Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Durchführung von Ergänzungsunterricht (Sommerschule 2021) während der Hauptferien des Schuljahres 2020/21 (C-SoSch-VO 2021)
BGBl. II Nr. 137/2021 vom 30. März 2021
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Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/erk/sonst_vo_kund/sommerschule2021.html