Pädagogikpaket - Maßnahmen in der Volksschule und der Neuen Mittelschule
PRESSEGESPRÄCH mit Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann und Mag. Klemens Riegler-Picker
Umsetzung der Teilprojekte Beurteilung in der Volksschule und Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule des Pädagogikpakets
Bereits Anfang Mai wurde die Notwendigkeit wesentlicher Änderungen im österreichischen Bildungssystem bekannt gemacht. Im Rahmen des damals vorgestellten Pädagogikpakets, das sich aus sechs Vorhaben zusammensetzt, werden nun die ersten Maßnahmen im Bereich der Volksschule und der Neuen Mittelschule gesetzt.
1. Beurteilung in der Volksschule:
- Bestehende Formen der Alternativen Beurteilung und der Benotung durch Ziffern werden aufeinander abgestimmt.
- Ziel dieser Maßnahme ist es die Benotungssystematik insgesamt aufzuwerten und die Leistungsbeurteilung in allen Schulstufen und Schularten zu präzisieren und objektiv nachvollziehbarer zu gestalten.
- Die Option der alternativen Leistungsbeurteilung in Form einer Information über die Lern- und Entwicklungssituation der Schülerinnen und Schüler bleibt schulautonom bis einschließlich des 1. Semesters der 2. Schulstufe bestehen.
- An jenen Schulen, wo eine alternative Leistungsbeurteilung besteht haben Eltern in Zukunft ein Anrecht auf eine zusätzliche Benotung durch Ziffern.
- An jenen Schulen (1. - 4. Schulstufe der Volks- und Sonderschule), wo wiederum eine Benotung durch Ziffern erfolgt, wird diese um eine schriftliche Erläuterung ergänzt. Diese hat die Form eines standardisierten Bewertungsrasters.
- Die bisher nur für die Neue Mittelschule vorgesehenen Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche werden nun auch in allen Schulstufen der Volksschulen durchgeführt. Ziel des Gesprächs ist die gemeinsame Erörterung des Leistungsstandes und der Leistungsstärken der Schülerin oder des Schülers im Hinblick auf das jeweilige Bildungsziel.
- Schülerinnen und Schüler der Volksschulen sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern ein entsprechender Bedarf festgestellt wird.
- Das Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Leistungen setzt mit der zweiten Schulstufe ein. Bisher war ein Aufsteigen bis in die vierte Schulstufe möglich.
2. Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule:
- Die Neue Mittelschule wird zur Mittelschule weiterentwickelt. Diese ist eine leistungsorientierte Schule, die die Schülerinnen und Schüler sowohl auf weiterführende Schulen als auch auf das Berufsleben vorbereitet. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler werden äquivalent zur AHS-Unterstufe gefordert und gefördert.
- Die Leistungsbeurteilung in der Mittelschule wird transparent und leicht verständlich. Ab der sechsten Schulstufe werden in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Erste lebende Fremdsprache zwei Leistungsniveaus ("Standard" und "Standard AHS") mit zwei entsprechenden fünfteiligen Beurteilungsskalen eingeführt.
- Ab der sechsten Schulstufe ist – ergänzend zu den bisherigen Differenzierungsmaßnahmen in der NMS – schulautonom das Einrichten von dauerhaften Gruppen möglich, um Schülerinnen und Schüler gezielt nach den Leistungsniveaus "Standard" und "Standard AHS" unterrichten und fördern zu können.
- Durch den Einsatz von Bewertungsrastern in Deutsch, Mathematik und der Ersten Lebenden Fremdsprache wird die Leistungsbeurteilung objektiver und lernförderlicher.
- Die Entscheidung, ob homogene oder heterogene Schülergruppen geführt werden, wird am Schulstandort getroffen. Durch Maßnahmen der Differenzierung sowie der Begabungs- und Begabtenförderung sollen Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des jeweiligen Leistungsniveaus "Standard" bzw. "Standard AHS" geführt werden.
Im Zuge der Arbeiten zum Pädagogikpaket wird ein weiteres Vorhaben im Bereich der Polytechnischen Schulen aufgegriffen.
3. Freiwilliges 10. Schuljahr an Polytechnischen Schulen:
- Durch die Wiedereinführung der Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres an Polytechnischen Schulen für Schülerinnen und Schüler, die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren und höheren Schulen abgeschlossen haben, wird die Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem verbessert.
- Härtefälle, die nach einer rückblickend falschen Schulwahl im 9. Schuljahr nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Fortsetzung ihres Bildungs- bzw. Ausbildungsweges hatten, werden damit verhindert.
Die Maßnahmen treten mit dem Schuljahr 2019/2020 in Kraft.
- MRV (Word, 45 KB)
- Weitere Informationen