Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 erlassen wird und das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Universitätsgesetz 2002, das IQS- Gesetz sowie das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz geändert werden
BGBl. I Nr. 20/2021 vom 7. Jänner 2021
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Erhöhung des Datenschutzes durch Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) und exakte Definition von Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO
- Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung
- Implementierung von ersten Grundlagen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen.
- Weitere Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Anpassung der Bildungsdokumentation unter datenschutzrechtlichen Aspekten und im Hinblick auf das Bildungscontrolling gem. §5 BD-EG
- Online-Abfrage des Lichtbildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern
- Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen