Abschlüsse, Anerkennung und Qualifikationen
Abschlüsse an BMHS
Die Abschlussprüfung ist an 3- bis 4-jährigen berufsbildenden mittleren Schulen, meist am Ende der Abschlussklasse. Sie befähigt zur unmittelbaren Ausübung von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten und eröffnet den Zugang zu reglementierten Berufen. Auch manche andere Ausbildungen haben eine Abschlussprüfung.
FAQ: Änderungen betreffend abschließende Arbeiten an BMS inklusive Sonderformen
Die Reife- und Diplomprüfung ist der Abschluss der berufsbildenden höheren Schule. Sie bietet eine Doppelqualifikation mit allgemeinem Hochschulzugang und Berufsberechtigungen sowie beruflichen Qualifikationen, die die unmittelbare Ausübung von gehobenen Berufen ermöglichen.
Die Diplomprüfung ist der Abschluss der Ausbildung in einem Kolleg; aber auch ein Teil der abschließenden Prüfung an berufsbildenden höheren Schulen (Reife- und Diplomprüfung).
Anerkennung facheinschlägiger Kenntnisse
Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventen und Absolventinnen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können (§78 UG; §12 FHStG).
Auch mit Universitäten und Fachhochschulen in der Europäischen Union gibt es Kooperationsmodelle, die durch Anerkennung von Kenntnissen eine Verkürzung der Studiendauer für BHS-AbsolventenInnen ermöglichen.
Auf EU-Ebene wird dem hohen Bildungsniveau der BHS wie schon in den bisherigen Diplomanerkennungsrichtlinien nunmehr auch in der mit 18. Jänner 2014 in Kraft getretenen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung getragen.
Berufliche Qualifikationen - Berufsausbildungsgesetz (BAG)
Das Berufsausbildungsgesetz bildet den gesetzlichen Rahmen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen. Darüber hinaus finden sich im BAG aber auch einige Bestimmungen, die den Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie deren Sonderformen und Schulversuche betreffen. So ist z. B. in einer Bestimmung verankert, dass der erfolgreiche Abschluss einer mindestens 3-jährigen BMS bzw. einer BHS in den Bereichen
- berufliche Qualifikation
- Arbeitsrecht einschließlich Kollektivverträge
- Sozialversicherungsrecht
einen Mindestanteil der beruflichen Qualifizierung sicherstellt. Damit verbunden ist, dass auch AbsolventInnen von BMHS durch ihr Prüfungszeugnis
- Zugang zu beruflichen Tätigkeiten haben, die eine Lehrabschlussprüfung in einem einschlägigen Lehrberuf voraussetzen
- den Nachweis der Anstellungserfordernisse für bestimmte Verwendungsgruppen im öffentlichen Dienst erbringen
- eine angemessene Einstufung in bestimmte Lohn- und Gehaltsstufen erhalten.
Als Prüfungszeugnis gelten das
- Abschlussprüfungszeugnis einer mindestens 3-jährigen BMS
- Reife- und Diplomprüfungszeugnis einer BHS
- Diplomprüfungszeugnis eines Kollegs
Selbstständige Ausübung reglementierter Berufe
Auf Grund der Liberalisierung der Gewerbeordnung ist Zugang zu fast allen Meisterprüfungen und Befähigungsnachweisprüfungen bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeausübung und Absolvierung allfälliger Praxiszeiten gegeben.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes.
Entfall der Unternehmerprüfung
Für die selbstständige Ausübung eines Handwerks oder gebundenen Gewerbes muss nachgewiesen werden, dass die erfolgreichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorhanden sind. Dieser Nachweis wird durch die erfolgreiche Ablegung der Unternehmerprüfung oder durch eine Ausbildung, die den Entfall der Unternehmerprüfung bewirkt, erbracht.
Die Unternehmerprüfungsordnung regelt die Themenbereiche und den Entfall der Unternehmerprüfung.
Es gibt eine Reihe von berufsbildenden Schulen, die die für die Unternehmerprüfung relevanten Kenntnisse im geforderten Ausmaß von 160 Unterrichtseinheiten vermitteln. Dazu gehören alle BHS und die Mehrzahl der BMS. Damit entfällt die Ablegung der Unternehmerprüfung für diese AbsolventInnen.
Ingenieurtitel
Die Standesbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ kann an die AbsolventInnen Höherer technischer Lehranstalten und Höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten verliehen werden. Die Verleihung erfolgt durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bzw. durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die Rechtsgrundlage bildet das Ingenieurgesetz 2017
Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017 (BGBl. I Nr. 23/2017)
Zusatzqualifikationen
Schülerinnen und Schüler an BMHS können im Laufe ihrer Ausbildung aus einer Angebotsvielfalt von zusätzlichen Zertifikaten wählen (je nach Schulstandort), die Vorbereitung auf diese Prüfungen ist ein Angebot der Schulen, das freiwillig in Anspruch genommen werden kann: Sprachenzertifikate, IT-Zertifikate; Zertifikate im Bereich Tourismus u. a. m.