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Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

BGBl. I Nr. 116/2008 v. 8.8.2008

Problem:

  1. Die Klassenschülerhöchstzahl „30“ ist mit den Anforderungen an einen modernen, individualisierten Unterricht nicht im Einklang.
  2. Die mit dem 2. Schulrechtspaktet 2005 eingeführten Sprachförderkurse an Volksschulen sind mit dem Ablauf des Schuljahres 2007/08 zeitlich befristet. Darüber hinaus bestand bislang keine gesetzliche Verankerung von Sprachförderkursen im Bereich der Hauptschulen und der Polytechnischen Schulen.
  3. Mit der B-VG Novelle BGBl. I Nr. 27/2007 wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2007 das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Politische Bildung ist derzeit kein Pflichtgegenstand in Schulen der Sekundarstufe I.

Ziel:

  1. Senkung der Klassenschülerzahl um durchschnittlich fünf Kinder pro Klasse in allgemein bildenden Pflichtschulen sowie in der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen.
  2. Ermöglichung der Einrichtung von Sprachförderkursen auch an Hauptschulen und Polytechnischen Schulen sowie Verlängerung der Maßnahme um zwei weitere Jahre.
  3. Einführung von Politischer Bildung im Pflichtgegenstandskatalog.

Gesetzestext (pdf, 133 KB) (PDF)

Gesetzesentwurf (pdf, 27 KB) (PDF)
Vorblatt und Erläuterungen (pdf, 114 KB) (PDF)
Textgegenüberstellung (pdf, 44 KB) (PDF)

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018