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Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern und das Schulunterrichtsgesetz hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden

Begutachtungsfrist: 4. Dezember 2014

Auszug aus dem Vorblatt:

Ziel(e)

  • Qualitatives Angebot an und quantitativer Ausbau von ganztägigen Schulformen
  • tägliche Bewegungseinheit an ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe und der
    Sekundarstufe 1

Nach dem quantitativen Ausbau der schulischen Tagesbetreuung folgt nun in einem zweiten Schritt eine Qualitätsoffensive, um das Angebot weiter zu verbessern. Ziel ist Kinder in ganztägigen Schulen optimal zu fördern. An ganztägigen Schulformen wird der Lernstoff in der Lernzeit vertieft und die SchülerInnen in dieser gefördert. Durch Förderangebote wird die umfassende Entwicklung der Kinder unterstützt.
Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die Schulaufsicht. Diese wird in Zukunft weiter durch die
Schulaufsicht gewährleistet. Das Aufgabengebiet der Schulaufsicht wird um den Bereich der ganztägigen Schulformen (Lernzeit und Freizeit) konkretisiert. Höhere Qualität durch die Präzisierung der Betreuungspläne in ganztägigen Schulformen: Damit wird das Angebot in der Lernzeit und im Freizeitteil in ganztägigen Schulformen konkretisiert und eine klare Vorgabe für die Standorte erstellt.
Durch gezielte Angebote im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung und verstärkte Kooperationen mit Sportvereinen, soll die Freude an Bewegung und eine gesunde Lebensführung vermittelt werden. Als erster Schritt sollte ein Stufenplan zur Umsetzung einer täglichen Bewegungseinheit an ganztägig
geführten Schulformen der Grundstufe sowie der Sekundarstufe I verankert werden. Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-18 wird der stufenweise Ausbau zur täglichen Bewegungseinheit als Ziel im Bereich des Bildungswesens geführt. Mit den Änderungen, die das Schulorganisationsgesetz und das Schulunterrichtsgesetz betreffen, sollen Rahmenbedingungen
geschaffen werden, die Schulen die Integration von mehr Bewegung in den Schulalltag nahelegen und die Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen
unterstützen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Konkretisierung der Aufgaben der Schulaufsicht im Bereich des Qualitätsmanagements
  • Erweiterung der Betreuungspläne um den Bereich der Freizeit
  • Absicherung der Gesamtzahl der Bewegung und Sportstunden in den Stundentafeln der Volksschule
  • Integration von Bewegungselementen in den Unterricht
  • Kooperation Schule und Sportverein
  • Sicherstellung von Bewegung im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen

Das Aufgabengebiet der Schulaufsicht wir um den Bereich der ganztägigen Schulformen (Lernzeit und Freizeit) konkretisiert. Damit wird unterstrichen, dass die Qualität des Angebotes der Schulen in die Zuständigkeit der Schulaufsicht fällt. Es wird die Qualitätsentwicklung an ganztägigen Schulformen explizit angeführt und so die bereits bisher bestehende Zuständigkeit besonders hervorgehoben. Weiters wird der nationale Qualitätsrahmen um den Bereich der ganztägigen Schulformen ergänzt.
Die Präzisierung über Aufgabe und Ziel der Lernzeit und Ausgestaltung der Freizeit erfolgt über die Betreuungspläne (Teil der Lehrpläne). Dadurch erfolgt eine Angebotsdefinition der Lernzeit und der Freizeit in der ganztägigen Schulform. Dies erfolgt über die Definition der Aufgaben und Ziele der Lernzeit und eine Beschreibung der Angebote im musischen, kreativen, künstlerischen und sportlichen Bereich im Freizeitbereich. Ebenso erfolgen Definitionen über den Umfang der zu setzenden Angebote.

Damit die gesetzlichen Änderungen (Schulunterrichtsgesetz und Schulorganisationsgesetz) auch im operativen Bereich des Schulalltags umgesetzt werden, hat das Bundesministerium für Bildung und Frauen, in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen des organisierten Sports Maßnahmen entwickelt, die als Katalysator zur Umsetzung des Stufenplans zur täglichen Bewegungseinheit dienen sollen. Die angeführten Maßnahmen sind ebenso essentieller Bestandteil des Kapitels Bewegung der Gesundheitsförderungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018