Schreibe einen Text und werde Autorin bzw. Autor für das Vorlesebuch 2025
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) lädt Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen und -arten ein, Texte für das Vorlesebuch 2025 zu schreiben und einzureichen. Die drei Gewinner-Texte werden Seite an Seite mit Texten bekannterer Autorinnen und Autoren im Vorlesebuch 2025 abgedruckt und vielen Menschen zur Verfügung gestellt – denn: Die ersten 5.000 Personen, die sich für den Österreichischen Vorlesetag am 28. März 2025 anmelden und sich an diesem Tag mit einer Vorleseaktivität beteiligen, erhalten ein Exemplar des Vorlesebuchs kostenlos zugesandt.
Details
Wovon soll der Text handeln?
Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, ihrer schriftstellerischen Kreativität freien Lauf zu lassen. Der Text kann witzig, überraschend, spannend oder pointiert sein. Er muss 5.000 bis 8.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Hinsichtlich der Textsorte gibt es keine Einschränkung.
Pro Klasse dürfen maximal drei Texte über diese Plattform eingereicht werden. Die Einreichung kann über die Schulleitung oder eine Lehrperson erfolgen. Akzeptierte Dateiformate sind Word und PDF.
Einreichschluss: Montag, 20. Jänner 2025
In der Einreichplattform ist die entsprechende Kategorie auszuwählen, für die der Text eingereicht wird:
- Kategorie 1: Primarstufe
- Kategorie 2: Sekundarstufe I
- Kategorie 3: Sekundarstufe II
Eine fachkundige Jury wählt nach Einreichschluss den besten Text pro Kategorie aus, der anschließend im Vorlesebuch 2025 veröffentlich wird. Neben der Veröffentlichung des Textes erhalten die drei Schreibtalente eine exklusive Einladung ins BMBWF samt Rahmenprogramm und Verleihung einer Urkunde.
Teilnahmebedingungen und urheberrechtliche Hinweise
Mit der Teilnahme an der Ausschreibung für Schreibtalente übergibt die Urheberin bzw. der Urheber dem BMBWF das gebührenfreie, unbefristete und nicht ausschließliche Recht, die übermittelten Einreichungen nicht kommerziell zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit per Print, Web und Social Media zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen und zu veröffentlichen. Die einreichende Person erklärt, durch die Übermittlung von Beiträgen und Daten keinerlei Rechte Dritter zu verletzen (insbesondere das Recht am Eigenen und die Rechte nach dem Datenschutzgesetz).
Die Einreichungen werden der Jury zur Entscheidungsfindung weitergeleitet.
Die für die Nutzung der Texte nötigen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten sind vorab von der Lehrperson einzuholen oder liegen bereits in der Schule vor. Weiters wird bestätigt, dass auch das Einverständnis der gemeldeten Schülerin bzw. des gemeldeten Schülers (wenn 14 Jahre oder älter) bzw. einer erziehungsberechtigten Person zur Verarbeitung der gemeldeten personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname) vorliegt.
Eine Übermittlung der Einverständniserklärung ist nicht notwendig.
Wir freuen uns auf viele kreative Texte und wünschen viel Freude beim Schreiben!
Kontakt
Mag.a Dr.in Ursula Fritz
ursula.fritz@bmbwf.gv.at