FAQ–Bereich der edu.digicard
Herzlich Willkommen im FAQ–Bereich der edu.digicard – dem elektronischen Schüler/innenausweis!
Allgemeine Fragen
Die edu.digicard ist ein digitaler Schüler/innenausweis (Schülerinnen- bzw. Schülerkarte gemäß § 57b Schulunterrichtsgesetz) und dient als Schulbesuchsnachweis.
Die Aktivierung und Nutzung der edu.digicard ist kostenlos.
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Ein Foto der Schülerin oder des Schülers, den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, Angaben zur besuchten Schule, die Schulkennzahl, das aktuelle Schuljahr als Ausstellungszeitraum sowie die Postleitzahl zur Repräsentation des Wohnortes.
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Die Ausstellung einer edu.digicard erfolgt nur auf Antrag, wobei die aufgezählten Identitätsdaten aus den amtlichen Registern der öffentlichen Hand stammen.
- Die Daten werden am Gerät verschlüsselt gespeichert.
- Über die edu.digicard Webseite ist es jederzeit möglich, einzelne mit der edu.digicard verknüpfte Geräte zu entfernen oder die Nutzung der edu.digicard zurückzulegen.
- Mit der edu.digicard App assoziierte Metadaten werden dann innerhalb eines Tages ab erfolgtem Widerruf aus der Server-Datenbank gelöscht.
- Weiterführende Informationen zum Datenschutz gibt es unter: Datenschutz in Schulen.
- Alle Schülerinnen und Schüler weiterführender höherer Schulen in Österreich, die am Projekt edu.digicard teilnehmen.
- Personen die eine Berufsreifeprüfung anstreben und sonstige Externistinnen und Externisten erfüllen nicht die Eigenschaft als Schülerin oder Schüler und können daher keine edu.digicard erhalten.
- Zur Aktivierung der edu.digicard ist die Einrichtung einer ID-Austria erforderlich.
- Für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre erfolgt die Aktivierung durch eine erziehungsberechtigte Person, die über eine ID-Austria verfügen muss.
Laden Sie Ihre edu.digicard über eine der folgenden Varianten in die App:
Variante A - Direkt per ID Austria: Beantragen Sie die edu.digicard direkt aus der App durch eine Anmeldung mit Ihrer ID Austria über die App "Digitales Amt" am selben Gerät.
- Laden Sie sich die App „edu.digicard“ kostenlos herunter, aus dem Apple Appstore oder Google Playstore.
- In der „edu.digicard“ App drücken Sie auf “Anmelden mit ID-Austria”. Dies öffnet die App “Digitales Amt” am selben Gerät, wo die ID-Austria Anmeldung durchgeführt wird.
- Falls Sie an mehreren Schulen gemeldet sind, wählen Sie eine Schule für die edu.digicard aus.
- Bitte geben Sie Ihre Zusstimmung zu den Nutzungsbedingungen.
- Ihre persönliche edu.digicard ist nun am Smartphone aktiviert und wird in der edu.digicard App angezeigt.
Variante B - Per QR-Code am Zweitgerät: Alternativ kann die Beantragung der edu.digicard mit Ihrem Zweitgerät über die edu.digicard Webseite erfolgen. Zur Anmeldung in der edu.digicard Webseite ist ebenso eine ID Austria erforderlich. Diese Anmeldung erfolgt bei unter 14-jährige Schülerinnen und Schüler durch eine erziehungsberechtigte Person.
- Laden Sie sich die App „edu.digicard“ kostenlos herunter, aus dem Apple Appstore oder Google Playstore.
- Besuchen Sie auf einem zweiten Gerät (zum Beispiel PC oder Notebook) die edu.digicard Aktivierungsseite über das Bildungsportal.
- Melden Sie sich über ID Austria an.
- In der Webseite, fügen Sie ein neues Gerät hinzu, wodurch ein Registrierungs-QR-Code angezeigt wird.
- In der edu.digicard App drücken Sie auf “QR-Code scannen” und scannen Sie den Registrierungs-QR-Code.
- Jetzt wird die edu.digicard auf Ihrem Smartphone angezeigt. Die edu.digicard kann über den in der App angezeigten Prüf-QR-Code durch die “edu.digicard Prüf-App” auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
Zur Aktivierung der ID-Austria siehe:
Aktivierte „ID-Austria“
Infos: oesterreich.gv.at
Registrierungsbehörden (oesterreich.gv.at)
Notwendige App: "Digitales Amt" (oesterreich.gv.at)“
- Die edu.digicard ist eine digitale Schülerinnen- bzw. Schülerkarte gemäß § 57b Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und dient dem Schulbesuchsnachweis an der betreffenden Schule.
- Die edu.digicard wird im Bereich der Schüler/innenfreifahrt insbesondere in Wien, Niederösterreich und im Burgenland akzeptiert, sofern die Vorlage eines gültigen Schüler/innenausweises an ein Kontrollorgan der Verkehrsverbünde erforderlich ist.
- Zurzeit besteht über die oben beschriebenen Anwendungsfälle hinaus kein Anspruch auf Akzeptanz der edu.digicard gegenüber Dritten.
- Die Nutzung der edu.digicard erfolgt freiwillig und unabhängig von der Nutzung einer edu.card Plastikkarte. Es ist möglich, den digitalen Ausweis neben dem Ausweis als Plastikkarte parallel zu nutzen.
- Wenn für die Nutzung einer gewissen Infrastruktur an der jeweiligen Schule (zum Beispiel Zugang zu Druckern, Verrechnung in der Kantine oder zum Öffnen von Schließsystemen) bisher die edu.card als Plastikkarte mit Mifare Chip verwendet wurde, kann diese nicht durch die edu.digicard ersetzt werden.
- Die edu.digicard ist nach erfolgter Initialisierung für ein Schuljahr bis zum Ende der Sommerferien gültig, solange die Eigenschaft als Schülerin oder Schüler gemäß § 33 SchuG aufrecht ist.
- Danach ist eine Erneuerung der edu.digicard erforderlich und es erscheint ein entsprechender Warnhinweis in der edu.digicard App. Die alte edu.digicard kann in einer Übergangsfrist von 30 Tagen (Grace Period) aber noch vorgezeigt werden.
- Die Eigenschaft als Schülerin oder Schüler endet für Maturantinnen und Maturanten bereits vor dem Ende des Schuljahres mit dem Abschluss der letzten Schulstufe.
- Die edu.digicard als Plastikkarte mit Mikrochip weist aus Nachhaltigkeitsgründen eine mehrjährige Gültigkeit auf, um den im Zuge der Entsorgung entstehenden Plastikmüll zu reduzieren.
- Jede Ausstellung einer edu.card als Plastikkarte ist auch mit Kosten verbunden, wohingegen die edu.digicard kostenlos verfügbar ist.
- Nach Auftreten einer Fehlermeldung (zum Beispiel „Schülerin oder Schüler wurde nicht gefunden, es liegt keine Ausweis-ID vor, kein Gültigkeitsdatum vorhanden, et cetera“) ist die zuständige Administration an der Schule aufzusuchen.
- Sollte sich die Fehlermeldung auch durch das geschulte Personal an der Schule nicht beheben lassen, gibt es weitere Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail.
- Das auf der edu.digicard abgebildete Foto wird automatisch aus den öffentlichen Registern bezogen.
- Es ist nicht möglich, das bestehende Foto gegen ein neues Foto zu tauschen, weil man sich auf dem bestehenden Foto nicht (mehr) gefällt.
- Wenn das bestehende Foto auf der edu.digicard bereits so alt ist, dass die abgebildete Person kaum erkennbar ist, kann bei der Administration der Schule eine Aktualisierung angeregt werden. Die endgültige Entscheidung über die Aktualisierung des Fotos obliegt der jeweiligen Schulleitung.
- Bei der Initialisierung der edu.digicard wird das aktuellste Foto aus den öffentlichen Registern verwendet.
- Schülerinnen und Schüler (über 14 Jahren) oder eine erziehungsberechtigte Person (bei Schülerinnen oder Schülern unter 14 Jahren) können alle 14 Tage einen Abgleich der öffentlichen Register über die Aktivierungsseite anstoßen, um das derzeit aktuellste Registerfoto automatisiert auf die edu.digicard zu erhalten. (Anwendungsfälle: bei Neuausstellung eines Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheines).
- Die als Schülerin oder Schüler der alten Schule initialisierte edu.digicard wird in Folge des Schulwechsels widerrufen und verliert dadurch ihre Gültigkeit.
- Nach der Aufnahme an der neuen Schule kann die edu.digicard neu initialisiert werden (siehe dazu Frage 6).
- Die edu.digicard wird regelmäßig mit den aktuellen Daten aus der Schulverwaltung abgeglichen.
- Schülerinnen und Schüler können durch einen Klick auf das Feld „Erneuerung“ die Anzeige der aktuell hinterlegten Daten auch manuell anstoßen.
- Die edu.digicard läuft mit dem Ende eines Schuljahres ab und muss für das neue Schuljahr erneuert werden (siehe dazu auch Frage 10). Die alte edu.digicard kann in einer Übergangsfrist von 30 Tagen (Grace Period) aber noch vorgezeigt werden.
- Sobald die aktuellen Daten für das neue Schuljahr durch die einzelnen Schulstandorte eingepflegt wurden, kann die edu.digicard aktualisiert werden.
- Bis dahin werden noch die bisherigen Daten aus dem vergangenen Schuljahr angezeigt.
Die edu.digicard behält ihre Gültigkeit, solange der Klassenwechsel innerhalb derselben Schule erfolgt. Da keine Bezeichnung der besuchten Klasse auf der edu.digicard angezeigt wird, gibt es hier keinen weiteren Handlungsbedarf.
Die edu.digicard kann nicht mehr verwendet und zur Überprüfung vorgezeigt werden, sobald die erteilte Zustimmung widerrufen wird. Die Zustimmung kann über die edu.digicard Webseite widerrufen werden.
Schülerinnen und Schüler (über 14 Jahren) oder eine erziehungsberechtigte Person
(bei Schülerinnen oder Schülern unter 14 Jahren) können sich mit einem Login über ID-Austria auf der Aktivierungsseite anmelden, um dort das alte Gerät zu entfernen und ein aktuelles Geräte hinzufügen (zur Vorgehensweise siehe Frage 6).
Schülerinnen und Schüler (über 14 Jahren) oder eine erziehungsberechtigte Person
(bei Schülerinnen oder Schülern unter 14 Jahren) können sich mit einem Login über ID-Austria auf der Aktivierungsseite anmelden, um dort das alte Gerät zu entfernen und ein aktuelles Geräte hinzufügen (zur Vorgehensweise siehe Frage 6).
Ja, die edu.digicard kann gleichzeitig auf zwei Geräten hinterlegt werden.
Die Gültigkeit einer edu.digicard kann schnell und sicher überprüft werden, indem eine prüfende Person den vorgezeigten QR-Code mit der gesonderten edu.digicard Prüf-App scannt
Technische Fragen
- Biometrie oder PIN am Smartphone
- iOS: Version 15 oder höher
- Android: Version 9 oder höher
Das Vorliegen einer hardwareseitigen Attestierung (HW- Attestierung) stellt bei Android Geräten einen integralen Bestandteil dar, um die Sicherheit der edu.digicard zu gewährleisten. Diese ist bei allen Geräten verfügbar, die mit der Android - Version 8 (erschienen im August 2017) oder höher ausgeliefert wurden. Bei Geräten, die davor ausgeliefert/hergestellt wurden, kann es vorkommen, dass diese Attestation nicht verfügbar ist. In diesem Fall erscheint beim Öffnen der edu.card App die Meldung: "Die benötigten Hardwarefähigkeiten werden von diesem Gerät nicht unterstützt. Die edu.digicard App kann dadurch leider nicht verwendet werden.
Die Verwendung der edu.digicard kann freiwillig und optional bzw. auch zusätzlich zur edu.card als klassischer Ausweis im Scheckkartenformat erfolgen.
Eine Authentifizierung am Smartphone ist mittles Biometrie (Face-ID oder Fingerabdruck)
oder mittels PIN/Passwort möglich.
- Eine edu.digicard wird mit aktuellen Daten ausgestellt, wobei angenommen wird, dass diese Daten für die Dauer eines Schuljahres valide bleiben.
- Wenn sich diese Daten nachträglich ändern, wird der Ausweis widerrufen. Dies ist der Fall, wenn sich die Daten der Schülerinnen und Schüler ändern (zum Beispiel neuer Wohnort), oder bei einem Schulwechsel.
- Die technische Ausweisnummer wird dann auf einer Widerrufsliste als "widerrufen" markiert.
- Die edu.digicard App und edu.digicard Prüf-App laden diese Liste regelmäßig neu, um zu überprüfen, ob ein Ausweis widerrufen wurde.
- Die Widerrufsliste wird spätestens alle fünf Tage oder ansonsten kurz nach einem erfolgten Widerruf neu ausgestellt.
Wenn eine edu.digicard widerrufen wurde, kann diese in der edu.digicard App nicht mehr vorgezeigt werden und wird nicht mehr von der edu.digicard Prüf-App akzeptiert.
- Wenn sich die Ausweisdaten geändert haben.
- Wenn die Eigenschaft als Schülerin oder Schüler nicht mehr vorliegt.
- Wenn das Gerät durch die Schülerin oder Schüler (über 14 Jahren) oder eine erziehungsberechtigte Person (bei Schülerinnen oder Schülern unter 14 Jahren) über die Aktivierungsseite entfernt wurde.
- Wenn die edu.digicard durch die Schule entzogen wurde.
Ja, berechtigte Administratorinnen und Administratoren der Schule können edu.digicards entziehen.
- Die edu.digicard App überprüft regelmäßig, ob die edu.digicard widerrufen wurde und informiert die jeweilige Schülerin oder den Schüler innerhalb der App.
- Wenn eine edu.digicard widerrufen wurde, kann eine Initialisierung des neuen Ausweises mit aktualisierten Daten versucht werden.
- In manchen Fällen kann dies aber fehlschlagen, beispielsweise im Falle eines Schulwechsels, wenn der Ausweis entzogen wurde, oder wenn das Smartphone über die Aktivierungsseite entfernt wurde.
Die aktuelle Widerrufsliste kann nur geladen werden, wenn das Gerät eine aktive Internetverbindung aufweist.
- Widerrufslisten werden periodisch von der App geladen und sind ab diesem Zeitpunkt für maximal 48 Stunden verwendbar.
- Wurde die Widerrufsliste vor über 48 Stunden zuletzt geladen (während die App aktiv war) und besteht aktuell keine Internetverbindung, um eine neue Liste zu laden, erfolgt ein Warnhinweis, dass die App keine verlässliche Aussagen darüber treffen kann, ob die edu.digicard inzwischen widerrufen wurde.
- Die edu.digicard erfordert ein Vorliegen der Eigenschaft als Schülerin oder Schüler und ist grundsätzlich bis zum Ende des Schuljahres gültig.
- Danach kann sie im abgelaufenen Zustand noch für 30 Tage vorgezeigt werden (Grace Period). Innerhalb dieser 30 Tage wird ein Warnhinweis angezeigt.
- Nach diesen 30 Tage kann die abgelaufene edu.digicard nicht mehr vorgezeigt werden.
- Nach Ablauf der Gültigkeit wird den Schülerinnen und Schülern die Option geboten, die edu.digicard zu erneuern, falls sie im nächsten Schuljahr wieder berechtigt sind, eine edu.digicard zu beziehen. Die Eigenschaft als Schülerin oder Schüler endet für Maturantinnen und Maturanten bereits vor dem Ende des Schuljahres mit dem Abschluss der letzten Schulstufe.
- Das mit der edu.digicard verknüpfte Smartphone wird für zwei Jahre registriert, und mit der Schülerin bzw. dem Schüler assoziiert.
- Technisch geschieht das in Form eines privaten (kryptografischen) Schlüssels und eines Zertifikates.
- Mit dieser Geräteregistrierung kann die Schülerin oder der Schüler versuchen, neue edu.digicards zu beziehen, beispielsweise wenn die alte edu.digicard am Ende des Schuljahres abgelaufen ist, oder die edu.digicard wegen Datenänderung widerrufen wurde.
Wenn das Gerät über die Aktivierungsseite entfernt wird, dann wird auch die Geräteregistrierung deaktiviert/widerrufen und kann somit nicht mehr verwendet werden. Die edu.digicard kann dann auf diesem Gerät nicht mehr vorgezeigt oder erneuert werden.
Nach Anmeldung über die Aktivierungsseite können die eigenen Geräte aufgelistet und entfernt werden.
Aus Sicherheitsgründen muss im Abstand von wenigen Minuten eine neue Authentifizierung am Smartphone erfolgen.
- Bei der Registrierung können nur QR-Codes von der Aktivierungsseite erfolgreich gescannt und zur Registrierung des Gerätes verwendet werden.
- Wenn hier ein QR-Code aus einer anderen Quelle gescannt wird, entspricht dieser nicht dem erwarteten Format, und kann somit nicht dekodiert werden.
- QR-Codes aus dem Registrierungsprozess können nur ein Mal aktiviert werden.
- Edu.digicard App deinstallieren und neu installieren oder in Einstellungen die "App zurücksetzen"
- Edu.digicard neu beziehen über die Aktivierungsseite
Nur korrekt formatierte QR-Codes, die durch die edu.digicard App erstellt wurden, können geprüft werden.
- Der QR-Code aus der edu.digicard App ist nur für einen kurzen Zeitraum gültig (60 Sekunden nach Erstellung des QR-Codes). Aus Sicherheitsgründen werden fortlaufend neue QR-Codes von der edu.digicard App generiert und angezeigt, damit alte QR-Codes nicht beliebig weiterverwendet werden können.
- Die Uhrzeit auf dem Smartphone mit der edu.digicard App darf nicht stark von der Uhrzeit auf dem Smartphone mit der edu.digicard Prüf-App abweichen, sonst kann die Überprüfung nicht erfolgen. In den Geräteeinstellungen können aktuelle Uhrzeiten vom Internet bezogen werden.
- Die gescannte edu.digicard konnte dekodiert werden, die kryptographische Verifizierung der Authentizität ist jedoch fehlgeschlagen (Überprüfung gegen ein hinterlegtes Signaturzertifikat des Servers/HSM).
- Ergebnis: Den vorgezeigten Daten kann nicht vertraut werden.
- Die edu.digicard ist bis zum Ende des Schuljahres (bis Ende der Sommerferien) gültig.
- Danach kann sie im abgelaufenen Zustand noch für 30 Tage vorgezeigt werden (Grace Period). Innerhalb dieser 30 Tage wird ein Warnhinweis angezeigt (orange hinterlegt).
- Nach diesen 30 Tage kann die abgelaufene edu.digicard im Normalfall nicht mehr vorgezeigt werden.
- In der edu.digicard App erscheint die Meldung „Meine edu.digicard wurde widerrufen“.
- Die edu.digicard kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Überprüfung vorgezeigt werden.
- Falls das Gerät, auf dem die edu.digicard App oder edu.digicard Prüf-App installiert ist, für einen längeren Zeitraum nicht online war, sind die Widerrufsinformationen möglicherweise noch nicht auf dem aktuellen Stand, um einen kürzlich erfolgten Widerruf zu erkennen.
- Dieser Warnhinweis in der edu.digicard Prüf-App erfolgt unabhängig von der edu.card App auf den Endgeräten der Schülerinnen und Schüler.
- Die prüfende Person ist dafür verantwortlich, dass das Endgerät mit der installierten edu.digicard Prüf-App einen regelmäßigen Internetzugriff aufweist. Nur auf diesem Weg kann der aktuelle Widerrufsstatus einer edu.digicard geprüft werden.
Kontakt
Ich habe weitere Fragen zu meiner edu.digicard:
- Persönliche Kontaktaufnahme an der eigenen Schule
- E-Mail an: edudigicard@bmbwf.gv.at
- Telefonisch: +43 1 53120-2130