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Begutachtungsstart: Neue Lehrpläne für den sonderpädagogischen Bereich

Bundesminister Polaschek reformiert in die Jahre gekommenen Sonderschullehrpläne

Im Schuljahr 2023/24 startete die Einführung der neuen Lehrpläne für die Volksschule, Mittelschule und AHS Unterstufe aufsteigend in der 1. und 5. Schulstufe. Neben der Modernisierung der Fachinhalte und der didaktischen Grundsätze wurde mit der Einführung der übergreifenden Themen der fächerübergreifende Unterricht verbindlich verankert und die enge Zusammenarbeit der Pädagoginnen und Pädagogen an den betreffenden Schulstandorten forciert. Einhergehend mit der aufsteigenden Ausrollung der gänzlich angepassten Lehrpläne werden die Unterrichtsmittel (Schulbücher) komplett neu aufgelegt sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften entsprechend weiterentwickelt.

All diese inhaltlichen Neuerungen der oben genannten Lehrpläne waren grundlegende Elemente für eine Überarbeitung und Modernisierung der Lehrpläne im sonderpädagogischen Bereich, die nun in Begutachtung gehen.

Die Grundlagen des aktuell gültigen Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule stammen bereits aus den 60er-Jahren. Der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ist bisher als Anhang des Volksschullehrplanes verankert – dort werden die ersten acht Schulstufen in den Grundstufen I (für die 1. und 2. Schulstufe) und II (für die 3. und 4.) sowie in Sekundarstufe I (für die 5. bis zur 8. Schulstufe) abgebildet. Auch die bisher enthaltenen divergierenden Stundentafeln zu den parallel geltenden Regelschullehrplänen waren eine pädagogische sowie organisatorische Herausforderung beim Unterrichten sowie beim grundlegenden Kompetenzaufbau der Lerninhalte der Schülerinnen und Schüler.

„Mit den neuen Lehrplänen im sonderpädagogischen Bereich werden nun nach der Überarbeitung der Lehrpläne für die Volksschulen, Mittelschulen und AHS-Unterstufen die letzten Lehrpläne in diesem Altersbereich kompetenzorientiert ausgerichtet.“, betont Bildungsminister Polaschek.

Die neuen Lehrpläne für den sonderpädagogischen Bereich sollen nun eine Anpassung an die Lehrpläne der Volksschule bzw. Mittelschule oder AHS-Unterstufe bringen und die Kompetenzorientierung in den Mittelpunkt stellen. Das führt auch zu schulorganisatorischen Erleichterungen.

Die inhaltlichen Grundlagen bilden die neuen Lehrpläne der Volksschule beziehungsweise Mittelschule. Je nach sonderpädagogischem Förderbedarf werden die vier Förderbereiche Sehen/Blindheit, Hören/Kommunikation, Motorik/Bewegung sowie Emotional-Soziale Entwicklung angeboten.

Für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich „Kognitive Entwicklung“ wurde ein eigenständiger Lehrplan entwickelt.

Die Modernisierung der Lehrpläne kombiniert die gleichen Lerninhalte bei entsprechend angepassten Kompetenzanforderungen sowie die didaktischen Grundsätze der Volksschule und Mittelschule mit flexibleren Förderschwerpunkten, die besser auf den Bedarf des jeweiligen Kindes abgestimmt werden können.

Die Entwicklung der Lehrpläne erfolgte unter Einbindung von unterschiedlichen Expertinnen und Experten. Bereits im Schuljahr 2025/26 soll mit der Umsetzung der modernisierten Lehrpläne an den Schulstandorten begonnen werden, nachdem im kommenden Schuljahr die Schulbücher angepasst sowie Fort- und Weiterbildungen für die Lehrkräfte dafür angeboten werden.

Derzeit werden 29 851 (Zahl aus 2021/22, Statistik Austria) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf österreichweit nach den Lehrplänen der Sonderschule oder je nach individueller Voraussetzung des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin nach Teilen davon inklusiv in Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen, Polytechnischen Schulen oder in Sonderschulen unterrichtet.

Die Entscheidung, ob ein Kind nach einem besonderen Lehrplan oder Teilen von diesem unterrichtet wird (= sonderpädagogischer Förderbedarf), erfolgt von der Bildungsdirektion, sobald abzusehen ist, dass das Kind auf Grund einer Beeinträchtigung bzw. Behinderung dem Unterricht in der Volksschule, Mittelschule oder in der Polytechnischen Schule ohne besondere Förderung nicht folgen kann.

Die Kompetenzorientierung der Lehrpläne im sonderpädagogischen Bereich sowie die Entwicklung kompetenzorientierter Lehrpläne für Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) sind auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 – 2030 als wichtige Maßnahmen verankert – zwei Maßnahmen, denen noch viele folgen werden.

Kontakt:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Peter Stöckl, BA
Pressesprecher
T +43 1 53120-5026
peter.stoeckl@bmbwf.gv.at

Link:

Entwurf: Verordnung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen geändert und eine Verordnung über die Lehrpläne für Sonderschulen erlassen wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Begutachtungsfrist: 4. Juli 2024