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Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 erlassen wird und das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Universitätsgesetz 2002, das IQS- Gesetz sowie das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz geändert werden

BGBl. I Nr. 20/2021 vom 7. Jänner 2021

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  1. Erhöhung des Datenschutzes durch Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) und exakte Definition von Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO
  2. Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung
  3. Implementierung von ersten Grundlagen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen.
  4. Weitere Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Anpassung der Bildungsdokumentation unter datenschutzrechtlichen Aspekten und im Hinblick auf das Bildungscontrolling gem. §5 BD-EG
  • Online-Abfrage des Lichtbildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern
  • Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen