Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird
BGBl. I Nr. 116/2008 v. 8.8.2008
Problem:
- Die Klassenschülerhöchstzahl „30“ ist mit den Anforderungen an einen modernen, individualisierten Unterricht nicht im Einklang.
- Die mit dem 2. Schulrechtspaktet 2005 eingeführten Sprachförderkurse an Volksschulen sind mit dem Ablauf des Schuljahres 2007/08 zeitlich befristet. Darüber hinaus bestand bislang keine gesetzliche Verankerung von Sprachförderkursen im Bereich der Hauptschulen und der Polytechnischen Schulen.
- Mit der B-VG Novelle BGBl. I Nr. 27/2007 wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2007 das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Politische Bildung ist derzeit kein Pflichtgegenstand in Schulen der Sekundarstufe I.
Ziel:
- Senkung der Klassenschülerzahl um durchschnittlich fünf Kinder pro Klasse in allgemein bildenden Pflichtschulen sowie in der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen.
- Ermöglichung der Einrichtung von Sprachförderkursen auch an Hauptschulen und Polytechnischen Schulen sowie Verlängerung der Maßnahme um zwei weitere Jahre.
- Einführung von Politischer Bildung im Pflichtgegenstandskatalog.
Gesetzestext (pdf, 133 KB) (PDF)
Gesetzesentwurf (pdf, 27 KB) (PDF)
Vorblatt und Erläuterungen (pdf, 114 KB) (PDF)
Textgegenüberstellung (pdf, 44 KB) (PDF)