Faßmann hebt wichtige Bedeutung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes für den Forschungs- und Innovationsstandort Österreich hervor
Datenschutz-Anpassungsgesetz Wissenschaft-Forschung heute im Nationalrat beschlossen
„Mit dem neuen Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung ist es gelungen, sowohl die Interessen am Schutz der persönlichen Daten einerseits und das öffentliche Interesse an neuen Forschungsergebnissen andererseits zu berücksichtigen. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für eine legitime Verwendung personenbezogener Daten im Interesse der Wissenschaft und Forschung“, zeigt sich Wissenschaftsminister Heinz Faßmann heute anlässlich des Beschlusses des Gesetzes im Nationalrat zufrieden, „der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Anliegen der Österreicherinnen und Österreicher und hatte bei der Erstellung oberste Priorität.“
Der Rechtswissenschaftler Nikolaus Forgó wies bezugnehmend auf den Ausschuss im Parlament darauf hin, dass unklare Datenschutzbestimmungen bisher oft Probleme für die Anwendung von Forschungsergebnissen ergaben, wodurch diese ungenützt blieben. Die Novelle werde nur Klarheit schaffen und eine regelkonforme Forschung mit personenbezogenen Daten ermöglichen. Keinesfalls werde dabei nun alles erlaubt sein, sondern es müsse ein Interessensausgleich erfolgen.
Durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 - Wissenschaft und Forschung werden durch die Nutzung der Öffnungsklauseln der DSGVO wettbewerbsfähige rechtliche Rahmenbedingungen und gleichzeitig größtmögliche rechtliche Klarheit geschaffen und die neuen Forschungsmethoden und künftigen Anforderungen an Wissenschaft und Forschung, wie etwa bei den Biobanken, Big Data, Artificial Intelligence oder Citizen Science wurden mit dem neuen Gesetz berücksichtigt.
Ein weiterer Vorteil des neuen Gesetzes ist die mögliche Verknüpfung von Informationen aus Registern, die neue Erkenntnisse von großem Wert in Bezug auf weit verbreitete Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und Depression erzielen wird. So weist auch die Vizerektorin der MedUni Wien, Michaela Frit, auf die Wichtigkeit personenbezogener Daten für die medizinische Forschung hin: „Das betrifft etwa die Diabetesforschung, die nur mit Big Data neue Therapien entwickeln kann, die Krebsforschung und personalisierte Medizin. Data Sharing bei der Erforschung seltener Krankheiten setzt Rechtssicherheit voraus.“
Nach IHS-Direktor Martin Kocher hat in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften darüber hinaus ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Waren vor etwa 30 Jahren um die 3/4 aller wissenschaftlichen Publikationen auf Spitzenniveau theoretisch bzw. nicht-quantitativ, so hat sich das Verhältnis jetzt umgedreht. Empirische, evidenz-basierte Forschung ist mittlerweile die wichtigste Quelle des wissenschaftlichen Fortschritts in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
Im Bereich der Sozialwissenschaften ermöglicht es die Forschung anhand von Registern, entscheidende Erkenntnisse über den langfristigen Zusammenhang einer Reihe sozialer Umstände wie Arbeitslosigkeit und Bildung mit anderen Lebensumständen zu erlangen. Durch Register erhaltene Forschungsergebnisse bieten solide, hochwertige Erkenntnisse, die die Basis für die Erarbeitung und Umsetzung wissensgestützter politischer Maßnahmen darstellen, die Lebensqualität zahlreicher Menschen verbessern und die Effizienz der Sozialdienste verbessern können.
Umfangreicher Katalog von Datensicherheitsmaßnahmen im FOG
Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung kann im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Bundesministerin oder mit dem jeweils zuständigen Bundesminister eine umfassende Prüfung durchführen, aus welchen Registern eine Bereitstellung von Daten den Zielsetzungen des Gesetzes entspricht und für Registerforschung geeignet ist sowie eine entsprechende Verordnung nach öffentlicher Begutachtung erlassen. Das Recht auf Registerforschung kann erst ab 1. Jänner 2019 geltend gemacht werden.
Das Gesetz sieht einen umfangreichen Katalog von Datensicherheitsmaßnahmen vor, insbesondere sind vor Heranziehung von Registern jedenfalls Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Diese haben die Einhaltung und Geeignetheit der Datensicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren. Es hat des Weiteren eine lückenlose Dokumentation der Zugriffe auf personenbezogene Daten zu erfolgen. Darüber hinaus haben alle Beteiligten die personenbezogenen Daten geheim zu halten.
In den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten wird das Wissenschaftsressort noch in diesem Jahr die zu schaffenden Strukturen und Verfahren festlegen. Auch werden die Universitätsräte in Bezug auf die Weiterentwicklungen im Bereich Datenschutz entsprechend sensibilisiert.
Weiters wird im BMBWF eine Vertrauensperson eingerichtet werden, die subsidiär zusätzlich zu den Datenschutzbeauftragten und der Datenschutzbehörde Hilfestellungen in Bezug auf die speziellen Bestimmungen des WFDSAG 2018 bieten soll – insbesondere zur organisatorischen Begleitung der Registerforschung. Auch wird das Wissenschaftsministerium ein entsprechendes Handbuch zur Umsetzung des WFDSAG 2018 gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen/Forschenden und Datenschützerinnen und Datenschützern erarbeiten und zur Verfügung stellen.
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