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FAQ zum Umgang mit Handys in der Schule

Die Nutzung von Mobiltelefonen ist aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken, wirft aber zunehmend Fragen und Probleme auf. 

Die untenstehende FAQ-Sammlung gibt praxisorientierte Empfehlungen, um einen sinnvollen und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Geräten im schulischen Umfeld sicherzustellen. Ziel ist es, die Risiken einer unkontrollierten oder nicht altersgerechten Nutzung zu minimieren.

Cover des Folders Handys in der SChule

Die FAQs informieren über rechtliche Grundlagen, Regelungsmöglichkeiten in der Hausordnung und technische Hilfsmittel wie die „Handygarage“. Sie ergänzen den Flyer „Handy in der Schule“, der konkrete Tipps für den Schulalltag gibt. Den Flyer können Sie hier herunterladen: Handys in der Schule: Empfehlungen zum Umgang (PDF, 138 KB)

1 Handyregeln in der Hausordnung

Was ist die Hausordnung?

Das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) können eine Hausordnung erlassen, in der schuleigene Verhaltensvereinbarungen festgelegt werden (§ 44 SchuG). Hier können – und sollen – auch Regelungen zur Handynutzung am Schulstandort getroffen werden, die auf das Alter der Schülerinnen und Schüler, pädagogische Schwerpunktsetzungen der Schule und so weiter abgestimmt sind.

Welche Gefahren ergeben sich aus der Nutzung von Handys für Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Umgebung und wie können Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder sinnvoll begleiten und unterstützen?

Zu den negativen Folgen einer ungeregelten und unreflektierten Handynutzung gehören unter anderem soziale Verarmung sowie Schlafstörungen, Suchtverhalten und Angststörungen.
Daher die klare Empfehlung: Bei der Nutzung ist eine Begleitung und Anleitung je nach Alter des Kindes durch Erwachsene sinnvoll und notwendig. Regeln geben der Handynutzung einen Rahmen, zum Beispiel was Bildschirmzeiten, Inhalte, Apps und Altersbeschränkungen betrifft.

Kann die Hausordnung festlegen, dass ein Handy während der Unterrichtszeit abgeschaltet werden bzw. sich im Flugmodus befinden muss?

Ja, das ist in der Hausordnung möglich. Auch unabhängig davon kann jede Lehrperson während des Unterrichts anordnen, dass Störquellen für den Unterricht weggelegt oder ausgeschaltet werden, um Ablenkung zu vermeiden (§ 3 Abs. 4 Schulordnung).

Kann die Hausordnung ein generelles Nutzungsverbot in Pausen bzw. unterrichtsfreien Zeiten vorschreiben?

Pausen und unterrichtsfreie Zeiten dienen der Erholung und sollen der persönlichen Kommunikation und der Interaktion der Schülerinnen und Schüler untereinander gewidmet werden und nicht etwa dem Spielen mit dem Handy. Deshalb kann in der Hausordnung auch eine Vereinbarung getroffen werden, mit der die Handynutzung in der Pause geregelt wird.

Können Schulen bestimmte räumliche Bereiche definieren, in denen eine Nutzungsbeschränkung für Handys gilt?

Ja, bespielhaft hierfür wären etwa der Stillbeschäftigungsbereich/Lesebereich einer Schulbibliothek oder der Turnsaal (Verletzungsgefahr).

Darf in der Hausordnung die Nutzung eines Handys bei Schulveranstaltungen untersagt werden?

Wie in der Schule besteht auch auf Schulveranstaltungen ein Unterschied zwischen Arbeitsphasen und Pausen. Daher ist für Arbeitsphasen oder eine gemeinsame Diskussion die Einschränkung der Handynutzung selbstverständlich möglich. Die Nutzung kann von der Lehrperson darüber hinaus situationsbezogen eingeschränkt werden, zum Beispiel, wenn das Fotografieren in einem Museum nicht erlaubt ist.

Wie ist mit der Einhaltung oder Nichteinhaltung von Handyregeln an der Schule umzugehen?

Bei Verstößen gegen die Regeln für die Handynutzung gilt, was bei allen Verstößen gegen die Hausordnung normiert ist. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, eine Mitteilung an die Eltern und Erziehungsberechtigten erfolgen, oder ein Eintrag in das Klassenbuch gemacht werden. Somit ist auch in diesem Zusammenhang das Verhalten für die Beurteilung der Betragensnote relevant.

Wann darf einer Schülerin bzw. einem Schüler das Handy abgenommen werden?

Die Abnahme des Handys ist während der Unterrichtsstunde möglich, wenn der Schulbetrieb durch die Handynutzung gestört wurde (§ 3 Abs. 4 Schulordnung). Das Gerät muss am Ende der Stunde wieder zurückgegeben werden. Ob eine Störung des Unterrichts vorliegt, entscheidet allein die Lehrperson.

Müssen Schulen für die Nutzung schülereigener Handys Kinderschutz gewährleisten, etwa im Fall von Gewaltvideos, Pornografie und so weiter?

Schulen haben in jedem Fall für schuleigene Geräte bzw. für mobile Endgeräte, die den Internetzugang der Schule verwenden, eine sichere Nutzung zu gewährleisten, wofür zum Beispiel Firewalls und Filter als technische Mittel eingesetzt werden.

Schülerinnen und Schüler könnten jedoch auf ihren eigenen Geräten und Handys den schulischen Internetzugang umgehen, indem sie andere WLAN-Hotspots bzw. Internetzugänge verwenden. Nur Eltern und Erziehungsberechtigte sind befugt, am Handy der Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Einstellungen (Kinderschutzfilter, Family Safety, und so weiter) so vorzunehmen, dass problematische Inhalte nicht aufgerufen werden können.

2 Handy im Unterricht und bei Schulveranstaltungen

Darf ein schülereigenes Handy auf Anweisung der Lehrperson im Unterricht genutzt werden? Darf eine Lehrperson die Nutzung des Handys anordnen, um damit Hausübungen zu erledigen?

Hausübungen müssen von allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen erbringbar sein. Im Rahmen des Unterrichts können Lehrende, vom Alter und Reifegrad der Schülerinnen und Schüler abhängig, eine Benutzung von Handys erlauben und Schülerinnen und Schüler entsprechend bei der Verwendung anleiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass womöglich nicht alle Schülerinnen und Schüler ein Handy haben und dass diese auf keinen Fall durch diese Unterrichtsmethode benachteiligt werden dürfen.

Darf mit einem schülereigenen Handy das WLAN der Schule genutzt werden?

Eine Nutzung des Internetzugangs auf schülereigenen Geräten über das WLAN der Schule kann im Rahmen des Unterrichts unter Anleitung einer Lehrperson stattfinden. Darüber hinaus kann die Hausordnung die Nutzung unter bestimmten Bedingungen erlauben. Klar muss sein, dass eine private Nutzung des WLANs für eine Schule auch zusätzliche Kosten verursachen kann. Beschränkungen des Datenverkehrs können daher seitens der Schule sinnvoll sein.

Wer haftet für Schäden am Handy, die während der Abnahme auftreten können, zum Beispiel Diebstahl, Überhitzung, Glasbruch?

Es handelt sich um einen Fall der Amtshaftung, das heißt wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wurde, kommt für den entsprechenden Schadenersatz der Dienstgeber auf.

3 Aufbewahrung von Handys

Welchen Vorteil bietet die Verwendung einer Handygarage in der Klasse?

Mithilfe einer Handygarage lassen sich die Regeln der Hausordnung für eine eingeschränkte Nutzung der schülereigenen Handys in der Klasse leichter durchsetzen. Ablenkung oder Störung des Unterrichts können somit leichter vermieden werden. 

Wo kann sich eine Handygarage befinden? Zentral am Gang, in jeder Klasse?

Handygaragen befinden sich im Klassenraum der jeweiligen Klasse und müssen für die Schülerinnen und Schüler (die Besitzerinnen und Besitzer der Handys) grundsätzlich zugänglich sein. Eine vorübergehende Unzugänglichkeit während des Unterrichts außerhalb des Klassenraums ist möglich. Die Handys sollten versperrt aufbewahrt werden.

Welche Eigenschaften muss eine Handygarage aufweisen?

Eine Handygarage muss eine sichere Verwahrung während der Unterrichtsstunde gewährleisten. Die Geräte sollten während der Aufbewahrung in der Handygarage ausgeschaltet oder im Flugmodus sein, um Schäden (zum Beispiel durch Hitzeentwicklung) und Störungen des Unterrichts (Klingeln und so weiter) zu vermeiden.

Darf das Handy während des Unterrichts aus der Handygarage entnommen werden?

Handygaragen sind ein Symbol für das Einverständnis der Eltern und Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler, dass es eine vereinbarte handyfreie Zeit gibt. Dadurch unterscheidet sich dieses Modell von Abnahmen durch die Lehrperson aufgrund von Störungen des Unterrichts. Liegt ein guter Grund vor, der einen dringenden Kontakt zum Beispiel mit den Eltern und Erziehungsberechtigten notwendig macht, so kann das Handy natürlich in Absprache mit der Lehrkraft aus der Handygarage entnommen werden.

Wie kommt eine Klasse zu ihrer Handygarage?

Eine sichere Aufbewahrung für das Handy während des Unterrichts lässt sich durch die Klassen selbst anfertigen und ausgestalten, zum Beispiel im Werkunterricht. Dies ist auch ein ideales Klassenprojekt, um sich dem reflektierten Umgang mit dem Handy in der Schule gemeinsam niederschwellig anzunähern.  Versperrbare Handygaragen werden ab circa 50 Euro auch zum Kauf angeboten, einzeln versperrbar ab circa 100 Euro. 

Darf ein schülereigenes Handy in der Schule geladen werden, zum Beispiel in der Handygarage oder in der Klasse?

Das Laden schülereigener Handys kann gleichfalls in der Hausordnung geregelt werden. Natürlich kann das Laden der Geräte in der Schule auch untersagt werden, wenn dies aus praktischen oder grundsätzlichen Überlegungen für sinnvoll erachtet wird.

Downloads

Folder: Handys in der Schule - Empfehlungen zum Umgang