FAQ: Änderungen betreffend abschließende Arbeiten an BMS inklusive Sonderformen
Ab wann trifft die Regelung zu, dass an berufsbildenden Schulen keine Abschlussarbeit zu schreiben ist?
Die Regelung, dass an BMS inklusive Sonderformen keine Abschlussarbeit zu schreiben und zu präsentieren ist, ist mit 22. Juli 2024 in Kraft getreten. Diese Regelung gilt somit für alle Prüfungstermine/-antritte, die nach dem 22. Juli 2024 stattfinden.
Können bereits gewählte Themen für Abschlussarbeiten mit sofortiger Wirkung ersatzlos gestrichen werden?
Ja, da es für die BMS keine Abschlussarbeit mehr gibt.
Müssen Personen, die derzeit eine negativ beurteilte Abschlussarbeit haben, diese wiederholen?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Abschlussarbeiten im BMS-Bereich mehr. Sollten alle anderen Prüfungsteile erfolgreich absolviert worden sein, so bekommen sie ein positives Abschlusszeugnis.
Bekommen Personen, die schon alle mündlichen und schriftlichen Prüfungsteile der abschließenden Prüfung einer BMS absolviert haben, denen aber noch die Präsentation und Diskussion der Abschlussarbeit fehlt, ihr Abschlusszeugnis?
Ja, da es mit dem Tag der Kundmachung der Novelle in der BMS keine Abschlussarbeit mehr gibt. Somit ist sie für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses nicht mehr relevant.
Sind an berufsbildenden mittleren Schulen durch die Abschaffung der Abschlussarbeit zusätzliche alternative Leistungen im Rahmen der abschließenden Prüfung zu erbringen?
Nein. Es gibt keine zusätzlichen Prüfungsanforderungen.