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Betrieb statt Berufsschule: Lehrlinge des Lebensmitteleinzelhandels müssen Tätigkeit im Betrieb aufnehmen

Berufsschüler/innen aus den Bereichen Lebensmittelhandel und Drogerie werden schulfrei gestellt - Anwesenheit der Lehrlinge erforderlich, um Grundversorgung zu gewährleisten

Lehrlinge einzelner Lehrberufe wie insbesondere „Einzelhandel, Schwerpunkt Lebensmittelhandel“, "Einzelhandel, Schwerpunkt Feinkostfachverkauf“ sowie „Drogist“ werden ab heute schulfrei gestellt. Das heißt, für sie entfällt die Berufsschulzeit und so auch die Möglichkeit, den Lernstoff von zu Hause aus zu vertiefen. Sie müssen ihre Tätigkeit im Betrieb aufnehmen.

Aufgrund der zunehmenden Erkrankungen am Coronavirus setzen alle Schulen Österreichs ab heute den Unterricht aus. So auch die Berufsschulen. Grundsätzlich gilt: Auch Berufsschüler sollen zuhause lernen, das Lernen zuhause gilt als Berufsschulzeit. Lehrlinge müssen nur außerhalb der Berufsschulzeit regulär in den Betrieb. Für Lehrlinge aus den oben genannten Bereichen gibt eine Ausnahme. Dem Lebensmittelhandel kommt in dieser Krisenzeit eine Schlüsselrolle zu. Der Handel stellt gemeinsam mit allen Partnern der Wertschöpfungskette die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung sicher. Die Anwesenheit möglichst vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – auch der Lehrlinge – ist erforderlich, um diese Grundversorgung zu gewährleisten.

Die betroffenen Lehrlinge müssen in der Zeit, in der sie im Betrieb sind, selbstverständlich keinen Unterrichtsstoff bearbeiten. Bei der Leistungsfeststellung in den Berufsschulen wird darauf Rücksicht genommen werden, dass diese Lehrlinge ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit geleistet haben, sodass es zu keinen Nachteilen für diese Lehrlinge kommt.

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag. Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at