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450.000 Euro Corona-Nothilfe für Studierende im Studienjahr 2020/21

Wissenschaftsministerium und ÖH finanzieren erstmals einen gemeinsamen Corona-Härtefonds für Studierende

Foto mit BM Faßmann und ÖH Vorsitzende Hanger betr Corona Härtefonds
Foto: BKA/Andreas Wenzel

Die aktuelle Corona-Krise stellt für alle Studierenden eine Herausforderung dar. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und ÖH-Bundesvorsitzende Sabine Hanger sind sich einig, dass es Studierende gibt, die sie vor besondere Herausforderungen stellt. Studierende mit Kindern zum Beispiel, Studierende mit Erkrankungen oder Behinderungen oder auch solche, die in der aktuellen Situation einen Job verloren haben, mit dem sie ihr Studium finanzieren. Faßmann sagt: „Es ist wichtig, gerade jetzt ein gemeinsames Zeichen zu setzen und gemeinsame Hilfe anzubieten.“ Hanger betont: „Wir dürfen gerade die Studierenden, die während der Corona-Krise finanziell in Not geraten sind, nicht im Stich lassen.“

Deshalb richten das Wissenschaftsministerium und die ÖH für das Studienjahr 2020/21 den ersten Corona-Härtefonds ein, der mit insgesamt 450.000 Euro dotiert ist. 225.000 Euro davon stellt das Ministerium für Studierende in Not bereit, die Bundes-ÖH legt noch einmal denselben Betrag dazu. Antragsstellerinnen und Antragssteller können maximal 800 Euro erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für die Förderung durch den neuen Corona-Härtefonds erfüllen.

Adäquater Studienerfolg und eine Notlage sind die Förderkriterien

Dafür müssen Studierende einen adäquaten Studienerfolg vorweisen können.

Die genauen Details dazu sind in der Richtlinie zum Corona-Härtefonds geregelt, die auf der ÖH-Webseite (https://www.oeh.ac.at/corona-haertefonds) abrufbar ist. Darin sind auch die weiteren, konkreten Anspruchsvoraussetzungen angeführt. Beantragt werden kann die Förderung aus dem neuen, gemeinsamen Corona-Härtefonds bei der ÖH-Bundesvertretung.

Antragsberechtigt sind Studierende, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Das ist der Fall, wenn ihre monatlichen Ausgaben die monatlichen Einnahmen übersteigen und das nicht in ihrer Verantwortung liegt.

ÖH: Erfolgreiche Corona-Soforthilfe wird durch den neuen Corona-Härtefonds fortgesetzt

Dieser gemeinsame, neue Corona-Härtefonds ist bereits der zweite, den die ÖH-Bundesvertretung einrichtet. Bereits im Sommersemsester 2020 hat sie 700.000 Euro als Corona-Soforthilfe für Studierende bereitgestellt. „Hinter den bisher 1.300 bewilligten Anträgen stehen Schicksale von Studierenden, die durch die Corona-Krise in eine Notlage geraten sind und denen wir mit unserem Corona-Härtefonds ein Auffangnetz spannen konnten. Das soll uns mit der jetzigen Neuauflage ebenfalls gelingen. Studierenden in Not zu helfen, dafür gibt und braucht es die ÖH! Es freut mich wirklich besonders, dass es gelungen ist, diesen ,Corona-Härtefonds 2.0‘ gemeinsam mit dem BMBWF aufzusetzen“, so ÖH-Bundesvorsitzende Hanger. Sie betont, dass die ÖH darüber hinaus noch andere Corona-Hilfen anbietet. So haben Studierendenvertretungen an einzelnen Universitäten und Hochschulen eigene Corona-Härtefonds eingerichtet. Darüber hinaus steht für sozial bedürftige Studierende weiterhin der mit 255.000 Euro dotierten Sozialfonds offen, den das Wissenschaftsministerium die Bundes-ÖH und die lokalen Studierendenvertretungen zu je einem Drittel finanzieren.

Wissenschaftsministerium: Finanzielle Hilfe durch Studienförderung, Psychologische Unterstützung durch die Psychologische Studierendenberatung

Im Studienjahr 2020/21 kann selbstverständlich auch Studienförderung beantragt werden. Diese wurde in den vergangenen Monaten zusehends ausgeweitet. So wurde bereits im Frühjahr das Sommersemester 2020 studienförderrechtlich zum „neutralen Semester“ erklärt, wodurch sich sämtliche relevante Fristen verlängern. Erst kürzlich wurde im Nationalrat die Anhebung der jährlichen Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro auf 15.000 Euro beschlossen, die rückwirkend für das Jahr 2020 geltend gemacht werden kann. Das Wissenschaftsministerium hat für die kommenden drei Jahre (bis 2024) 80 Mio. Euro zusätzlich für die Studienförderung eingeplant.

Mindestens ebenso wichtig in diesem Zusammenhang sind die Angebote der Psychologischen Studierendenberatung, an die sich Studierende in allen Universitätsstädten in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt wenden können. „Diese Einrichtungen des BMBWF bieten professionelle Hilfe durch hervorragend qualifizierte Psychologinnen und Psychologen. Die ist gerade in dieser schweren Zeit außerordentlich wichtig“, erklärt Wissenschaftsminister Faßmann.

Anträge für den Corona-Härtefonds sind bei der Bundes-ÖH mittels des Onlineformulars auf ihrer Webseite https://www.oeh.ac.at/corona-haertefonds zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Wissenschaftsministeriums, der ÖH und der Psychologischen Studierendenberatung:

Presseunterlage (PDF, 83 KB)