministeriums des öffentlichen Unterrichts (ab 1849: Ministerium für Cultus und Unterricht). Alle Arten von Fach- oder Mittelschulen sind Mädchen verschlossen. Eine der wenigen Bildungsmöglichkeiten, die Mädchen im Anschluss an die Pflichtschule offenstehen, ist die Ausbildung zur Volksschullehrerin.

1868

Die Wiener Kaufmannschaft gründet die erste Handelsschule für Mädchen.

1869

Reichsvolksschulgesetz. Das Schulwesen wird endgültig der kirchlichen Aufsicht entzogen und dem Staat unterstellt. Die allgemeine Schulpflicht wird von sechs auf acht Jahre verlängert. Pflichtschule ist die achtklassige öffentliche Volksschule. In größeren Gemeinden gibt es nach Absolvierung von fünf Klassen Volksschule die Möglichkeit, die dreiklassige Bürgerschule zu besuchen. Dort werden Mädchen und Burschen nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichtet. (Mädchen haben weniger Arithmetik, Geometrie und Zeichnen, dafür sechs Wochenstunden Handarbeiten.) 

Errichtung der ersten staatlichen Lehrerinnenbildungsanstalt. 

1871

Der Wiener Frauen-Erwerb-Verein gründet die höhere Bildungsschule für Mädchen, eine Mittelschule, deren Lehrplan ungefähr jenem der Realschule entspricht, gleichzeitig aber "die Wesensart und die Aufgaben der Frau" berücksichtigt.

1872

Aufgrund eines Ministerialerlasses können Mädchen die Matura als Externistinnen an einem Knabengymnasium ablegen, allerdings berechtigt sie die Reifeprüfung nicht zu einem ordentlichen Hochschulstudium.

1873

Eröffnung des Grazer Mädchenlyzeums, einer sechsklassigen Mädchenmittelschule. Der Lehrplan dieses und aller anderen in der Folge gegründeten Lyzeen oder Höheren Töchterschulen entspricht allerdings nicht jenem der Knabenmittelschule. Die Errichtung von Gymnasien für Mädchen lehnt der damalige Unterrichtsminister, Paul Gautsch Freiherr von Frankenthurn, noch Ende des 19. Jahrhunderts mit der Begründung ab, dass dies "der eigentlichen Natur des weiblichen Geschlechtes zuwiderlaufe".

1892

Der Verein für erweiterte Frauenbildung gründet in Wien das erste Mädchengymnasium auf dem Gebiet des heutigen Österreich (erster Standort: Hegelgasse, später: Rahlgasse). Zur gleichen Zeit existieren in Österreich 77 Gymnasien für Knaben. 

1897

Zugang zur Philosophischen Fakultät für Frauen möglich.

1898

Die ersten Schülerinnen des Mädchengymnasiums treten als Externistinnen am Akademischen Gymnasium zur Matura an.

1900

Frauen werden zum Medizinstudium und Pharmaziestudium zugelassen.

1906

durften Mädchen erstmals am Mädchengymnasium maturieren (bisher vor einer Kommission an einem Knabengymnasium).

1907

In Wien wird die erste private Handelsakademie für Mädchen eröffnet.  

1908

Die Graphische Lehr- und Versuchsanstalt wird für Frauen zugänglich.

1919

Frauen erhalten Zutritt zur juridischen Fakultät, zur Tierärztlichen Hochschule, zur Technischen Hochschule und zur Hochschule für Welthandel und Bodenkultur.

Mädchen werden in öffentliche Knabenmittelschulen aufgenommen und haben damit die Möglichkeit, ohne hohes Schulgeld zu zahlen, die Hochschulreife zu erlangen. Der Anteil der Mädchen an Knabenmittelschulen steigt während der Ersten Republik auf ein Drittel. 

1920

Neuerliche Einführung des Zölibats für Lehrerinnen: Mit der Heirat müssen sie aus dem Schuldienst ausscheiden.

1920/21

Zulassung von Frauen zum Studium an der Akademie der bildenden Künste.

1921

Einführung der Frauenoberschule, einer speziellen Oberstufenform für Mädchen. Ihr Ziel ist es, Allgemeinbildung zu vermitteln, die Schülerinnen an die Aufgaben einer Hausfrau und Mutter heranzuführen und auf weibliche Erwerbsberufe vorzubereiten. Statt Latein erhalten die Schülerinnen Unterricht in "fraulichen Fächern".

1922

Öffnung der evangelisch-theologischen Fakultät für Frauen.

1927

Mittelschulgesetz: Die dreiklassige Bürgerschule wird durch die vierklassige Hauptschule ersetzt. Für Mädchen an Knabenmittelschulen müssen Parallelklassen eingerichtet werden. Die Frauenoberschule (nun 8klassig) wird als weibl. Sonderweg (schlecht besucht) - neben Gymnasium, Realgymnasium, Realschule – bestätigt.

1933

Doppeldiener-Verordnung: Lehrerinnen, Ärztinnen … mussten bei Verehelichung den Dienst quittieren.

1934-38

Der Ständestaat schränkt die Bildungsmöglichkeiten der Mädchen drastisch ein und verstärkt die Bildungsunterschiede zwischen den Geschlechtern. Mädchen werden kaum noch zu Knabenmittelschulen zugelassen. Sie haben Frauenoberschulen beziehungsweise Oberlyzeen zu besuchen.

1938-45

Der Nationalsozialismus setzt eine strikte Trennung der Geschlechter durch. Das deklarierte Ziel der Mädchenbildung ist die Mutterschaft. Die Oberschule für Mädchen ist die einzige höhere Schule, die Mädchen offensteht. Die Zulassung von Mädchen an Gymnasien bedarf der ministeriellen Genehmigung. Unterricht wird zugunsten von Hauswirtschaft und Handarbeit eingeschränkt.  

1945

Die Lehrpläne aus der Zeit des Nationalsozialismus werden außer Kraft gesetzt, alle seit 1934 erlassenen Gesetze, die mit dem Bundesverfassungsgesetz 1929 unvereinbar sind, aufgehoben.  
Zulassung von Frauen an die katholisch-theologische Fakultät. Seit 1945 sind somit in Österreich alle Studien an den Universitäten gesetzlich für beide Geschlechter geöffnet.

1956

Diverse vierjährige hauswirtschaftliche Schulen werden zu Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe umgewandelt (diese Schulform schließt bis 1962 nicht mit Matura ab).  

1962

Die Schulgesetze 1962 stellen das österreichische Schulwesen der Zweiten Republik auf eine einheitliche Rechtsbasis. Die Schulpflicht wird in der Folge auf neun Jahre verlängert, an die Stelle der Lehrerbildungsanstalten treten die Pädagogischen Akademien. Die Schulgesetze 1962 brachten den Mädchen formell Zugang zu allen Bildungseinrichtungen und hoben auf rechtlicher Ebene die Trennung von Ausbildungszweigen nach Geschlecht auf.

1970

Hertha Firnberg (1909-1994, SPÖ) wird 1970 als erste Frau "Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung".

1971

Voll zum Tragen kam die Politik eines chancengleichen Bildungszuganges durch die Einführung der Schüler/innenfreifahrt und der Schulfahrtbeihilfe 1971.

1972

Seit 1972 gibt es die Schulbuchaktionen (Gratisschulbücher) sowie die Unterstützung durch Beihilfen.

1975

Einführung der Koedukation an öffentlichen Schulen. Die koedukative Unterrichtsführung wird zum Regelfall mit Ausnahmen.
Das Schlüsseljahr 1975 gilt als Initialzündung für die Entstehung einer autonomen Frauenbewegung in Österreich.

1979

Gemeinsamer Werkunterricht für Buben und Mädchen in den Volksschulen.

1980

Einsetzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Behandlung frauenspezifischer Angelegenheiten im Bereich des Unterrichtswesens. In der Folge verstärkte Thematisierung der Benachteiligung von Mädchen und Frauen. 

Herausgabe von "Richtlinien für eine realitätsbezogene Darstellung von Frau und Mann in den österreichischen Schulbüchern" (unter Johanna Dohnal).

1981

Förderungsprogramm für Frauen im Bundesdienst.

1982

Die "Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen" werden aufgelöst, die Ausbildung für den Unterricht in "Hauswirtschaft" und "Werkerziehung für Mädchen" (=textil) an Pflichtschulen wird an die Pädagogischen Akademien verlegt. Die "Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen" - vereinzelt von Burschen besucht - werden in "Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik" umbenannt und schließen mit Matura ab.  
Österreich ratifiziert die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Sie sieht im Artikel 5 und 10 Maßnahmen auch im Bildungsbereich vor zur Beseitigung von geschlechtsspezifischen Vorurteilen, Rollenzuschreibungen und Stereotypen. 

1985

"Geometrisches Zeichnen" ist nicht länger nur für Buben, sondern auch für Mädchen Pflichtfach in Hauptschulen.  

1987

Zum ersten Mal wird eine Frau, Dr.in Hilde Hawlicek (SPÖ), zur Unterrichtsministerin bestellt. Sie hat die Funktion bis 1990 inne. 

Der Gegenstand "Hauswirtschaft" (ab dem Schuljahr 1997/98: "Ernährung und Haushalt") ist nicht länger nur für Hauptschülerinnen, sondern auch für Hauptschüler Pflichtfach.

Die Differenzierung des Werkunterrichtes nach Geschlecht wird in der 7. und 8. Schulstufe der Hauptschule aufgehoben. Unabhängig vom Geschlecht können sich Schüler/innen für Textiles oder Technisches Werken entscheiden. Eine entsprechende Regelung für die AHS-Unterstufe folgt 1988, für die 5. und 6. Schulstufe im Jahr 1993. Die durchgehende Umbenennung des Gegenstandes Werkerziehung (für Knaben beziehungsweise für Mädchen) in "Technisches Werken" beziehungsweise "Textiles Werken" erfolgt gleichfalls 1993. 

Beseitigung geschlechtsspezifischer Schulbezeichnungen im mittleren und höheren berufsbildenden und landwirtschaftlichen Bereich (zum Beispiel "Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe" statt "Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe"), um zu unterstreichen, dass alle Schulformen beiden Geschlechtern offen stehen. In der Folge werden auch die Bildungsziele sukzessive erweitert. 

1988

Umbenennung des "Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen" in "Wirtschaftskundliches Realgymnasium".

1989

Schaffung einer Abteilung für Mädchen- und Frauenbildung im Unterrichtsressort. (1986-1988 ein Referat)

1991

Gesetzliche Verankerung von Arbeitskreisen für Gleichbehandlungsfragen an Universitäten.

1992

Österreich hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Sie anerkennt Kinder (bis 18) als Träger von Rechten: kein Kind darf aufgrund seines Geschlechts (oder anderer Merkmale) diskriminiert werden; alle Kinder haben Recht auf bestmögliche Entwicklungsmöglichkeiten und auf freie Meinungsäußerung; die Vertretungen staatlicher Behörden haben sich bei allen Maßnahme am „Kindeswohl“ zu orientieren.

1993

Beschlussfassung des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes

1994

Der Verfassungsgerichtshof hebt die gesetzliche Grundlage der Vorarlberger hauswirtschaftlichen Berufsschule (nur für Mädchen) als verfassungswidrig auf.   

1995

Zum zweiten Mal wird eine Frau, Elisabeth Gehrer (ÖVP), mit der Leitung des Unterrichtsministeriums betraut. 

Einführung des Unterrichtsprinzips „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ – Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip vom 15.11.1995 (Ziel: Verstärkte Beschäftigung mit Fragen der Gleichstellung der Geschlechter):
Ab 1995 wird es sukzessive in neu erstellte Lehrpläne alles Schularten aufgenommen.

1997

Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer präsentiert den Aktionsplan 2000 mit 99 Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung im Bereich von Schule und Erwachsenenbildung. 

1998

Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz verbietet jede Form der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Abs. 2 lautet seit 1998: "Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere zur Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig".  

2000

Im "Lehrplan 99" für die Hauptschulen und allgemein bildenden höheren Schulen ist erstmals ein didaktischer Grundsatz "Bewusste Koedukation" enthalten. In den Folgejahren werden sukzessive Geschlechteraspekte in die Lehrpläne der verschiedenen Schularten aufgenommen.  

1. Gender Mainstreaming-Ministerratsbeschluss (vom 11.7.2000), mit dem die Bundesregierung die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen beschlossen und damit ihren Willen bekundet hat, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte und auf allen politischen Ebenen einfließen zu lassen.
Vortrag an den Ministerrat: Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender-Mainstreaming

2001

Eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Gender Mainstreaming im Bereich des BMBWK wird eingerichtet.

2002

Die Initiative fFORTE- Frauen in Forschung und Technologie wird im Februar 2002 vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung empfohlen. fFORTE ist eine gemeinsame Initiative des BMBWK, des BMVIT und (seit 2004) des BMWA zur Stärkung von Frauen in Forschung und Technologie. Das BMBWK fördert in diesem Rahmen mit Ko-Finanzierung durch den Europäischen Sozialfonds die Programme FIT- Frauen in die Technik, MUT-Mädchen und Technik, sowie das Gender-Netzwerk im Rahmen von IMST

2. Gender Mainstreaming-Ministerratsbeschluss (vom 3.4.2002), mit dem die Bundesregierung Empfehlungen für die Schaffung von effektiven Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Gender Mainstreaming sowie die Schwerpunkte ihres Arbeitsprogrammes für die nächsten Jahre beschlossen hat.

2003

Der Aktionsplan 2003 wird mit den Schwerpunkten: Geschlechtssensibler Unterricht – Geschlechtssensible Berufsorientierung – Gender Mainstreaming bis 2006 fortgesetzt

2004

3. Gender Mainstreaming (GM) Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004, der die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Implementierung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene enthält und eine forcierte Anwendung der Strategie des Gender Mainstreaming vorsieht.
Vortrag an den Ministerrat: Umsetzung von Gender Mainstreaming

2007

Zum dritten Mal in der Geschichte des Unterrichtsministeriums wird eine Frau, Dr.in Claudia Schmied (SPÖ), mit der Leitung des Unterrichtsministeriums betraut.

2008

Mit Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 bekennt sich die Bundesregierung zu einer geschlechtergerechten Budgetplanung und Budgetgestaltung
Vortrag an den Ministerrat: Gender Mainstreaming in der Legistik, Gender Budgeting

2009

Die Novelle des Bundesverfassungsgesetzes (BGBl.I Nr. 1/2008), mit dem das Bundesverfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert wurde, tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Diese Regelung sieht vor, dass Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben. Im BMUKK starten Gender Budgeting-Pilotprojekte im Bereich Erwachsenenbildung und Kunstförderung.

2010

In der Novellierung des Hochschulgesetzes (Sept. 2010) werden im § 9 ergänzend weitere leitende Grundsätze formuliert, die zu beachten sind: "Gender- und Diversity-Kompetenz“ und (8) Die Pädagogischen Hochschulen haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Strategie des Gender Mainstreaming anzuwenden und die Ergebnisse im Bereich der Gender Studies und der gendersensiblen Didaktik zu berücksichtigen.“
Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird (BGBl. I Nr. 47/2010 v. 17.7.2010)

2011

Mit Ministerratsbeschluss vom 6. September 2011 zur nachhaltigen Umsetzung von Gender Mainstreaming legte die Bundesregierung fünf Schwerpunkte fest, in denen Gender Mainstreaming nachhaltig voranzutreiben ist: Strukturelle Verankerung, geschlechtsspezifische Datenerhebung, Legistik, Förderwesen und Auftragsvergabe sowie Schulungen und Information.
Vortrag an den Ministerrat: Nachhaltige Umsetzung von Gender Mainstreaming

2012

Im Zuge der Haushaltsrechtsreform und der Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung ist jedes Ressort verpflichtet, Gleichstellungsziele, -maßnahmen und Gleichstellungsindikatoren zu definieren (BHG – Bundeshaushaltsgesetz 2013; § 41 Abs. 1 BHG). 

Der Strategiebericht der Bundesregierung zum Bundesfinanzrahmengesetz 2013-2016 gemäß § 12 g BHG sieht folgendes Gleichstellungswirkungsziel für das Bildungsressort vor: 

Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen 

BMF: Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2013 - 2016

  • Gleichstellungsindikator: Anteil der Schülerinnen und Schüler in geschlechtsuntypischen Schulformen (9. Schulstufe) 
  • Globalbudgetmaßnahmen incl. Gleichstellungsmaßnahmen: Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen (Pädagog/innenbildung neu) unter Berücksichtigung der Stärkung der Gender- und Diversity-Kompetenz von Lehrenden und Führungskräften 
  • Ausbau der Berufsorientierung und Bildungsberatung auf der Sekundarstufe I unter Berücksichtigung geschlechtssensibler Berufsorientierung

2012

Mit der Schulorganisationsgesetz-Novelle vom 24.4.2012 (§ 21b) und der Lehrplanverordnung vom 30.5.2012 werden in der Neuen Mittelschule (5.-8. Schulstufe) die ehemals getrennten Unterrichtsgegenstände „Technisches Werken“ und „Textiles Werken“ zu einem Gegenstand (Technisches und Textiles Werken) zusammengeführt.

2014

Zum vierten Mal in der Geschichte des Unterrichts- bzw. Bildungsministeriums wird eine Frau, Frau Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), mit der Leitung des Ressorts betraut. In den 167 Jahren seines Bestehens wurde das Ressort von 61 Ministern und von vier Ministerinnen geleitet. Mit dem neuen Bundesministeriengesetz wurden die Agenden Bildung/Schulen und Frauen-/Gleichstellungspolitik in einem Ministerium (ein Novum in der Geschichte Österreichs) zusammengeführt – d.h. BM Gabriele Heinisch-Hosek ist Bildungs- und Frauenministerin.

2015

An der Pädagogischen Hochschule Salzburg wird eine Professur für Geschlechterpädagogik eingerichtet (die erste an einer Hochschule in Österreich).
Erstmalig gibt es bei der Ausschreibung zum Österreichischen Schulpreis einen Schwerpunkt im Bereich „Gender/Geschlechtergleichstellung“

2016

Zum fünften Mal in der Geschichte des Unterrichtsministeriums wird eine Frau, Dr.in Sonja Hammerschmid (SPÖ), mit der Leitung des Bundesministeriums für Bildung betraut.

Das Ressort beauftragt die Einrichtung eines Bundeszentrums für Geschlechterpädagogik und –forschung an der Pädagogischen Hochschule Salzburg. Das Zentrum bietet bundesweite Vernetzungs-, Fort- und Weiterbildungsformate und fördert Forschungsaktivitäten.

Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 BGBl. I Nr. 56/2016 werden auch in den allgemein bildenden höheren Schulen die bisher getrennten Pflichtgegenstände bzw. alternativen Pflichtgegenstände „Technisches Werken“ und „Textiles Werken“ zu dem Pflichtgegenstand „Technisches und textiles Werken“ für alle Schülerinnen und Schüler zusammengefasst. Die Erläuterungen (RV 1146 d.B. XXV. GP) führen dazu aus: „Das getrennte Angebot der beiden Fächer Textiles und Technisches Werken ist meist für die SchülerInnen mit einer erzwungenen Abwahl eines der beiden Fächer verbunden. Dabei entspricht das Wahlverhalten oft veralteten Rollenbildern, sodass Mädchen sehr viel häufiger textiles Werken und Burschen technisches Werken wählen. Mädchen haben dadurch oft keinen Zugang zu positiven technischen Erfahrungen und Burschen haben kaum Möglichkeit sich mit gesellschaftlich relevanten (Kleiden, Wohnen, Arbeiten, Produzieren…) Themenbereichen des textilen Werkens auseinanderzusetzen. Durch die Zusammenlegung wird allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, von beiden Lerninhalten zu profitieren. Damit eröffnen sich für Burschen und Mädchen neue Chancen: die gleichwertige technische und gestalterische Kompetenzentwicklung für beide Geschlechter und damit auch eine Erweiterung der beruflichen Perspektiven. Werken kann durch das Aufbrechen der Trennung von textilem und technischem Werken, durch Zusammenarbeit mit Betrieben, durch Vermittlung von Arbeitsprozessen usw. einen verstärkten Bezug zur Arbeitswelt herstellen und auch einen Beitrag zum Abbau der segregierten Ausbildungs- und Berufswahl leisten.

Der neue Lehrplan dazu wird 2017 mit BGBl II Nr 337 2017 verlautbart.

2017

Die Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung 2017 (HPSV 2017) für öffentliche Hochschulen fordert im § 9 (Grundsätze für die Planung), dass sich die Hochschulen bei der Planung an den Wirkungszielen der zuständigen Untergliederung (UG 30) orientieren müssen. Das Gleichstellungsziel im Bildungsressort für die UG 30 lautet: Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen

2018

Das Bundeszentrum für Geschlechterpädagogik und –forschung an der PH Salzburg vergibt anlässlich der 1 Jahresfeier einen Preis für Bachelorarbeiten im Bereich „Geschlechterpädagogik und –forschung“. Anlässlich der Ausschreibung eines Preises für vorwissenschaftliche Arbeiten im Forschungsfeld „Geschlechterfragen“ im Rahmen der „Zentralmatura“ erfolgen 68 Einreichungen von insgesamt 50 verschiedenen Schulen aus ganz Österreich (AHS und BHS)

Der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ wird per 31.10.18 durch  Bundesminister Dr. Heinz Fassmann mit dem Rundschreiben Nr. 21/2018 neu verlautbart. 

Die Zusammenlegung des Bildungs- und Wissenschaftsressorts und die nachfolgenden Neustrukturierungsprozesse führen zu einer Integration von Agenden der langjährigen Abteilung „Gleichstellung und Schule“  (seit 1989 im Bildungs- bzw. Unterrichtsressort) in die neu geschaffene Abteilung Präs/1 „Gleichstellung und  Diversitätsmanagement“.  Diese direkt bei der Leitung der Präsidialsektion angesiedelte Fachabteilung hat die Aufgabe – unterstützt durch eine von der Bundesministerin/dem Bundesminister eingesetzte sektionsübergreifende Arbeitsgruppe – nachhaltige Koordinierungs- und Schnittstellenarbeit zur Implementierung von Gleichstellungszielen und Diversitätsthemen entlang der gesamten Bildungskette in die zentralen Steuerungsinstrumente und –prozesse zu leisten. Dies geschieht  zum Beispiel

  • im Rahmen der wirkungsorientierten Budgetierung (Implementierung von Gleichstellungszielen, Indikatoren und Maßnahmen)
  • im Rahmen der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne mit den Bildungsdirektionen
  • im Zuge der Ziel- und Leistungspläne/Ressourcenpläne mit den Pädagogischen Hochschulen
  • in den Leistungsvereinbarungen mit Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • im Fachhochschulentwicklungs- und -finanzierungsplan

Gleichstellung und Diversität

2019

Im neuen Steuerungsinstrument „Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan“ für die Bildungsdirektionen wurde für 2020 die Umsetzung des Grundsatzerlasses „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ als Maßnahme aufgenommen. Die Bildungsdirektionen haben einen Plan zur Umsetzung zu entwickeln und dem Ministerium vorzulegen.

Pädagogische Hochschulen - PH-Entwicklungsplan 

Im PH-Entwicklungsplan – dem neuen strategischen Basisdokument für die künftige Entwicklung der Pädagogischen Hochschulen – wurden im strategischen Ziel „Personalentwicklung“ mehrere Zielvorgaben für den Bereich „Gleichstellung/Geschlechtergerechtigkeit“ festgelegt: 

  • Etablierung einer beim Rektorat angesiedelten Organisationseinheit zur Stärkung einer diversitätsorientierten Gleichstellungsarbeit am Standort. 
  • Strategieentwicklung und Maßnahmenumsetzung zur Erreichung ausgewogener Geschlechterrepräsentanzen auf allen Ebenen (Studierende, Leitungsfunktionen, Professuren et cetera). 
  • Maßnahmen zur Verankerung einer theoretisch fundierten Gender-Kompetenz auf allen Ebenen (Management, Lehre, Forschung, Verwaltung) im Sinne der Umsetzung der 36 Empfehlungen der Hochschulkonferenz zur Verbreiterung von Genderkompetenz in hochschulischen Prozessen, um einen gleichstellungsorientierten Kulturwandel zu fördern. 
  • Berücksichtigung der Dimension „Geschlecht“ im Bereich Forschung, zum Beispiel durch voll-oder teilgewidmete Professuren im Bereich „Reflexive Geschlechterpädagogik“. 

PH-Entwicklungsplan

Der Preis für vorwissenschaftliche Arbeiten / Diplomarbeiten an AHS und BHS zum Themenfeld „Geschlechterforschung Geschlechtergerechtigkeit Gleichstellung“ wird zum 4. Mal ausgeschrieben. Die feierliche Auszeichnung der besten Arbeiten bzw. Schüler/innen findet am 11.11.2019 im Audienzsaal des BMBWF unter Teilnahme von Bundesministerin Iris Rauskala statt.

Preis für vorwissenschaftliche Arbeiten / Diplomarbeiten an AHS und BHS

Der Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung gilt sowohl für die Zentralstelle als auch die dem BMBWF (direkt) nachgeordneten Dienststellen. Der Frauenförderungsplan ist Ausdruck und Bekenntnis zu einer aktiven Gleichstellungspolitik, die die Integration der Geschlechterperspektive in Strukturen und Prozessen, ausgeglichene Geschlechterverhältnisse in allen Positionen und Funktionen sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Bediensteten umfasst.

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

2022

Die neue Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln (BGBl. Nr. 286 vom 20. Juli 2022) gibt vor, dass das zu beschließende Gutachten auch eine Feststellung enthalten soll hinsichtlich der „Berücksichtigung vielfältiger Lebensrealitäten in der Gesellschaft unter Vermeidung von einseitigen klischeehaften Darstellungen von sozialen und geschlechtsspezifischen Rollen auf der Wort- und Bildebene. Dazu gibt das BMBWF 2023 einen Leitfaden unter dem Titel „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung in Unterrichtsmitteln“ heraus. Er soll eine Orientierungshilfe für Personen bieten, die mit dem Analysieren, Prüfen bzw. Approbieren von Unterrichtsmitteln befasst sind.  

Geschlechtergleichstellung und Antidiskriminierung in Unterrichtsmitteln (Leitfaden) 

In der novellierten Fassung der Geschäftsordnung der Begutachtungskommissionen für leitende Funktionen im Schuldienst (BGBl. II Nr. 385/2022) wird in § 9 Abs. 2 ergänzend ausgeführt, dass auch im Rahmen der Assessmentverfahren die Führungs- und Managementkompetenzen der Bewerber/innen hinsichtlich Gender- und Diversitätskompetenz zu beurteilen sind. Mit der Novellierung werden auch die Rechte der Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. der Vertretung für die Gleichbehandlung im Verfahren gestärkt. 2023 gibt das BMBWF eine Handreichung zum Thema „Gender- und Diversitätskompetenz bei Schulleitungen“ heraus.

Publikationenshop

2023

Mit der Verordnung zu den neuen Lehrplänen für die Volksschulen, Mittelschulen und Allgemeinbildenden Höheren Schulen (Sekundarstufe I) - BGBl. II Nr. 1/2023 vom 2.1.2023 - wird „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ als übergreifendes Thema verankert.

Thema „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ in den neuen Lehrplänen 

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2019