Herzlich Willkommen auf der Informationsseite der edu.digicard und edu.card!
Jetzt aktivieren!
Die edu.digicard – der elektronische Schüler/innenausweis
1. Wie aktiviere ich meine edu.digicard?
Alle Schüler/innen an weiterführenden Schulen können eine edu.digicard am eigenen Handy aktivieren.
Laden Sie Ihre edu.digicard über eine der folgenden Varianten in die App:
Variante A - Direkt per ID Austria: Beantragen Sie die edu.digicard direkt aus der App durch eine Anmeldung mit Ihrer ID Austria über die App "Digitales Amt" am selben Gerät.
- Laden Sie sich die App „edu.digicard“ kostenlos herunter, aus dem Apple Appstore oder Google Playstore.
- Aus der „edu.digicard“ App starten Sie eine Anmeldung mit ID Austria, welche in der App “Digitales Amt” am selben Gerät durchgeführt wird.
- Ihre persönliche edu.digicard ist nun am Smartphone aktiviert und wird in der edu.digicard App angezeigt.
Variante B - Per QR-Code am Zweitgerät: Alternativ kann die Beantragung der edu.digicard mit Ihrem Zweitgerät über die edu.digicard Webseite erfolgen. Zur Anmeldung in der edu.digicard Webseite ist ebenso eine ID Austria erforderlich. Diese Anmeldung erfolgt bei unter 14-jährige Schülerinnen und Schüler durch eine erziehungsberechtigte Person.
- Laden Sie sich die App „edu.digicard“ kostenlos herunter, aus dem Apple Appstore oder Google Playstore.
- Besuchen Sie auf einem zweiten Gerät (zum Beispiel PC oder Notebook) die edu.digicard Aktivierungsseite über das Bildungsportal.
- Melden Sie sich über ID Austria an.
- In der Webseite, fügen Sie ein neues Gerät hinzu, wodurch ein Registrierungs-QR-Code angezeigt wird.
- Scannen Sie diesen Registrierungs-QR-Code mit Ihrer edu.digicard App.
- Jetzt wird die edu.digicard auf Ihrem Smartphone angezeigt. Die edu.digicard kann über den in der App angezeigten Prüf-QR-Code durch die “edu.digicard Prüf-App” auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
Es sind Fragen oder Probleme bei der Aktivierung aufgetreten? Im FAQ-Bereich gibt es weitere Unterstützung!
2. Wer kann eine edu.digicard aktivieren?
- Für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre erfolgt die Aktivierung durch eine erziehungsberechtigte Person.
- Ab 14 Jahren erfolgt die Aktivierung persönlich durch die Schülerinnen und Schüler.
- Schülerinnen und Schüler oder deren erziehungsberechtigte Personen benötigen eine aktivierte ID-Austria. Informationen hierzu sind unter oesterreich.gv.at verfügbar.. Eine Registrierung kann bei einer Liste an Registrierungsbehörden durchgeführt werden (Terminvereinbarung wird empfohlen!). Die App:"Digitales Amt" ermöglicht die Nutzung der ID-Austria
3. Was genau ist die edu.digicard?
Die edu.digicard ist eine digitale Schülerinnen- bzw Schülerkarte gemäß § 57b Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und dient dem Schulbesuchsnachweis an der betreffenden Schule. Die Nutzung der edu.digicard erfolgt freiwillig und unabhängig von der Nutzung einer klassischen edu.card im Scheckkartenformat.
Der elektronische Schüler/innenausweis kann kostenlos auf dem eigenen Smartphone genutzt werden und enthält folgende Angaben:
Ein Foto der Schülerin oder des Schülers, den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, Angaben zu besuchten Schule, die Schulkennzahl, ein Gültigkeitsdatum sowie die Postleitzahl zur Repräsentation des Wohnortes.
4. Wie kann ich meine edu.digicard nutzen?
Nach erfolgter Aktivierung können Schülerinnen und Schüler die edu.digicard auf ihrem Smartphone öffnen, um sich die dort enthaltenen Angaben und einen QR-Code anzeigen zu lassen.
5. Wie kann die Gültigkeit meiner edu.digicard überprüft werden?
Die Gültigkeit einer edu.digicard kann schnell und sicher überprüft werden, indem eine prüfende Person den vorgezeigten QR-Code mit der gesonderten edu.digicard Prüf-App scannt.
edu.digicard Prüf-App
Download: Apple Appstore, Google Playstore
6. Wie werden meine Daten geschützt?
Der verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen Daten hat eine hohe Priorität an österreichischen Schulen. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der geltenden österreichischen Rechtslage verarbeitet.
Über die edu.digicard Aktivierungsseite ist es jederzeit möglich, einzelne mit der edu.digicard verknüpfte Geräte zu entfernen oder die Nutzung der edu.digicard zurückzulegen. Die mit der edu.digicard App assoziierten Metadaten werden dann innerhalb eines Tages ab erfolgtem Widerruf aus der Server-Datenbank gelöscht.
Weiterführende Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter
Datenschutz in Schulen.
7. Ich habe weitere Fragen zu meiner edu.digicard
- Persönliche Kontaktaufnahme an der Schule
- E-Mail an: edudigicard@bmbwf.gv.at
- Telefonisch an: +43 1 53120-2130
Technische Umsetzungspartner
Quarto Software GmbH
A-SIT Plus GmbH
Die edu.card - der klassische Schüler/innenausweis im Scheckkartenformat
edu.cards werden seit 2002 als Pilotprojekt für elektronische Schüler/innenausweise geführt. Insbesondere im Bereich der weiterführenden Schulen ersetzt sie weitgehend den klassischen papierbasierten Schüler/innenausweis. Die edu.card als multifunktionale Chipkarte bietet neben der Verwendung als fälschungssicherer Sichtausweis unter anderem folgende Funktionen:
- Schüler/innenausweis (Schüler/innenkarte gemäß SchUG)
- Schulservicekarte
- Authentifizierungsverfahren,
- Zutrittsberechtigungen
- Self-Service-Automaten, Kopierzähler, elektronische Geldbörse
- kontaktloses Zugangssystem (etwa zu EDV-Räumen)
Die Einführung der edu.cards erfolgt im Rahmen der Schulautonomie auf Grund eines Beschlusses des jeweiligen Schulgemeinschaftsausschuss. Wird dort für den jeweiligen Schulstandort die Einführung einer Schüler/innenkarte (umgangssprachlich: Schüler/innenausweis) gemäß § 57b Schulunterrichtsgesetz beschlossen, ist ausschließlich die Form der edu.card (als fälschungsichere Plastikkarte mit Hologrammstreifen optional mit Kontaktloschip) oder der konventionelle papierbasierte Schüler/innenausweis zu verwenden. Andere (schulautonome) Layouts sind keine Schüler/innenausweise (Schüler/innenkarten) gemäß Schulunterrichtsgesetz.
edu.card mit Hologramm-Streifen in Ausprägung mit mifare-Chip oder als reine Plastikkarte. Diese Kartenrohlinge sind von Schulleitungen ausschließlich über den edu.card-Bestellserver für Kartenrohlinge des BMBWF zu bestellen. Wird ein Dienstleister/in (zum Beispiel: IT-Firma (PDF, 61 KB) oder Fotograf/in) zur Personalisierung der Karten herangezogen, müssen die Karten auch durch diese/n ausschließlich über den Bestellserver des BMBWF bestellt werden. Jedenfalls ist zwischen Schulleitung und Dienstleister/in eine Auftragsverarbeitervereinbarung abzuschließen.
Schüler/innenausweise in Papierform (soweit überhaupt noch verwendet) sind ausschließlich in folgendem Layout auszustellen. Vordrucke können etwa über Fachverlage (PDF, 61 KB)bestellt werden.
Im jeweiligen Bundesland sind die Fachinspektor/inn/en IT der Bildungsdirektionen Ansprechpartner/innen für Fragen zur edu.card:
- Burgenland: bernd.hochwarter@bildung-bgld.gv.at
- Kärnten: juergen.mueller@bildung-ktn.gv.at
- Niederösterreich: gunnar.hamann@bildung-noe.gv.at und herbert.kerzendorfer@bildung-noe.gv.at
- Oberösterreich: andreas.Riedl@bildung-ooe.gv.at
- Salzburg: christian.goedl@bildung-sbg.gv.at
- Steiermark: bernd.steiner@bildung-stmk.gv.at
- Tirol: helmut.hammerl@bildung-tirol.gv.at
- Vorarlberg: michael.ruedisser@bildung-vbg.gv.at
- Wien: petra.klacl@bildung-wien.gv.at
- Zentrallehranstalten: BMBWF, Abt. Präs/13 unter educard@bmbwf.gv.at
Allgemeine Anfragen an das BMBWF, Abt. Präs/13 unter educard@bmbwf.gv.at